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5 (1845) Entführung bis Gebläse
Entstehung
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672
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672 Fürst Fürstenberg (Geschlecht) .

damals noch lebenden Verfasser besorgte Abdruck des Morcclli'schen WerksDe st>Inin- "scrstitionum Ist." (5 Bde., Padua 181!>2:;, I.) und die neue Ausgabe von Forccllini'sLexikon (-1 Bde., Padua 182834; wiederabgedruckt Schnecb. >82!»32), außerdemDe snticlie Isjiicli clel miiseo <Ii Liste" (Padua >837) undlliiistesrioni >Ii »n sntico imnnuinento se;>»lcrsle senperto <Is pocbi snnijiressn Is citt» <IiL»tI<>vs" (Padua 1838,4.).

Fürst, im Altdeutschen Furisto, später Fürste, bezeichnet, nach Grimm, blos im All-gemeinen die höchste Würde in Bezug auf die Unterthanen. In einem weitern Sinne ge-braucht man daher Fürst auch als gleichbedeutend mit Staatsoberhaupt und ähnlichen Aus-drücken, sodaß in der Geschichte fast aller Völker Fürsten Vorkommen. Im cngern Sinne 'kommt der Name Fürst insbesondere auf dem Gebiete des deutschen Rcichsstaatsrechts vor,wo unter Fürsten Diejenigen verstanden werden, die Sitz und persönliche oder Virilstimmeauf den Reichstagen hatten. Man kann zwar auch schon in der Geschichte der frühesten deut-schen Zustände von Fürsten in einem allgemeiner» Sinne sprechen, allein die bestimmte juri-stische Bedeutung erhielt das Wort Fürst erst seit der Zeit des fester geordneten deutsche»Gemeinwesens. Fürst bezeichnet nämlich seitdem die höchsten unmittelbaren Beamten desKönigs, namentlich die Herzoge und verschieden benannten Grafen, wie Gau-, Pfalzgrafenn. s. w., insofern diesen die Ausübung der zwei höchsten und wichtigsten Gewalten des Kö-nigs, die bekanntlich das Kriegs- und Gerichtswesen zum Gegenstand hatten, übertragenwar. Das unmittelbar vom König ertheilte, mit dem Königsbann versehene Amt war csalso, was die Fürstenwürde verlieh, die eine AmtSwürde war und den Herzogen und den be-zeichnetcn Grafen zukam. Das Wort Graf wurde indeß auch andern nieder» Beamten bci-gelegt, daher;. B. Holz-, Deichgrafen, die aber auch, weil sie kein Amt der oben bezeichmtcnArt hatten, keine Fürsten waren. Als sich später durch die Einwirkung des LchnswesenS dasursprünglich im Auftrag des Königs oder Kaisers verwaltete Amt in ein lehnrechtlichcs Ei- ^gcnthum der Beliehenen umgestaltete, als aus den Beamten Landesherren wurden, vcr- lschmolzen beide Begriffe, nur daß dieselben Personen in ihrer Stellung zu ihrem Territorium ;und Unterthanen zunächst als Landesherren und in der zum Kaiser und Reich als Fürsten jbetrachtet wurden. In letzterer Beziehung zeichneten sich unter den Fürsten besonders seitder Zeit der Goldenen Bulle Karl's IV. die Kurfürsten (s. d.) aus. Je mehr die Erblichkeitdas alte BeamtenverhLltniß verwischte und die sonstigen Veränderungen die Fürstenwürdcin einen Titel umgestalteten, desto leichter konnte es, und zwar schon seit dem l 3. Jahrh.,üblich werden, den fürstlichen Titel als Geburtstitel gewissen hochadeligen Geschlechtern bei-zulegcn, die sich nun von den gräflichen Häusern, mit deren Titel es eine gleiche Bewandtnishatte, unterschieden. Übrigens theilt man die Fürsten in geistliche und weltliche; in eigent-liche Fürsten und Titularfürstcn. Die Ernennung der letzter» war ein Rcservatrecht des tKaisers, und mit ihr war an sich die Theilnahme an den reichsrechtlichen Befugnissen der -Fürsten nicht verbunden; ebenso erlangen die gegenwärtig durch einen deutschen Souverainin den Fürstenstand erhobenen Geschlechter die dem hohen Adel durch die deutsche Bundes- ^acte zugesichertcn Rechte nicht.

Fürst (Walter), aus dem schweizer. Canton Uri, gest. 1317, stand nebst Arnold von ^Melchthal und Werner Stauffacher an der Spitze des Bundes, der > 3tt7 zur Befreiung der lSchweiz (s. d.) geschlossen wurde. Sein Schwiegersohn war Wilhelm Tell(s. d.).

Fürstenberst, ein deutsches, mcdiatisirtcsFürstenthum von 38 >üM. mit etwa!)7lM ,E-, welches die Grafschaften Hciligenberg, die Landgrafschaften Stichlingen und Baar und ,die Herrschaften Jungnau, Trochtelfingen, Hausen und Möskirch umfaßt, liegt unzusam- -menhängend in dem südlichen Theile Schwabens und steht seit > 806 unter der Landeshoheitvon Baden, Württemberg und Hohenzollern-Sigmaringen. Die standesherrlichen Verhält-nisse zu Baden wurden durch die Verhandlungen am > I.Nov. 1823 und durch die Überein-kunft vom >4. Mai >82.7, die zu Würtemberg durch die königliche Declaration vom 23.Jan. >839 bestimmt. Das Geschlecht der F. stammt von den alten Grafen von Urach, idie ursprünglich die Grafschaften Freiburg und Fürstenberg besaßen, welche erstcre sie aber, rnachdem die Stadt Freiburg sich frei gemacht, nach und nach ganz verloren. In der Mittedes 1 3. Jahrh. erbauten sie das Schloß und Städtchen Fürstenberg, am Schwarzwalde, undentlehnten davon ihren Geschlechtsnamen. Die verschiedenen Zweige, in welche sich daS