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5 (1845) Entführung bis Gebläse
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Friedrich Wilhelm Ni. (König von Preußen)

Bewegungen, welche von Rußland gegen Preußen gemacht wurden, veranlaßten ihn, auchseine Truppen in Schlesien und an der Weichsel zusammenzuziehen. Aber die widerrechtlicheGebietsverlehung des preuß. Gebiets in Franken, und die persönliche Zusammenkunftmit dem Kaiser Alexander in Berlin änderten die Lage der Dinge. Der König tratinsgeheim am 3. Nov. 1805 der Coalition gegen Frankreich unter gewissen Bedingungenbei, schickte aber, während er noch den Frieden zwischen den kriegführenden Mächten zu ver-mitteln suchte, ein Heer nach Franken. Nach der Schlacht von Austerlitz kam der Friede zwi-schen Ostreich »qd Frankreich zu Stande. Wenige Tage vorher, am 15.Dec. 1805, war zuWien, durch den Grafen Haugwitz (s. d.), eine vorläufige Übereinkunft zwischen Preußenund Frankreich abgeschlossen worden. Durch diese wurde die Verbindung der beiden Mächteerneuert und die gegenseitige Garantie der alten und neuerworbenen Länder festgesetzt; Preu-ßen trat Ansbach zu Gunsten Baierns, Kleve und Neufchatel zur freien Verfügung anFrankreich ab und erhielt dafür Hannover. Diese Erwerbung Hannovers, wovon Preußenam I. Apr. 180K wirklich Besitz nahm, veranlaßt schon am 20. Apr. ein Manifest und am11. Juni eine förmliche Kriegserklärung Englands gegen Preußen. Auch mit Schweden,dessen König in Folge eines mit England geschlossenen Subsidienvertrags das HcrzogthumLauenburg decken wollte, brachen Feindseligkeiten aus, die jedoch durch eine im Aug. 180Szwischen England und Preußen erfolgte Aussöhnung wieder beseitigt wurden. Neue Frie-densunterhandlungen Frankreichs mit England und Rußland, durch welche Preußen sichgefährdet glaubte, und die Errichtung des Rheinbundes veranlaßten auch zwischen Preußenund Frankreich neue Unterhandlungen. Preußen hatte die Idee, im Norden Deutschlands,sowie Napoleon im Süden und Westen es gethan hatte, einen nordisch-deutschen Bund zustiften, welcher alle im Grundvertrage des rhein. Bundes nicht genannte Staaten enthalten isollte. Um der Federung, daß Frankreich dieser beabsichtigten Verbindung kein Hinderniß !entgegenstellen, seine Truppen aus Deutschland zurückziehen und verschiedene widerrechtlichbesetzte Orte räumen sollte, mehr Nachdruck zu geben, rüstete Preußen sich, blos in Verbin-dung mit Sachsen, zum Kriege gegen Frankreich, dessen Heere sich ebenfalls nach Deutsch-land in Bewegung setzten. Das Gefecht bei Saalfeld, der Tod des tapfern Prinzen Louis Ivon Preußen, die Schlacht bei Jena und Auerstädt, die Übergabe der wichtigsten Festungenan den Feind und der Verlust aller Länder zwischen Weser und Elbe folgten schnell aufein-ander, und schon am 27. Oct. war Napoleon in Berlin. Der König wählte Memel zu sei- inem einstweiligen Aufenthalte, sammelte sein Heer aufs neue und ahndete mit gerechterStrenge die Pflichtvergessenheit, die Viele sich hatten zu Schulden kommen lassen. In Ge-meinschaft mit seinem treuen Verbündeten, dem Kaiser von Rußland, stellte er sich den inOstpreußen eindringenden Feinden entgegen. Die Schlachten bei Evlau und Friedland führ- >ten endlich den Frieden zu Tilsit (s. d.), am 9. Juli 1807, herbei. In diesem Frieden mußteder König Landestheile abtreten, die seit Jahrhunderten seinem Hause treu ergeben gewesenwaren. Die Hälfte seines Reichs, und zwar Provinzen, die in Rücksicht des Ackerbaus,Gewerbfleißes und Handels die vorzüglichsten waren, gingen verloren. Was den Schmerzdes Verlustes noch vermehren mußte, war, daß auch die ihm als Eigenthum verbleibendenLänder von den franz. Truppen besetzt gehalten wurden. Selbst die Hauptstadt Berlin wurdeerst im Der- 1808 von ihnen geräumt, und der von seinen Unterthanen zurückgesehnte Kö-nig konnte erst Ende 1809 in seine Residenz einziehcn. Mit unablässigem Eifer und festemWillen arbeitete der König mit Hülfe seiner Minister Stein und später Hardenberg, dieWunden, welche der Krieg seinen Staaten geschlagen hatte, zu heilen und eine völlig neueEinrichtung der innern Staatsform zu begründen. Die Armee wurde auf -12000 M. ge-setzt und neu umgebildet. Eine neue Civilverfassung wurde hergestellt, der Gang der öffent-lichen Geschäfte genau bestimmt und die gleiche Berechtigung des Bürgerstandes mit demAdel nicht nur ausgesprochen sondern auch wirklich ins Leben gerufen und die Gewerbcfrei-heit eingeführt. Früher schon, am 9. Oct. 1807, war das wohlthätige Edict erschienen, wel- ,ches die Erbunterthänigkeit aushob. Unter dem Namen der Städteordnung wurde am 19.Nov. 1808 eine gesetzliche Vorschrift über die Vertretung der Stadtgemeinden in Rücksichtdes städtischen Gemeinwesens durch Stadtverordnete crtheilt. Ebenso wichtig und für denStaat heilsam war die am 6. Nov. 1809 beschlossene Veräußerung der königlichen Domai- ,