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5 (1845) Entführung bis Gebläse
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566
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566 Freiesleben Freie Städte

Küchenquelle die vorzüglichsten sind, haben eine Temperatur von -I- 7" R. und als Haupt-sächlich wirkenden Bestandtheil Eisen, dazu wenig Kohlensäure, sodaß sie dem Gehalte undder Wirkung nach zu den schwächer» Eisenwassern (s. d.) gezählt werden. Sie werdenfast nur äußerlich angewendet und sind besonders reizbaren, schwächlichen Individuen zuempfehlen. Die Quellen sind bereits seit dem t -1. Jahrh. bekannt und die Anstalten gut, dadie Bäder früher mehr als gegenwärtig und namentlich häufig von der Gemahlin KönigFriedrich Wilhelm's II. benutzt wurden. Untersucht wurden sie von Rose. In einer Vor-stadt von F. ist seit mehren Jahren das Achilles- oder Alexandrinenbad eingerichtet, zu wel-chem drei Quellen gehören, die bis auf eine schwache Schwefelquelle den vorigen ziemlichgleich sind. Vgl. Treumann, „Die Heilquellen und Badeanstalten zu F." (Berl. 1827).

Freiesleben (Joh. Karl), ein um das Berg - und Hüttenwesen namentlich Sachsenshöchst verdienter Mann, geb. zu Freiberg am 14. Juni 1774, richtete, da sein Vater undseine beiden Großväter dem Bergmannsstande angehärlen, frühzeitig fernen Sinn auf dasBergmannsleben. Seil 1789, besonders aber während seiner bergakademischen Studien,1799—92, hatte er Werner sehr viel zu verdanken, der höchst vortheilhaft für F.'s wissen-schaftliche Ausbildung wirkte. In den 1.1792—94 studirte er in Leipzig die Rechte. Hier-aufbereiste er in Humboldt's Gesellschaft die schweizer und savoyer Gebirge. Nach der Rück-kehr zunächst als Bergamtsassessor in Marienbcrg angestcllt, wurde er 1799 Bergmeisterin den Revieren Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg und Eibenstock und 1800 Bergcom-missionsrath und Director des mansfeldischen und thüringer Bergbaus in Eislcbcn. Zu-gleich erhielt er von den Besitzern des sangerhäuser Bergwerks den Auftrag zur Direktiondesselben, die er 28 Jahre lang besorgte. Daß F. in dieser Zeit auch für die Wissenschaftfortwährend thätig blieb, beweisen vorzüglich seine als klassisch anerkannten „GeognostischenArbeiten" (6 Bdc., Freiberg 1807 —18). Im Juli 1808 wurde er Assessor, 1818 Rathbeim Oberberg - und Oberhüttenamt, >898 aber, nach erfolgtem Ableben des Oberberg-hauptmanns von Herder, zum Chef des gesammten Berg- und Hüttenwesens als Berg-hauptmann ernannt, welcher Stellung er aber auf sein Ansuchen 1842 enthoben wurde.Von seinen Schriften gedenken wir noch seines „Magazins für die Oryktographie von Sach-sen" (Heft 1 —10, Freiberg 1828 —39), eines Werks, in welchem ein außerordentlicherReichthum von Sachkenntniß und Localkunde und eine erstaunenswerthe Masse von Literaturmit ebenso viel Fleiß als Kritik zusammengestellt ist. — Sein ältester Sohn, Karl Friedr.GottlobF., geb. zu Eisleben am 12. Aug. 1801, gest. zu Freiberg als Bergschrciber undBergamtsassessor am 2. Juni 1836, hat sich einen Namen gemacht durch die Schrift, „DerStaat und der Bergbau, mit vorzüglicher Rücksicht auf Sachsen", die aus seinem Nachlassevon Professor Bülau in Leipzig herausgegeben wurde (Lpz. 1837; 2. Ausl., 1839).

Freie Städte. Die Städte Deutschlands, die meist unter den Karolingern und denKaiscrn aus dem sächs. Hause entstanden, blieben lange in einer oft sehr drückenden Abhän-gigkeit von den geistlichen und weltlichen Großen. Die unruhigen Zeiten unter Heinrichgaben zuerst den Bürgern von Worms und Köln den Muth, sich zu bewaffnen; sic botendem bedrängten Kaiser ihre Dienste an, der dieses Anerbieten gern annahm. Durch Handelund Gewerbfleiß wuchs allmälig auch die Macht anderer Städte; sie unterstützten nicht seltendie Kaiser gegen die übermüthigen Großen und erhielten dafür, oder für ihr Geld Freiheitenund Auszeichnungen mancher Art. So entstanden in der Mitte des 12. Jahrh. die Reichs-städte (s. d.). Übrigens gab cs schon von den ältesten Zeiten her freie Städte in Deutsch-land, die, aus den Römerzeiten hcrrührend, mit den spätern freien Reichsstädten wenig ge-mein hatten und erst im Anfänge des >6. Jahrh. das Wesentliche ihrer frühem Vorrechteund durch Unkunde ihrer Beamten selbst den Namen freier Städte verloren. Die vorzüg-lichsten ihrer Rechte bestanden darin, daß sie in vollkommener Unabhängigkeit sich selbst re-gierten, nie einem Kaiser oder König Pflicht und Treue schwuren, nie einem Römerzug bei-wohnten, noch sich mit Gclde abkauften, nicht zum Reich steuerten oder des Reichs Bürdentrugen, nicht dem Reiche angehörten, sich auch keineswegs den Reichsständcn zuzählten, mitEinem Worte unabhängige Freistaaten bildeten. Die lombard. Städte, durch Handel reichund mächtig und durch den Beistand der Päpste kühn gemacht, wagten es wiederholt, sichihren Oberherren, .den Kaisern, zu widersetzen, welche die Widerspenstigen nur mit Mühe