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5 (1845) Entführung bis Gebläse
Entstehung
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Freigeister Freiheit 567

zum Gehorsam brachten, und das Beispiel der lombardischen hob auch den Muth der deut-schen Städte. In der Mitte des l 3. Jahrh. entstanden zwei wichtige Verbindungen dersel-ben zu gemeinschaftlichen Zwecken, die Hansa (s. d.) und der Bund der rheinischen Städte.Der Nest der Hansa und des ehemaligen städtischen Collegiums auf dem Deutschen Reichs-tage, die freien Städte Hamburg (s. d.) Bremen (s. d.) und Lübeck (s. d.), wurde1810 dem franz. Kaiserreiche einverlcibt. Da indeß alle drei Städte 1813 zur Wiedererlan-gung der deutschen Freiheit thätig mitgewirkt hatten, so wurden sie vom wiener Congreß,nebst Frankfurt am Main (s.d,), der Residenz des FürstenPrimas, als freieStädte an-erkannt. Als solche traten sie am 8. Juni 1815 i>enr Deutschen Bunde bei und erhielten beidem Bundestage im Plenum jede eine Stimme, im cngcrn Nathe aber eine Gcsammtstimme.Ein gemeinschaftliches Oberappellationsgericht haben sie seit 1820 in Lübeck. Außer diesenvier Städten in Deutschland wurde durch die Acte des wiener Congrefses auch Krakau(s. d.) unter dem Schuhe Rußlands, Ostreichs und Preußens als freie Stadt erklärt.

Freigeister, s. Freidenker.

Freigerichte und Freigrafen, s. Femgerichte.

Freigut nennt man Güter und Maaren, die von gewissen Abgaben frei sind; fernerein freies Landgut, Allodiumts- d.), auf welchem keine Lehnspflichtcn und Steuern haf-ten; endlich ein Bauerngut, welches nicht zu Frohnen und andern Dienstbarkeiten verpflich-tet ist, sondern nur die gewöhnlichen Landsteuern oder einen Freizins bezahlt. Auch verstehtman in manchen Ländern unter Freigut ein solches, welches von Kriegs- und andern Lastenfrei ist und nur auf männliche Erben fällt. Die Natur des Freiguts hängt im Wesentlichenvon Verträgen, Privilegien u. s. w. ab.

Freihafen nennt man einenHafen (s. d.), wo Schiffe aller Nationen frei oder gegenEntrichtung eines mäßigen Zolls einlaufen und Handel treiben können. Die berühmtestenFreihäfen sind die zu Triest, Genua, Livorno, Odessa und Antwerpen.

Freiheit ist im gewöhnlichen Sprachgebrauch der positive Ausdruck für Das, wasseinem Begriffe nach eigentlich nur negativ ein Vcrhältmß der Unabhängigkeit bezeichnet.So spricht man vom freien Schwünge eines Pendels, vom freien Falle der Körper, von derFreiheit, mit welcher sich der Vogel in der Luft bewegt, von der Freiheit des Verkehrs u. s.w.und bezeichnet damit die Unabhängigkeit gewisser Ereignisse und Tätigkeiten von gewissensie bestimmenden Ursachen, ohne damit jeden ursächlichen Zusammenhang überhaupt auf-heben zu wollen. Darin, daß der Grundbegriff der Freiheit nur ein negativer ist, liegt zu-gleich, daß er auch nur eine relative Bedeutung hat, und daß, insofern von einer bestimmtenArt Freiheit die Rede ist, abermal ein bestimmtes System von Ursachen als Beziehungs-Punkt hinzugedacht werden muß, von welchem Das, was man frei nennt, unabhängig sei.So heißt politische Freiheit die Unabhängigkeit entweder eines Staats von andernStaaten, oder die Unabhängigkeit des Einzelnen im Staate von der nvthigendcn Willküranderer, und die Verschiedenheit sowol der nöthigenden Personen als der Art, in welcher, derObjecte, in Beziehung auf welche sie andere nöthigen können, ergibt sehr verschiedene Artenund Grade der politischen Freiheit. Ebenso ist es mit der kirchlichen Freiheit (s. Reli-gionsfreiheit), der Gedankenfreiheit u. s. w. Es ist ganz natürlich, daß man denBegriff der Freiheit weniger in der Auffassung des Unbelebten und Unbeseelten als in derdes Lebendigen und Beseelten, also namentlich in der des geistigen Lebens anwendet, in wel-chem sich eine von äußern Ursachen nicht unmittelbar abhängige Selbstthäligkeit kundgibt,und hierin liegt die Veranlassung, daß die ursprünglich nur negative und relative Bedeutungdes Begriffs Freiheit in den Hintergrund tritt und statt derselben die Frage nach einer posi-tiven und absoluten Bedeutung desselben entsteht. Diese Frage eigentlich ist es, welche dieStreitigkeiten über die Freiheit des menschlichen Wollcns, über Determinismus (s. d.)und Indeterminismus (s. d.) hervorgerufen hat. Die bloße Selbstbeobachtung gibtüber diese Frage keinen bestimmten Aufschluß. In der inner» Regsamkeit, die der Menschsich selbst als sein Begehren und Wollen zusckreibt, findet er sich häufig durch äußere Ein-drücke, Bedürfnisse, Gefühle, das Beispiel Anderer u. s. w. bestimmt, also unfrei; gleichwolgibt es sowol unter mehren Begehrungen, als den Mitteln ihrer Befriedigung eine Wahlund eine Überlegung, nach welcher sich die Entscheidung richtet oder wenigstens richten kann;