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14 (1847) Sueven bis Viterbo
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552
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552 Usteri (Paulus) llt, Le, Ni etc.

Ustöri (Paulus), Staatsmann und Schriftsteller, geb. zu Zürich am.Febr. 1768,war der Sohn des um die Verbesserung des züricher Schulwesens hochverdienten ChorherrnundProfessors LconhardU.(geb. 1741, gest. 1789). Er besuchte das Gymnasium und dasrnedicinische Institut seiner Vaterstadt und studirte dann in Göttingen, wo er 1788Doctor derMedici» wurde. Nachdem er sich einige Zeit in Wien und Berlin aufgehalten hatte, fing erin Zürich an zu prakticiren. Seit >797 Mitglied des Großen Raths, wurde er bei dem Wech-sel der Staatssorm als Abgeordneter des Cantons Zürich in den Senat der helvet. Regie-rung gewählt, wo er drei Jahre lang in vollkommenem Einverständniß mit seinem Freunde,Escher von der Linth (s.d.) wirkte. Jm J. >801 wurde er in den Vollziehungsrath ge-wählt, jedoch im Oct. desselben Jahres von der Regierung entfernt, 1802 aber wiederals Abgeordneter seines Cantons zu der Consulta nach Paris gesendet und zum Mitgliedihrer Zehnercommission fürdieConferenzen mit dem Oberhaupte Frankreichs erwählt. Wäh-rend der Mediationsverfassung war er Mitglied des Kleinen Raths und seit der Constitutionvon >814 Staatsrath des Cantons Zürich. Bei der neuen Organisation des Cantons imI. 1831 wurde er zunächst als erstes Mitglied in den Negierungsrath, dann zum erstenBürgermeister und endlich zum Präsidenten des Großen Raths ernannt; doch starb er am9. Apr. 1831. Mitten unter so verschiedenartigen Geschäften wußte er noch Zeit zu findenzu literarischer Thätigkeit. Abgesehen von früheren Leistungen im Fache der Medicin undin politischen Zeitschriften besorgte er seit dem Anfänge der schweizer. Staatsumwälzung mitEscher von der Linth die Herausgabe des TageblattsDer schweizer. Republikaner"(1798>803), des reichhaltigsten und treuesten Archivs für die Geschichte der Schweiz.Ein bleibendes Verdienst um schweizer. Geschichte, Statistik und Rechtswissenschaft erwarber sich durch seinSchweizer. Staatsrecht" (deutsch und franz., 2 Bde.; 3. Ausl-, Aarau181331). SeineKleinen gesammelten Schriften" (Aarau 1832) enthalten seine Vor-träge und Berichte von 17911828.

Usurpation heißt im ältern röm. Rechte die Unterbrechung der Verjährung durchAufhebung des Besitzstandes (s. Vcrjährun g); in dem neuern Sprachgebrauchs verstehtman darunter die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugniß, besonders der öffentlichenGewalt ohne Recht, die gewaltsame Verdrängung eines rechtmäßigen Herrschers, die Um-stürzung einer aufVerträge gegründeten Verfassung und die Unterdrückung der Selbständig-keit eines Volks. Der Usurpation steht die Legitimität (s. d.) entgegen, die legitimeHerrschaft und die legitime Verfassung, d. h. die Beschränkung der Herrschaft. Die Usur-pation kann sich zur Rechtmäßigkeit erheben, aber nicht durch blosen Zeitverkauf, sonderndurch Anerkennung und freiwilligen Gehorsam des Volks. So lange dieses nicht geschehen,bringt die Usurpation blos einen (attischen, aber keinen Rechtszustand hervor.

Ususfructus, s. Nießbrauch.

Ilt, Le, Ni ete. Dt heißt in der Musik die erste der sogenannten Guidonischen Sil-ben, womit man noch gegenwärtig in Frankreich und Italien die Töne der diatonischen Ton-leiter bezeichnet. Es war Guido von Arezzo, ein Bencdictiner und nachmaliger Abt zuAvellana, der im Il. Jahrh. sich besonders durch seine Unterrichtsmethode im Gesänge undandere bedeutende Verbesserungen der damaligen Musik verdient machte. Seine Schuletheilte den Umfang der damals üblichen Töne statt der griech. Tetrachorde (eine Folge vonvier zu vier Tönen) in Hexachorde (eine Folge von sechs Tönen). Jedes dieser Hexachordeenthielt sechs diatonische Töne, die mit den Anfangssilben der halben Verse einer Hymne anJohannes den Täufer benannt wurden, welche sich anfing:

t/c quesnt laxis /iesonsrs kbrisMia gcstorum /Vimuli tuorum8o!vs poliut! Labii reatum8sncte äobannes.

Hierdurch nun entstand die Benennung der sechs diatonischen Töne c, >1, e, k, g und s durchdie Silben Dt, Le, M, ka, 8I und Ls, welche man daher die Guidonische oder ArctinischeSolmisation (s. d.) nennt. Nachmals fügte man noch, um den Raum bis zur Octave zufüllen, für den Ton k die Silbe 8 i (die Anfangsbuchstaben der beiden letzten Worte obigerStrophe) bei und vermehrte, sowie durch die allmälige Erweiterung des Umfangs der Töne