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11 (1846) Patrick bis Réfugiés
Entstehung
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620
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62 N Quäker

enthalten sich die Freunde alles unnöthigen Aufwandes und dulden weder Trauerkleidernoch Denkmäler.

Die Verfassung der Quäkergemeinden ist, zufolge ihres Princips, daß in religiöserBeziehung Alle gleich sind und Alle unter der Leitung des heiligen Geistes stehen sollten,ganz theo-demokratisch. Die Mitglieder einer oder mchrer Gemeinden, nach Verschiedenheitihrer Anzahl, versammeln sich monatlich, um über den sittsamen Wandel ihrer Glieder, diePflege der Armen, ihre Schul- und Wohlihätigkeitsanstalten, über die Sittenzucht und Be-strafung ausgearteter Glieder, gegen die aber nur durch Verweise und Ausschließung ver-fahren wird, über die Aufnahme von Proselyten, über die Erlaubniß zur Verheirathung undüber andere das Wohl der Gemeinde betreffende Gegenstände zu berathschlagen und zu ver-fügen. Diese monatliche Versammlung entscheidet auch in erster Instanz über die Strei-tigkeiten einzelner Glieder, wählt die weder durch Besoldung noch durch andere Vorrechteausgezeichneten Beamten, die zur Erhaltung der Ordnung und Armenpflege beauf-tragten Aufseher sowie ihre Deputaten zu den vierteljährlichen Versammlungen. Diesebestehen aus den Deputaten der Gemeinden eines Distrikts und bilden eine höhereSynode zur allgemeinen Aufsicht der monatlichen Versammlung, welche die Berichte der-selben zur Kenntniß der jährlichen Versammlung bringt, Appellationen in zweiter In-stanz annimmt und entscheidet und die Repräsentanten des Districts zu den jährlichenVersammlungen ernennt. Letztere sind für alle angehörigen Gemeinden die höchste Instanz,üben in Sachen der Disciplin, Verfassung und Sitte die gesetzgebende Gewalt und geben inAngelegenheiten und Streitigkeiten jeder Art die definitive Entscheidung. Solcher jährlicherVersammlungen gibt es sieben in Nordamerika, und für die europ. Quäker eine in London.Sowol die monatlichen als vierteljährlichen und jährlichen Versammlungen finden auch beidem weiblichen Geschlecht«: statt, um die besonders auf ihre eigene Sphäre sich beziehendenAngelegenheiten in schwesterlicher Liebe zu leiten und eine christliche Aufsicht über ihr eigenesEeschlechtauszuüben. Letztere sind indessen nicht befugt,Regeln undVcrordnungen zurBcr-waltung von Eemeindesachen zu erlassen. Die Gemeindekassen, welche den Aufwand derGemeinde für ihre Versammlungshäuser, milden Anstalten u. s. w. blos aus dem Ertragefreiwilliger und meist sehr reichlich eingehender Beiträge der Einzelnen bestreiten, stehenentweder unter der Oberaufsicht der monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Versamm-lung. Letztere hat einen allgemeinen Nationalfonds, woraus die Kosten der Verbreitungreligiöser Bücher, der Nachsuchung bei der Negierung um Erleichterung in verkommendenLeidensfällen wegen Gewissensangelegenheiten, sowie auch der Reiseausgaben der in fremdenLändern im. Werke des Evangeliums begriffenen Diener und andere öffentliche Gegen-stände der Gesellschaft bestritten werden. Obgleich es unter den Freunden bei jedem einzelnenGliede als Pflicht erkannt ist, daß der Eine den Andern in Liebe wahrnehmen sollte, so liegtdoch diese Pflicht den in den Gemeinden dazu ernannten Personen männlichen und weib-lichen Geschlechts, welche man Aufseher nennt, hauptsächlich ob. Kommt diesen ein Fehltrittirgend eines Gliedes zur Kenntniß, so statten sie ihm einen Privatbesuch ab, um das fehlendeGlied in Liebe und Zärtlichkeit zu ermahnen und wo möglich zu seiner Besserung mitzu-wirken; bleiben diese Bemühungen aber fruchtlos, so wird der Fall der monatlichen Ver-sammlung gemeldet. Diese ernennt alsdann einen Ausschuß, um noch weitere Sorgfalt undliebevolle Einladung zur Wiederkehr zu verwenden. Sollten indeß alle Reclamationsmittelohne Erfolg bleiben, so wird das sich widersetzende Subjett von der Gesellschaft durch ein vonder monatlichen Versammlung ergehendes und von ihrem Schreiber unterzeichnetes Doku-ment ausgeschlossen. Die Gesellschaft hat viele weise Vorkehrungen in Hinsicht auf diejenigenihrer Mitglieder getroffen, welche sich zum Predigeramte berufen glauben. Diese stehen unterder besondern Aufsicht und väterlichen Sorgfalt der Ältesten, welche wegen ihrer erwiesenengeistigen Unterscheidungskraft und weil sie durch ihre Früchte ihren gesunden Glauben dar-gethan, besonders zu diesem Zwecke von den monatlichen Versammlungen gewählt wurden.Die nach hinlänglicher Prüfung erfolgende Anerkennung der öffentlichen Diener des Wortesals genehmigte Prediger bleibt aber der monatlichen Versammlung, sowol männlichen alsweiblichen Geschlechts, in einer gemeinsamen Zusammenkunft anheimgestellt. Es ist. denmonatlichen Versammlungen besonders auferlegt, Niemandem, der sich geneigt fühlt, im