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14 (1847) Sueven bis Viterbo
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Sulla

auf einzugehen. Im I. 83 landete S.bei Brundisium; lein Heer, etwa äOOOO M., mehrtesich rasch durch die Truppen, die ihm einzelne Optimaten, wie Crassus (s. d.), QuintusMetellus Pius (s. d.), namentlich Cnejus Po mp ejus (s. d.), der drei Legionen gewor-ben hatte, zuführten. Von Apulien eilte er nach Campanien, wo er beim Berge Tifataunweit Capua den einen Consul Cajus Norbanns schlug; der andere, Lucius CorneliusScipio, schloß einen Vertrag mit ihm, als sein Heer zu S. überging. Während Pom-pejus und Metellus im I. 82 den Consul Cnejus Papirius Carbo in Etrurien und Um-brien beschäftigten, zog S. gegen den jüngcrn Marius (s. d.), schlug ihn bei Sacriportusund drängte ihn nach seinem Waffenplatz Präneste (s. d.), dessen Belagerung er demQuintus Lucretius Ofella überließ. Er selbst wendete sich nach kurzem Aufenthalt in Nomnach Etrurien gegen Carbo, mit dem er bei Clusium ohne Entscheidung kämpfte. DieNachricht, daß ein Heer von Samniten (s. d.) und Lucanern, geführt von dem Samni-ten Pontius, dem Lucaner Lampronius und dem Campaner Gutta, gegen das schwach-besetzte Rom ziehe, rief ihn zurück. Vor dem Collinischen Thorc entschied am >. Nov. eineblutige Schlacht, die, als der linke von S. selbst geführte Flügel schon wich, noch durchCrassus mit dem rechten Flügel gewonnen wurde, für S. Der grüßte Theil der Feinde wargefallen, drei bis viertausend Gefangene ließ S. am dritten Tag auf dem Marsfeld nieder-hauen, den im Tempel der Bellona versammelten Senatoren, die sich über das Wehgeschreientsetzten, erklärte er, daß er einige Empörer züchtigen lasse, und beendete ruhig seine Rede.Bald darauf erhielt er die Nachricht, daß Carbo's Heer zersprengt, Präneste gefallen, Ma-rius tobt sei. Da nahm er, der mit abergläubischem Sinn sich für einen Günstling derGlücksgöttin nicht minder als der Venus hielt, den Beinamen des Glücklichen (l? elix) an.Dem Volke aber cröffnete er die Absicht, seinen Zustand zu bessern, wenn er vorher Die,welche nach seinem Vertrag mit Scipio unter den Waffen geblieben wären, bestraft habenwürde. Dies war das Zeichen zu den mörderischen Verfolgungen, die sich über Rom undItalien verbreiteten, und denen er, nachdem schon viele Tausende, 9000 gibt Orosius an,durch sic gefallen waren, in den Proscriptionen (s. d.) eine Art von Form gab. Zu denEhren, die ihm zuerkannt wurden, einer Reiterstatue auf dem Forum und der Erweiterungdes Pomörium (s. d.), kam noch in demselben Jahre die Übertragung der Diktatur(s. D i ct ato r) auf unbestimmte Zeit und mit unbegrenzter Gewalt, um den Staat zu ord-nen. Das Letztere geschah, nachdem er im Jan. des I. 8l den Triumph über Mithridatesgefeiert hatte, durch die in diesem und dem folgenden Jahre von ihm gegebenen Gesetze(legss Ornelise), von denen diejenigen, welche zum Schutz der öffentlichen Sicherheit gegenVerbrechen, wie Mord (Isx <le sicarü«) und Giftmischerei, Fälschung der Münze und derTestamente, Erpressungen, Verletzung der Majestät des Staats, gerichtet waren und dasVerfahren der hierfür niedergesetzten stehenden Gerichtshöfe (guaestiones perpetnse) ord-neten, auch in dem späteren Recht sich erhielten, während die andern, welche im Sinn derOptimaten die Verfassung in reactionairer Weise abänderten, sogleich nach S.'s Tode vonLepidus (s. d.) angegriffen, danmls von Pompejus (s. d.) noch geschützt, bald daraufaber, 70 v. Chr., von diesem selbst größtentheils wieder beseitigt wurden. Die wichtigstendieser politischen Gesetze waren die lex tribunicia, welche die Tribunen (s. d.) jedes politi-schen Einflusses, der auch den Tributcomitien entzogen wurde, beraubte, und die lex suüicia-ri->, welche die Nichterstellen wieder dem von ihm durch Aufnahme von 300 Rittern ergänz-ten Senat übertrug; durch die lex cle sacerclotiis wurde dem Volke die Wahl der Priester,deren Zahl er vermehrte, entzogen; mit der lex Oe mogiztratibus, die namentlich eineReihenfolge in der Verwaltung der Hähern Magistrate festsetzte, hing die Vermehrung derZahl der Prätoren (s. d.) und Quästoren (s. d.) zusammen; ein anderes Gesetz ordnetedie Zeitdauer der Provinzialverwaltung. Mit der lex <le civitate, durch die vielen feindlichgewesenen Städten das Bürgerrecht genommen wurde, standen leges sgrariae in Verbin-dung, welche die den alten Besitzern entzogenen Ländereien den Soldaten des S. zutheilten,die an Zahl über 120000 in Militaircolonien, besonders in Samnium, Lummen und Etru-rien angesiedclt wurden. Die lex «le proscriptinns setzte zwar den Verfolgungen mit deml. Juni des I. 8l ein Ziel, dehnte aber zugleich die Rache des Diktators auf die Sohne undEnkel der Prostribirten au§. Auch ein Aufwandsgesetz slex «»mtnsris) gehört zu der Ge-