Vindication
Vineta
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den, deren Land aber auch zu Vindelicia im weitern Sinne gerechnet wird. Doch brauchtendie Römer den Namen Vindelicia überhaupt nicht zurBezeichnung, sondern das ganze Landzwischen Bodensee und Inn wurde, als es ebenso wie RhätienProvinzialeinrichtung erhielt,mit zu der Provinz Lb-leti» geschlagen, und auch in späterer Zeit, als es eine besondere Pro-vinz wurde, hieß es fortwährend Rkuetin, nur mit dem Zusatz secuncin. Nach der Unter-werfung hatte Tiberius einen großen Theil der jungen Mannschaft weggeführt, unter denZurückgebliebenen wurden Römer angesiedelt, und röm. Besatzungen erhielten an ver-schiedenen Punkten ihren Standort. Der bedeutendste Ort war die (7olonin ^ngnzta Vin-Uelicvrnin, das heutige Augsburg, das frühzeitig empvrblühte; eine Reihe befestigter Orteschützte die Donau von ihrem obersten Lauf, wo Samulocenä und Bragodurum, bis Arto-briga oder, wie es die Römer, nachdem sie es zu einer starken Festung gemacht, benannten,keAinnm, Ketins Ostra (Regensburg, im7.Jahrh. Ustislinnn); weiter östlich lagen nochdie befestigten Orte Serviodurum (Straubing) und Bojodurum, das als Standort einerbatavischen Cohorte den Namen Oastrs batavs (daher Passau) erhielt. Nach dem Sturz derröm. Herrschaft nahmen Bojoaren das Land östlich, Sueven und Alemannen das Land west-lich vom Lech in Besitz.
Vindication heißt in den Rechten das Zurückfodern seines Eigenthums; die Bin di-cationskla ge ist demnach die Klage, mittels welcher Jemand wegen des an einer Sacheihm zustehenden Eigenthums auf Herausgabe derselben gegen Den klagt, der sie ihmvorenthält.
Vindicta hieß bei den Römern der Stab, mit welchem man die Sklaven berührte,die sreigelassen wurden; daher in den Pandekten der Titel „De msnnmissis vinelicts".Dann heißt Vindicta so viel als Rache oder Bestrafung, auch zuweilen die Klage wegenzugefügten Schadens oder Unrechts.
Vinkis (Petrus de), s. Petrus de Vincis.
Vinet (Alexandre), ein sehr vielseitig gebildeter und edelsinniger, protestantischer Theo-log, wurde >799 zuCrassy imWaadtlande geboren und war viele Jahre Professor der franz.Sprache und Literatur am Gymnasium und an der Universität zu Basel, bis er um das I.t 838 eine Professur der Theologie an der Akademie zu Lausanne erhielt. Im I. > 8-15 kamer als Professor der franz. Literatur an das Gymnasium und die Akademie zu Eens. Nach-dem er >836 aus der Staatskirche getreten und seine öffentlichen Ämter als akademischerLehrer und als Geistlicher niedergelegt hatte, starb er zu Genf am 3. Mai 18-17. Als entschie-dener Anhänger des franz. und schweizer. Methodismus, den er auch im 1.1826 durch seine„lUemnire sur Is liberte lies cnltss" in Schutz nahm, verwarf V. zwar alle philosophischeSpeculation auf religiösem Gebiete, wußte aber doch durch Gedankenreichthum, Innigkeitund beredte Darstellung selbst seinen Gegnern Achtung abzunöthigen. Von seinen meister-haften Kanzelreden erwähnen wir die „Discnnrs snr gnelgues mijets religieux" (3. Aust.,Bas. 1836) und die ins Deutsche übersetzten „Drei Erwachen" (Lp;. 18-16). Als feinerKenner der franz. Literatur, namentlich in der Periode von I50V—I8V0, erwies er sich inseiner „Okrestnmstliis sr»»c,." (3 Bde., Bas.). In den Kämpfen, welche die Alt- und Neu-gläubigen im Canton Waadt seit l 838 führten, und bei den neuesten Zerwürfnissen, welchedaselbst zwischen Negierung und Geistlichkeit entstanden, hielt es V. mit der orthodor-kirchlichen Partei.
Vineta, d. h. Wendenstadt, ein berühmter wendischer Handelsplatz des Nordens, an-geblich auf der Insel Wollin, im jetzigen Regierungsbezirk Stettin der preuß.Provinz Pom-mern, war noch im 5. Jahrh. die größte Stadt Nordeuropas. Ihre Bewohner waren ihresReichthums und ihrer Gastfreiheit wegen berühmt, aber zugleich große Feinde des Ehristen-thums. Durch innere Fehden und in Folge derselben sank dieSkadt von der Ahe ihresWohl-standes herab und wurde im 8. und 9. Jahrh. von Schweden und Dänen verheert. Vonneuem aufgebaut, fand sie um l 183 durch ein Erdbeben oder eine Sturmflut ihren ganz-lichen Untergang. Nahe dabei lagJomsburg, eine Festung, die der dän. König Harald,Gorm's Sohn, zur Überwachung eines andern wendischen Handelsplatzes, Jumne (3»Ii-nuiri), auf einem Wendenzuge erbaute. Vgl. Simonsen, „Geschichtliche Untersuchung überConv.-Lex. Neunte Luft. XIV. 47