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5 (1845) Entführung bis Gebläse
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Fürstenfchulen Kurth 675

werden konnte, so konnte auch über einen Fürsten nur von Fürsten unter Vorsitz des Königs(Kaisers) gerichtet werden. So wurden der Herzog Thassilo II. von Baiern unter Karl demGroßen (788), der GrafAdelbert von Bamberg (S06), der Herzog Erchanger von Schwa-ben (SN) u. A. durch den Spruch eines Fürstenrechts zum Tode verurtheilt, und der Her-zog Heinrich der Löwe von Sachsen 1180 seiner Reichsherzogthümer verlustig erklärt. Kai-ser Friedrich II. nahm das Gericht über einen Fürsten von dem Geschäftskreise seines 1235eingesetzten Kammerrichters aus. Da hingegen Karl V. unter Andern namentlich den gefan-genen Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen ohne Fürstengericht von seinen ital. Rä-chen zum Tode verurtheilen ließ, so wurde später in der kaiserlichen Wahlcapitulation be-stimmt, daß kein Fürst oder anderer Stand des Reichs anders als durch ein Urtheil desReichstags seiner Negierung entsetzt oder persönlich verurtheilt werden solle. Die Reichsge-richte sollten die Sache in einem solchen Falle instruiren; die Acten dann an den Reichstaggeschickt, hier von einer unparteiischen und beeidigten Commission geprüft, und auf ihr Gut-achten endlich vom ganzen Reichstage das Urtheil gesprochen werden. Dies war das bis zurAuflösung des Deutschen Reichs geltende Fürstenrecht. Auch versteht man unter Für-stenrecht den Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, nach welchen die persönlichen Rechts-verhältnisse eines regierenden Fürsten zu beurtheilen sind. Dasselbe macht, indem auch dieThronfolge und andere öffentliche Verhältnisse davon abhängen, einen Theil des Staats-rechts aus. Die Quellen desselben sind das allgemeine Staatsrecht, Landesgrundgcsetze, Fa-milienverträge sowie auch einige in das Landesstaatsrecht übergegangenc Bestimmungender deutschen Reichsgesetze.

Fürstenschulen wurden die vom Kurfürsten Moritz von Sachsen aus den Güterneingegangencr Klöster zuPfort« (s. d.), Meißen (s. d.) und Grimma (s. d.), letztere ur-sprünglich zu Merseburg, gegründeten Lehr- und Erziehungsanstalten genannt, in welchenmehre hundert Schüler, theils und zumeist unentgeltlich (Alumnen), theils für ein sehr mä-ßiges Kostgeld (Extraneer) unterhalten und unterrichtet werden. Die Fürstenschulen habensich stets durch ihr Streben nach gründlicher und gelehrter Bildung ausgezeichnet und bis indie neueste Zeit den Ruhm gewahrt, die klassischen Studien in vorzüglicher Weise zu pflegen,und wenn sie auch in Erziehung und Unterricht von manchen Einseitigkeiten sich nicht ganzfrei machen konnten, so haben sie sich doch den Fortschritten der Pädagogik nie verschlossen.Eine Fürst-nschule war ursprünglich auch dievom Grasen Ernst Georg von Henneberg 15" 7gestiftete Schule zu Schleusingen. (S. außerdem Klosterschulen.)

Fürth , eine bedeutende Fabrikstadt im bair. Mittelfranken, am Zusammenflüsse derPegnitz und der Rednitz, ziemlich zwei Stunden von Nürnberg, zählt gegenwärtig überlSOOOE-, darunter überI25Ü0Evangelische, über 500Katholiken und gegen 3000Zuden.Sie ist zum Theil sehr regelmäßig angelegt, der Sitz eines königlichen Gerichtshofs und hatzwei evangelische, eine katholische Kirche, zwei Haupt- und vier Nebensynagogen, ein Schau-spielhaus und ein großes Hospital. Außer einer lat. Schule bestehen daselbst eine Gewerks-,eine Volks- und eine Industrieschule, sowie eine talmudische Schule, eine Art jüd. Universi-tät. Die Bewohner leben ausschließend von der Fabrikation, vom Handel und von der In-dustrie. Der Hauptgcgenstand der letzter« sind sogenannte Manufactur - oder Nürnbcrger-Waaren, namentlich Spiegel, geschlagenes Gold und Metall zum Vergolden und Versilbern,alle Arten von Bronzefarben, Brillen und ovtischen Instrumenten, Eürtlerarbeiten, Drcchs-lerwaaren aus Metall, Elfenbein, Hornu.s.w., Strumpswaaren, Baumwollenzeuge, Feder-kiele, Siegellack und Cichorie, künstliche Blumen, Damcnfedern, chirurgische und mathema-tische Instrumente, Buchbinderwaaren von Pappe, Leder und Saffian, bunte Papiere, Kin-derspielsachen u. s. w. Der Charakter des Handels, welchen F. in sehr ausgedehntem Um-fange betreibt, erstreckt sich zunächst auf die Ausfuhr inländischer Jndustriecrzeugnisse. DerDebit einheimischer Producte nimmt eine untergeordnete Stelle ein. Der Activhandel hathauptsächlich seine Richtung nach Nord- und Südamerika, nach der Levante, Holland, Bel-gien, Spanien, Portugal, Mittel- und Untcritalien, Norddeutschland, Dänemark und Schwe-den. F. kommt zuerst zu Anfänge des l O.Jahrh. vor, wo es an das Hochstift Bamberg kam.Die Voigtei über den Ort hatten schon frühzeitig die Burggrafen von Nürnberg. Im Dreißig-