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5 (1845) Entführung bis Gebläse
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674 Fürstenbund Kürstenrecht

und zum Fürstbischof von Münster erwählte Maximilian Friedrich Graf von Königßcck-Rothenfels zu seinem Minister und übertrug ihm die Negierung des gänzlich erschöpften undmit Schulden belasteten münsterschen Landes. Er stellte sehr bald den Credit wieder her,förderte Ackerbau und Gewerbe, besonders den Leiwandhandel, reformirte die Justizverwal- ,tung, sicherte die gesellschaftliche Ordnung durch eine gute, entehrendes Mistrauen in ihrerBehandlung ausschließende Police!, munterte die Geistlichkeit zu höherer Bildung auf undgab unter allen katholischen Staaten Deutschlands im Hochstifte Münster das erste Beispielverbesserter Schulen. Talentvolle Jünglinge wurden unterstützt, um sich zu Lehrern auszu- >bilden, das Militairwesen des Landes durch eine der Landwehr ähnliche Volksbewaffnung -und durch Gründung einer Militairakademie im I. 1767 wesentlich verbessert und von Hof-mann zu Münster unter F.'s Leitung eine Medicinalordmmg, die erste und vorzüglichsteihrer Art in Deutschland, dem Hochstifte verliehen. Sv blühte in kurzer Zeit das Landwieder auf; alle Stände wetteiferten in Bestrebungen für die Sache des Gemeinwohls, undWohlstand und öffentliches Vertrauen mehrten sich so, daß bald in keinem benachbartenLande ein so niedriger Zinsfuß war als im Münsterschen. Kein Wunder, daß Volk, Ritter-schaft und Domcapitel, als 1780 dem Kurfürsten ein Coadjutor zur Seite gesetzt werdensollte, gleich sehnlich den Wunsch hegten, statt eines Lstr. Prinzen, wie es der Plan war, F.zum künftigen Regenten von Münster sich gegeben zu sehen. Aber ungeachtet dieser allge-meinen, für F. so günstigen Stimmung, trotz seiner eigenen kräftigen Opposition und dervon Seiten Preußens ihm hierbei gewordenen Unterstützung siegte Ostreichs Einfluß, und eswurde der Erzherzog Maximilian Franz Coadjutor. In Folge dessen sah F. sich zwar nungenöthigt, seine Ministerstelle niederzulegen, fuhr aber selbst in der ihm verbliebenen Stelleals Generalvicar noch fort, für das beste des seinem Herzen so thcuern Geburtslandes mitunermüdlichem Eifer zu sorgen und besonders durch Verbesserung des Volksunterrichts, ,durch Reformation des Gymnasiums und Errichtung einer vollständigen Universität zuMünster sowie eines Pricstcrseminars sich unbestreitbare Verdienste um dasselbe zu erwer- >den. Er starb am 16. Sept. I8>0. Vgl. Esser,Franz von F." (Münst. 1842), der hier jauch die höchst interessanten Schriften F.'s über Erziehung und Unterricht hat abdrucken lassenFürstenbund. Der deutsche Fürstenbund wurde gegen die Übergriffe des KaisersZo-seph's 11. in die deutsche Rcichsverfaffung durch König Friedrich II. geschlossen. Kaiser Jo-seph hatte nämlich, als beim Tode des Kurfürsten Maximilian Joseph von Baiern imZ. ^

1777, dessen Länder an den Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz fielen, den Plan, durch !

die Einziehung Baierns seine Erblande zu arrondiren. Der bair. ErbfSlgekricg (s. d.) ^ ,und der Friede zu Teschen am 13. Mai 177S zwangen ihn, davon abzustehen. JmJ. 1784nahm indessen Joseph die Verhandlungen zur Verwirklichung seines frühem Plans von ^neuem auf. Derselbe scheiterte jedoch abermals an der Festigkeit des Herzogs Max Josephvon Zweibrücken, als muthmaßlichen Erben der bair. Lande nach dem Tode Karl Theodors . >und nachmaligen Könige von Baiern, und den Erklärungen Frankreichs und Rußlands, die Iden Frieden zu Teschen garantirt hatten. Gleichwol weigerte sich Joseph fortwährend, seine 'Verzichtleistung auf Baiern bestimmt zu erklären. Daher lud der König von Preußen im 'Mär; 1785 die Kurfürsten von Sachsen und von Hannover zu einem Bunde zur Aufrecht- >Haltung und Vertheidigung der deutschen Reichsverfassung ein, der auch aller Gegenbcnm-hungen Ostreichs und Rußlands ungeachtet zu Berlin am 23. Juli 1785 von Preußen, 'Sachsen und Hannover als deutscher Fürstenbund unterzeichnet wurde. Die Maßregelngegen die Vertauschung Baierns waren in einem geheimen Artikel enthalten. Binnen we-nigen Monaten schlossen sich auch der Kurfürst von Mainz und sein Coadjutor Dalberg, der 'Kurfürst von Trier, der Landgraf von Hessen-Kassel, die Markgrafen von Ansbach und von '

Baden, die Herzoge von Zweibrücken, Draunschwcig, Mecklenburg, Sachsen-Weimar, Sach- I

sen-Gotha, 'sowie der Fürst von Anhalt-Dessau dem Bunde an. So wurde Ostreichs Ab- 'sicht vereitelt, das nun, gleich wie Rußland, die Sache ganz aufgab. Vgl. Dohm,Über drndeutschen Fürstenbund" (Berl. 1784) und (Joh. Müller)Darstellung des Fürstenbundes" '(Lpz. 1787; 2. Aust., 1780). !

Fürstenrecht nannte man im Deutschen Reiche ein Gericht über einen Fürsten. Darin Jeder, vermöge der alten deutschen Rechtsgrundsätze, nur von seinen Genossen gerichtet -