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5 (1845) Entführung bis Gebläse
Entstehung
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721
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Gant Garat (Dominique Jos., Graf) 721

Zeit darauf die Procuratur bei der Justizkanzlei übertragen wurde. Seine Kenntnisse, dieglücklichen Erfolge seiner Anwaltschaft und vorAllem seine unerschütterliche Rechtlichkeit be-gründeten ihm in kurzer Zeit eine ausgedehnte Praxis. In seiner SchriftVon dem Amte derFürsprecher vor Gericht" (Hann. 1820; 2. Ausl., 1827) bezeichnete er vornehmlich Öf-fentlichkeit der Gerichte und innere Reorganisation, hauptsächlich durch eine zeitgemäße Ad-vocatenordnung, als die Mittel, welche den Advocakenstand wieder zu der ihm gebührendenWürde bringen könnten. Nächstdem gab er dieZeitschrift für Civil- und Criminalrechts-pflege im Königreiche Hannover" (182627) heraus, sowie eineKritische Beleuchtungdes Entwurfs eines Strafgesetzbuchs für das Königreich Hannover" (2 Bde., Hann. 182728) und denEntwurf einer Criminalproccßordnung für das Königreich Hannover, nebstEinleitung und Bemerkungen" (Gött. >836), die beide sehr beifällig aufgenommen wurden.Auch als politischer Schriftsteller trat er 1831, zunächst in der BroschüreÜber die Verar-mung der Städte und des Landmanns, besonders im Königreiche Hannover" auf, in welcherer nächst den Mitteln zur Beseitigung der Gründe der Verarmung auch freie Volksrexrä-sentation und freie Presse empfahl, und zu deren Vertheidigung er dann die BroschüreÜberSteuerzahlungen, Gemeinheitstheilungen und Verkoppelung" (Braunschw. 1831) erschei-nen ließ. Die osteroder und göttinger Gefangenen fanden an ihm einen geschickten, auf-opfernden Vertheidiger. Wegen beleidigender Schreibart gegen das Untersuchungsgerichtund das Ministerium in einem direct an den König gerichteten Amnestiegesuche für die Göt-tinger, Osteroder und Bovcnder, welche letztere durch einen andern Advocaten vertheidigtwurden, verurtheilte die Justizkanzlei zu Celle in erster Instanz G- zu sechsmonatlichcr Zucht-hausstrafe und Rcmovirung von der Praxis; in zweiter Instanz aber wurde dieses Urthcilvon der Justizkanzlei zu Stade auf drei Wochen Gefängnißstrafe herabgesetzt.

Gant oder Vergantung, entstanden aus dem lat. qusnti, d. i. wie theuer, heißt imsüdlichen Deutschland der öffentliche Verkauf der Güter eines verschuldeten Unterthanen durchdie Obrigkeit, auch der Concurs des Schuldners selbst; Ganthaus das Versteigerungs-! Haus; Gantmeister der Auktionator; Gantregister der Auetionskatalog; Gant-mann der Concursschuldner; Gantproceß der Concursproceß, und Gantrecht dasRecht, nach welchem der Concurs eröffnet und geleitet wird.

Ganymedes, der Mundschenk und Geliebte des Jupiter, ein Sohn desTros und derKalirrhoe, Bruder des Jlus und Affarakus, wurde seiner Schönheit wegen von den Götternin den Olymp erhoben, um des Jupiter Becher zu füllen. Sein Vater erhielt dafür ein treffli-- ches Gespann. Nach spätem Sagen wurde er durch Jupiter's Adler oder von Jupiter selbst,in der Gestalt eines Adlers, entführt. Als Ort, wo der Raub geschah, wird das Jda-Gebirgeangegeben. Die Astronomen versetzten G. unter dem Bilde des Wassermanns unter dieSterne. Sein Raub ist von den Künstlern vielfach dargestellt worden; namentlich ist dasKunstwerk des Bildhauers Leochares, welches den G. darstellt, wie er vom Adler empor-gctragen wird, zu erwähnen.

Gar oder gahr kömmr fast nur in Zusammensetzungen vor und deutet alsdann aufdie Beendigung irgend eines chemischen oder mechanischen Proceffcs. So nennt man z. B.Felle, wenn sie durch Bearbeitung mit Lohe ihre gehörige Weichheit erhalten haben, lohgar.Erze, welche durch Schmelzen und Abtreiben vollständig gereinigt und zur weitern Verar-beitung geschickt gemacht sind, heißen Garerze. Mit dem Begriffe der Vollendung oderBeendung hängt dann auch wol der östr. Provincialismus gar, z. B. meine Geduld istnun gar, zusammen.

Garantie bezeichnet so viel als Bürgschaft, Sicherstellung. Die zwischen den Staa-ten eingcgangenen Verträge werden zuweilen von Dritten, z. B. den Landständen, einer an-dern Macht u. s. w-, garantirt. Auch die Constitutionen faßte man lange Zeit besonders vonder Seite auf, daß sie eine Garantie für bestimmte Rechte des Volks gewähren sollten, wäh-rend auf der andern Seite für ihre eigenen Garantien zu sorgen war.

Garat (Dominique Jos., Graf), Philosoph, Staatsmann und einer der besten franz.Prosaisten, geh. zu Ustariz bei Bayonne 1758, hatte sich durch Elogien auf den KanzlerL'Höpital, den Abt Suger, Fontenelle u. A. bereits sehr vortheilhast bekannt gekracht, undEonv. - Lex. Neunte Au fl. V. 46