Quäker 619
sowol Zunge als Alte, von den Ungelehrten und Armen, sowie von den Weisen und Reichenerwähle und beauftrage, Andern den Weg des Heils zu verkündigen. Da nun Solche dieGnade und Gabe des Prcdigamtes frei und umsonst empfangen, so sollen ste dieses auchwieder frei und umsonst, ohne Lohn und Wucher ausüben, am allerwenigsten aber einen Geld-erwerb daraus machen. Aus diesem Grunde weigern sich die Freunde der Entrichtung vonZehnten und andern Abgaben an Kirche und Klerus. Sie glauben, daß der rechte Gottes-dienst im Geiste und in der Wahrheit verrichtet werden müsse, mithin ein geistiger vonkeinen äußern Ceremonicn und Beobachtungen abhängiger Verkehr der Seele mit ihremGott sei und nur unter der Anregung und Leitung des heiligen Geistes bestehe. Ihr öffent-licher Gottesdienst übertrifft daher an Einfachheit den Cultus jeder andern Sekte. Man sichtkeinen Altar, keine Kanzel und keine Bilder, man hört keinen Gesang und keine Musik inihren Versammlungen. Ohne Glockenklang kommt die Gemeinde zusammen, und ein Jederharret schweigend auf den Herrn. Einen besonder» geistlichen Stand dulden die Quäkernicht, weil nach ihrer Meinung der heilige Geist noch jetzt, wie zu den Zeiten der Apostel, beijedem Christen wirkt, und wen er will, zum wahren Kirchendienst anlcitet, und es ist einemJeden, der von ihm dazu berufen und befähigt ist, erlaubt, zu predigen oder zu beten, sodaß,wie es bei den ersten Christengemeinden war, bei ihnen zuweilen Mehre nacheinander reden.Doch geht man auch, wenn Keiner sich dazu gedrungen fühlt, nach stundenlangem Harrenwieder auseinander, ohne daß ein Laut gehört wird, und ein Zederseinen eigenen Herzens-dienst nur für sich verrichtete. Sie glauben, daß alle Typen, Vorbilder und ceremoniellenVerordnungen des Gesetzes in Christo ihre Erfüllung fanden, und er selbst keine neuen Ver-ordnungen zur Beobachtung ceremonieller Dienste in seiner Kirche hinterließ; daß seineTaufe, eine geistige Reinigung, die Taufe mit dem heiligen Geiste und mit Feuer sei;daß er selbst das Brot des Lebens und das rechte Abendmahl, die Kommunion seines Leibesund Blutes, ein geistiges Werk sei. Eine unbeschränkte Religionsfreiheit anerkennend, be-haupten sie, daß Gott sich selbst die Herrschaft über die Gewissen der Menschen Vorbehaltenhabe, und daß deshalb jeder menschliche Eingriff und jede menschliche Bestrafung in reinenGewissensangelegenheiten der Wahrheit zuwider sei, es sei denn, daß sich Jemand verleitenließe, aus blosem Vorwände einer Gewissenssache seinem Nächsten zu schaden. Sie glauben,daß wahre Religion den Menschen von dem Geiste und dem eitlen Wesen dieser Welt befreie,und einer Alles umfassenden Ausübung des allgemeinen Gesetzes der Wahrheit und Liebenachstrebend, ist ihre Moral überhaupt sehr streng; sie untersagt ihnen unbedingt die Ab-legung des Eides, die Leistung von Kriegsdiensten und Kriegssteuern und den Genuß vonVergnügungen, welche die Sinnlichkeit reizen und die Leidenschaften erregen. Daher haltensie dieTheilnahme an öffentlichen Lustbarkeiten, Theater, Glücksspiele,Jagd, Tanz,Schmäuseund Trinkgelage, Luxus jeder Art, ja selbst den Handel mit Luxusartikeln und Kriegsbe-dürfnissen für unerlaubt, und die Übung der schönen Künste wenigstens für gefährlich. Nichtaus Ermangelung wahrer Höflichkeit, sondern in Vollziehung reiner Wahrheitsliebe undchristlicher Einfachheit, nennen sie alle Menschen ohne Unterschied des Ranges Du, ver-weigern den Gebrauch aller Complimente und der blosen Ehrentitel, nehmen auch vorKeinemden Hut ab. Ihre Kleiderordnung beschränkt ihren Anzug auf Bescheidenheit und dasNöthige und Bequeme, erlaubt ihnen aber nicht die immer wechselnden Moden und Pracht-kleider der Welt. Die Monate und Wochentage benennen sie nicht mit den herkömmlichenheidnischen Namen, sondern nach der Zahlenordnung. Die Ehe halten sie für eine göttlicheAnstalt, bedienen sich aber bei ihren Heirathen keines Geistlichen, für dessen Einmischung,ihres Erachtens, die heilige Schrift keine Vollmacht crtheilt. Wollen sich aber ihre Mit-glieder verheirathcn, so melden sie ihr Vorhaben ihren resprctiven Versammlungen derMänner und Frauen, welche die nöthigen Erkundigungen wegen Zustimmung der Al-tern, Freiheit von allen Versprechungen ähnlicher Art, gehöriger Sicherstellung der Rechtealler Ander etwaiger vorheriger Ehen bei Witwen, einziehcn, und stellt ffich dann keinHinderniß zur Vollziehung der Heirath in den Weg, so geschieht die eheliche Verbindungauf ein; feierliche Weise in einer öffentlichen Versammlung zum Gottesdienst, bei welcherGelegenheit ein von den Anwesenden unterzeichnetes Beglaubigungsschreiben der Thatsacheausgefertigt und den Verehelichten eingehändigt wird. Bei dem Begräbniß ihrer Tobten