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5 (1845) Entführung bis Gebläse
Entstehung
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572 Freimaurerei

gab, in sich alle jene Gewerbe in Männern aus den gebildeten Völkern Europas unter derAnführung und Regierung eines oder mehrer Baumeister. Durch Freiheitsbriefe der geist-lichen und weltlichen Macht geschuht und durch eine eigene Verfassung zu jedem großen Baueverbunden, errichteten diese Gesellschaften in allen Ländern des christlichen Europa jene zahl-reichen, zum Thejl riesenhaften Werke des gothischen oder altdeutschen Baustils. Die erstenBaucorporationen führte Numa unter dem Namen der Collegia in Rom ein und verordneteihnen angemessene, eigene Zunstversammlungen und gottesdienstliche Handlungen. Nachdem Gesetze der ZwölfTafeln durften sie sich selbst ihre gesellige Verfassung geben und untersich Verträge schließen, wenn nur nichts davon den öffentlichen Gesetzen zuwider war. Diesesich bald weit verbreitenden Collegia waren, außer ihrer Kunstgemcinschaft, zugleich bürger-liche Anstalt und ein religiöser Verein und pflanzten diese für die Entfaltung der'Mensch-heit fruchtbare Eigenthümlichkeit auch in die Baucorporationen des im Mittelalter wieder-geborenei. Europa fort. Die christlichen sächs. Könige, besonders Alfred und Athelstan, lie-ßen aus den Ländern, in welchen sich die Collegia blühend erhalten hatten, zum Aufbau ihrerBurgen, Kirchen und Klöster eine Menge Künstler und Bauleute nach England kommen.Da diese aber im 10. Jahrh., wenngleich sämmtlich Christen, zu den verschiedensten Ratio-neu und k-rchlichcn Parteien gehörten, folglich in Glauben, Sitte und Lebensart sehr von-einander abweichen, so konnten sic nur unter der Bedingung bewogen werden, nach Englandzu kommen und daselbst zu bleiben, daß ihnen König und Papst genügende Freiheiten undSchutzbriefe, vorzüglich aber eigene Gerichtsbarkeit und eigene Bestimmung des Arbeits-lohns gestatteten. So vereinigten sie sich unter schriftlichen Constitutionen mit Zugrunde-legung der alten Verfassung der griech. und röm. Zünfte und zeichneten sich durch eine reineSittenlehrc, durch religiöse Duldung und einen musterhaft sittlichen Wandel aus. Ihrinneres Geheimnis bildete ein System religiöser und sittlicher, in Symbole gekleideter Lehrenund heiliger Handlungen, welches sorgfältig zu verhehlen und nur theilweise, auf Umwegenund in fremdartiger Einkleidung zu verbreiten, sie die Tyrannei der päpstlichen Kirche zwang.Derselbe Fall war es mit den eigentlichen Geheimnissen der Baukunst und den ihr helfendenKünsten, besonders der Scheidekunst, Metallbearbeitung und Naturlehre. Nur so konntensie der Verfolgung entgehen.

Einen besonder» Einfluß übten auf die Baucorporationen des 10. Jahrh. in Englanddie KuIdcnc(Kuldner, Ceilide, Colidci)aus, die frommen und gelehrten Geistlichen der durchdie Picken und Sachsen unterdrückten altbrik. Kirche, welche auf den Inseln zwischen Eng-land, Schottland und Irland und in den Einöden von Wales und Schottland Zuflucht ge-funden hatten und daselbst ihre reinapostolische Lehre, Gebräuche und Verfassung forksetztcn.Als Bischöfe und Kirchenlehrer, als Einsiedler oder in große Klöster zu gottseligem Lebenund ernsten Studien vereinigt, wirkten sie durch ihr Beispiel und durch Unterricht in Reli-gion und in den Künsten und Fertigkeiten des geselligen Lebens. An Einfluß jedoch durchdie Sendboten des Papstes übcrboten, mußten sie die päpstliche Kirche übcrhaudnehmcn,sich selbst verfolgt und ihre Klöster und Klosterschulen zerstört oder von päpstlichen Mönchenbezogen sehen, bis sie in England endlich fast gänzlich unterlagen, obgleich sich besonders inSchottland ihre Spuren bis zur Reformation Nachweisen lassen. Diesen Kuldnern, derenGeschichte von den päpstlich gesinnten Geschichtschreibern absichtlich unterdrückt und ver-fälscht worden ist, gelang es, sich auch bei Alfred und Athelstan Eingang zu verschaffen, inden von Letzterm vereinigten Baugesellschaften ihre alten christlichen und moralischen Lehrenund Gebräuche lebendig aufzubewahren und sic mit den noch von den röm. und griech. Collc-gien überlieferten Kunstlehren, Gebräuchen und Zunftgesetzcn, welche zum Theil umgebildctund anders gedeutet wurden, in ein liturgisches Ganzes zu verweben.

Für den bisher angedcuteten geschichtlichen Zusammenhang der gegenwärtigen Frci-maurerbrüdcrfchaft mit den Corporationeu des Mittelalters und dieser mit den Collcgiender Römer, zeugen unwiderleglich die Alterthumskunde, die Geschichte von England und dieÜbereinstimmung der Verfassung, Symbole und Gebräuche des Freimaurcrbundes. Außer-dem haben sich aber auch noch drei schriftliche Denkmale als die ältesten Kunsturkunden die-ser Brüderschaft erhalten, welche diesen Zusammenhang in großer Vollständigkeit darlegen,wie dies auf das einleuchtendste von K. Chr. Fe 6>qusc (s. d.) in der Schrift „Die drei