568 Freiheit
der Mensch braucht nicht der Sklave jeder augenblicklichen Begehrung zu sein; er kann seineigenes Begehren lenken, leiten, beherrschen^ er kann nicht blos eins von dem Vielen, was erbegehrt, mit bewußter Ausschließung des Übrigen thun, sondern er scheint auch etwas An-deres wollen zu können als er will, und so erscheint er, der Überlegende, Wählende und Ent-scheidende, sich selbst als frei. Gleichwol ist es mindestens zweifelhaft, ob die'Übcrlegungenden Menschen, oder der Mensch seine Überlegungen beherrscht, und wo ohne Überlegung ge-wollt unh gehandelt wird, ist immer die Möglichkeit vorhanden, daß unbewußte Motive dasBegehren und Wollen so oder anders bestimmen. Mit dieser schwankenden Unsicherheit derSelbstbeobachtung vereinigen sich überdies mancherlei, unter sich selbst wenig harmonirende,aber mächtige Interessen, welche die Unbefangenheit der Untersuchung über die Freiheit desmenschlichen Wollens beeinträchtigen, namentlich ethische und religiöse. Wenn das Wollen desMenschen der nothwendige Erfolg von Ursachen ist, die nicht wieder als sein eigenes Wollenbetrachtet werden können, so scheint cs einem Mechanismus anheimzufallen, der, wie manmeint, die Zurechnung aushebt und dem Unterschiede zwischen Tugend und Laster seine Be-deukung raubt. Andererseits scheint die absolute Abhängigkeit der Erschcinungswclt vonden Nathschlüssen Gottes in dem Begriff der göttlichen Allmacht und Allwissenheit mitge-setzt werden zu müssen und somit für eine Freiheit im positiven Sinne kein Spielraum übrigzu bleiben, und doch sträubt sich das Gefühl, auf ethische Voraussetzungen sich stützend, gegendie Annahme einer Vorherbestimmung zum Guten und Bösen, welche den Werth oder Un-werth des Menschen nicht als sein eigenes Werk erscheinen läßt. Hieraus erklärt sich, warumdie Philosophie über diese Frage zu keinem allgemeinen Einverständniß gekommen ist. DerStreit darüber zieht sich von Au gustin(s. d.) und Pelagius durch die ganze Scholastik hin-durch bis herab auf die neueste Zeit. Zwar die sogenannte Freiheit der Willkür (libertasnePnIiiirii, inckilkerentise), d. h. die Meinung, der Wille sei dergestalt unbestimmbar, daßer trotz aller Motive zu einer von zwei entgegengesetzten Handlungen in dem Acte eines unddesselben Wollens ebensowol das Eine als auch das Andere wollen könne, ist zu widersinnigund widerstreitet der Möglichkeit aller vernünftigen Bildung des Wollens zu sehr, als daßsic jetzt noch Jemand ernsthaft vertheidigcn möchte, wie sie z. B, im Mittelalter Duns Sco-tus und Occam gegen Thomas von Aquino verthcidigten; gleichwol findet sich der Grund-gedanke derselben, absolute Unabhängigkeit von allem Causalzusammenhange, auch in der so-genannten transscendcntalen Freiheit Kant's, welche dieser als das Vermögen er-klärte, eine Reihe von Erscheinungen, die nach Naturgesetzen abläuft, schlechthin von selbstanzufangen. Ob eine solche Freiheit, neben welcher, wie Kant wohl sah, „keine Natur mehrmöglich ist", dem Menschen beigelegt werden könne, ließ er theoretisch unbestimmt, behandeltevielmehr die ganze Frage darnach als eine Antinomie; dem Menschen als Erscheinung spracher sie ausdrücklich ab und glaubte sie nur für den Menschen als intelligiblcs Wesen als einenüber aller möglichen Erfahrung hinausliegenden intelligiblen Act, als ein Postulat der prak-tischen Vernunft im Interesse der Ethik vertheidigcn zu müssen. Kant, der überdies die sitt-lich e Freiheit ganz richtig nicht als absolute Unbestimmbarkeit des Wollens, sondern alsUnabhängigkeit desselben von andern als sittlichen Motiven definirte, hätte nicht nöthig ge-habt, so weit zu gehen; das sittliche Interesse nöthigt nicht nur zu dem Postulate der trans-scendentalen Freiheit, sondern es schließt die letztere deshalb geradezu aus, weil ein Wille, dergänzlich unbestimmbar ist, auch keinen sittlichen Motiven und somit auch nicht der sittlichenBildung überhaupt zugänglich gedacht werden könnte. Ebenso verlangt auch der Begriffder Zurechnung nichts weiter, als daß ein Wollen, welchem die That als gewollte, und einePerson nachgewiesen werden könne, welcher das bewußte Wollen als das ihrige beigelcgtwerden kann; die Zurechnung schließt nur diejenigen Formen des Determinismus aus, welchedas Wollen und Handeln nicht als den Ausdruck des eigenen geistigen Lebens des Wollendenund Handelnden zu betrachten erlauben. Demnach hat der Kant'schc Freiheitsbegriff aufdie nachfolgenden Systeme Fichte's, Schelling's und Hegel's den größten Einfluß gehabt,sodaß man in neuerer Zeit mit engsichtiger Einseitigkeit wol auch den Gedanken ausgespro-chen hat, es handle sich gegenwärtig in der Philosophie nur noch um das eine Problem derFreiheit; in Wahrheit ist dabei allmälig die Voraussetzung eines Werdens ohne Ursache,eines absoluten Werdens, welches auch der transscendcntalen Freiheit Kant's zu Grunde