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Äisa
hältniß geschah cs mit dem Silbergeld. Noailles hatte hierbei auf die Umprägung einer Mil-liarde und auf einen Gewinn von 200 Mill. gerechnet. Allein man brachte nur etwa 379 Mill.in die Münzen, deren Umprägung dem Staate nicht mehr als 72 Mill. cintrug, das übrigeGeld floß in Strömen ins Ausland, wo die Juden dessen Umprägung unternahmen unddann mit Gewinn wieder einführten. Man hat berechnet, daß die franz. Könige von 814—1726 durch diese räuberische Maßregel 7lmal das ganze Capital der Nation Weg-nahmen. Auf das unverschämteste wurde sie von Ludwig XIV. angewendet. WährendNoailles die Münzen erhöhte, nahm er zugleich eine andere Spoliation, die Herabsetzungder Papiere oder das eigentliche Visa vor. Alles Papiergeld Ludwig's XIV. sollte vor einerCommisston, welcher die Gebrüder Paris vorstanden, niedergelegt werden. Die Commissionthcilte jede Sorte dieser Effecten dem Ursprünge und der Erwerbungsart nach in fünf Clas-sen und setzte die erste Classc um s/-,, die letzte um '/s des Nominalwerthes herab. Manbrachte indessen statt der 7 >0 Will, nur 596 Mill. zum Visa, von denen man 237 Mill.annullirte. Es blieben also dem Staate noch 359 Mill. zur Last, die man aber durch Com-pensationen mit einzelnen Inhabern bis zu 200Mill. verminderte. In Rücksicht dieses gün-stigen Resultats ließ sich der Regent eine große Ungerechtigkeit zu Schulden kommen, indemer zu Gunsten von Hofleutcn und Damen 50 Mill. der annullirten Staatspapiere wieder-herstellte, sodaß der Rest aller Effecten, die dem Staate als Schuld verblieben, 250 Mill.betrug. Nachdem die Operation vollzogen, erschien ein Edict vom I. Apr. 1716, das dieUmwandlung der 250 Mill. herabgesetzter Effecten in neue Papiere, die man Staatsbilletsnannte, anordnete und deren Auszahlung befahl. Diese Staatsbillets sollten fortan vomStaate mit vier Procent verzinst werden. Diese Zinsen wurden aber nur einmal ausgezahlt,worauf auch die Staatsbillets sogleich auf das Drittheil ihres Nominalwerths herabsanken.Wer eine Million Effecten zum Visa getragen und dafür 200000 Livres in Staatsbilletszurückerhalten hatte, besaß also bei der abermaligen Entwerthung von der Million nur noch63000 Livres. VieleMäkler und Wucherer, die aus guten Gründen jede Vermögenserklärungfürchteten, und bei der Veränderlichkeit der Finanzpolitik auf günstige Zufälle rechneten,hatten ihre alten Effecten gar nicht zum Visa getragen. Diese alten Papiere, die sich auf100 Mill. beliefen, wurden zwar durch einen Arret völlig cassirt, allein ihre Inhaber hattensich nicht verrechnet, denn der Staat nahm dieselben zwei Jahre später bei der Gründung derMisstssippicomvagnie zugleich mit den Staatsbillets für den vollen Nominalwerth an. Nachder Herabsetzung der schwebenden Schuld ging man auch an eine Herabsetzung der Staatsren-tenbriefe, die man ohne Umstände um 24 Mill. und außerdem auch an den Zinsen verkürzte.Unterdessen hatte jedoch Noailles eine dritte Maßregel zur Rettung des Staats, die Errich-tung eines außerordentlichen Gerichtshöfe cknkk flHzjkcmriten Justizkammer, cingeleitet, diein Form Rechtens Denen, die sich unrechtmäßigerweise bereichert hatten, den Raub wiederabnehmen sollte. Als eine Ordonnanz des Regenten vom 7. März >716 der bezeichntenClasse von Leuten Haus - und Stadtarrest bei Lebcnsstrafe auflegte, w^r der Schreck, imAndenken an die frühem Proccdurcn, so groß, daß Manche ihr Leben an die Flucht setzten,Einige sich sogar den Tod gaben. Die Justizkammer, oder die glühende Kammer, wie sie dasVolk nannte, wurde im Kloster der Großaugustiner errichtet, dessen mit Foltcrgeräth aus-gestattete Räume an die Schrecken der Inquisition erinnerten. Man schuf zu der Procedurein eigenes furchtbares Gesetzbuch, in welchem Todesstrafe fast auf jedem Verbrechen stand,das zur Aburtelung kam. Gegen 5000 Familienväter wurden in die Procedur verwickeltund sollten 220 Mill. Livres von ihrem Vermögen herausgebcn. Anfangs traf man wirk-lieh nur die Wucherer, später aber, als man das Verfahren kürzte, zog man Jeden herbei, derdenuncirt wurde, oder ein blühendes Geschäft besaß. Eine solche Justiz mußte indessen balderlahmen. Die Justizkammer, die sechs Monate lang Schrecken verbreitet, endete mit Cor-ruption und unter Verbrechen, die größer waren als jene, welche bestraft werden sollten. DerRegent ließ im März 1717 das Verfahren einstellen, veröffentlichte zu Gunsten der Verfolg-ten eine Amnestie und ordnete sogar eine Revision der aufgelegten Taxen an. Die Justiz-kammer hatte >2 Mill. Livres gekostet und an Taxen nur 72 Mill. eingebracht, die zumTheil in Waaren abgetragen wurden. Sämmtliche drei Finanzstreiche hatten nur dieSchwäche und die Verderbtheit der neuen Regierung dargelegt, und der Staat befand sich