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Publüistcn
Puchta (Georg Friedr.)
wo sie sich bei diesen bcmcrklich machte. Diese Bemerkungen deuten zugleich die Regel an,die Mannbarkeit nicht durch Beförderung dcr Frühreife in geistiger und körperlicher Hinsichtzu schnell hcrbcizuführen und namentlich Kinder von Allem zurückzuhalten, was ihr Ge-schlechtsleben in unzcitige Aufregung versehen könnte. Die Dauer dcr Pubertät, welcheimmer noch zur Entwickelung im engcrn Sinne gehört, endigt mit dem Eintritt dcr vellkom-menen Reife in der Zeit zwischen dem 20. und 25. Lebensjahre, wo dcr Mensch die höchsteStufe der körperlichen und geistigen Kraft erstiegen hat und der Kreis der geistigen Ausbil-dung durch den Beitritt der Denkkraft zu der Empfindung und dem Willen geschlossen wird.
Pulilicisten nannte man sonst lediglich diejenigen Gelehrten,, die sich mit der Wissen-schaft des positiven Staats- und Staatcnrechts beschäftigten. Eine besondere Abthcilungunter ihnen nahmen ehedem die Neichspublicisten ein. Später, wie auch noch gegenwärtig,nannte man öfters auch schon Diejenigen Publicisten, die nur überhaupt über öffentlicheAngelegenheiten schreiben.
Publicität, s. Öffentlichkeit.
Publicola, s. Valerius.
Publilius, dcr Name eines röm. plebejischen Geschlechts, dem zwei als Vertheidigerdcr plebejischen Freiheit berühmte Männer angehörcn, nämlich PubliliusVolero, derim I. -172 als Volkstribun das Gesch (lex kubliliaVttlerom-!) gab, durch welches dieWahlder Tribunen und Ädilen der Plebs von den Centuriat- auf die Tributcomitien übertragenund so dem patricischen Einfluß entzogen wurde; und Quintus Publilius Philo.Dieser bekleidete das Consulat viermal; im I. .730, wo er gegen die Lateiner, im I. 327,wo er gegen Paläpolis kämpfte und ihm zuerst sein Imperium prorogirt wurde, und in denZ. 32V und 315 mit Lucius Papirius Cursor (s. d.) zusammen im Samniterkrieg. ImZ. 339 wurde er auch zum Diktator ernannt und gab als solcher drei Gesetze (lexes kudli-Ii»e IRilonis), deren eines die Plebiscite in ihrer Geltung den Centuriatgesetzen gleichstellte,das andere für diese letztem verordnetc, daß sie von den Patres schon vor der Abstimmung be-stätigt werden sollten; das dritte gebot, daß künftig stets einer der Sensoren Plebejer seinsolle. Die Prätur bekleidete er zuerst aus der Plebs im I. 337, die Censur im I. 332.
Puchelt (Friedr. Aug. Benj.), ordentlicher Professor dcr Pathologie und Therapiezu Heidelberg und Direktor des medicinischcn Klinikums daselbst, geb. am 27. Apr. l 784 zuBornsdorf in dcr Niederlausitz, wo sein Vater Prediger war, besuchte die S chulen zu Luckauund Lübben, bezog 1803 die Universität zu Leipzig, um Medicin zu studiren, wo er >811Doctor wurde und sich als Privatdocent habilitirte, 1812 eine Poliklinik errichtete und ander Universitätsbibliothek angestellt wurde. Im I. 1813 zum außerordentlichen und 1819zum ordentlichen Professor der Medicin ernannt, folgte er 1823 dem Rufe in seine gegen-wärtige Stellung nach Heidelberg, wo er sich gleichfalls durch die Gründung eines polikli-nischen Instituts verdient machte. Von seinen Schriften sind besonders anzuführen „DasVenensystem in seinen krankhaften Verhältnissen" (Lpz. > 818 ; 2. Aufl-, l.u. 2. Thl.,Lp;. >833—33), „Beiträge zur Medicin als Wissenschaft und Kunst" (Lpz. >823) und„System der Medicin" (2 Theilc in 5 Bdn., Heidelb. 1825—32; l.Thl., 2. Aufl., 1835).Außerdem ist er Mitredactcur dcr „Heidelberger klinischen Annalen".
Puchta (Georg Friedr.), ein sehr verdienter akademischer Lehrer und juristischerSchriftsteller, geb. zu Cadolzburg in Franken am 31. Aug. 1798, besuchte das damals un-ter Hegel's Leitung stehende Gymnasium zu Nürnberg und bezog >816 die Universität zuErlangen, wo er > 820 promovirtc und als Privatdocent austrat. Zunächst war es das röm.Recht, welchem er die Kraft eines regen, echtwissenschaftlichen Geistes zuwendete; doch zog ernächst der Encyklopädie auch das Kirchenrecht in den Kreis seiner Vorlesungen. Die inFolge eines Rufs nach Dorpat > 823 ihm übertragene außerordentliche Professur vertauschteer 1828 mit einem ordentlichen Lehramte in München, wo er namentlich mit Schilling infreundliche Berührung trat. Er folgte 1835 dem Rufe nach Marburg, 1837 nach Leipzigund 1832 als Savigny's Nachfolger nach Berlin, wo er 1633 zugleich zum Geh. Obertri-bunalrath und 1835 zum Mitglied des Staatsraths und der Gesetzgebungscommission er-nannt wurde, am 8. Jan. >836 aber starb. P.'s Richtung kann recht eigentlich als diehistorische bezeichnet werden; er verstand es, das gegebene Recht bis in seinen innersten Ge-
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