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5 (1845) Entführung bis Gebläse
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Freie Künste Freienwalde

zugs sie jedoch erst durch den Besitz eines frcieigcnen Guts, von welchem sie Staats- undBürgerlasten trugen, theilhastig wurden. Ein solches Gut war nicht nur Nähr- sondernauch Wehrgut, d. h. es verpflichtete zum Heerbann, und wurde, wofern nicht, wie dies beieinigen von den Franken besiegten gcrman. Stämmen der Fall war, das Land überhaupttributpflichtig geworden, steuerfrei besessen. Das Wehrgeld des Freien betrug bei den Nicht-franken ein Drittheil von dem eines Edlen, also 200 Solidi, und das Doppelte von demeines Unfreien, welcher wieder doppelt so hoch geschätzt,war als der Knecht; der freie Frankedagegen hatte ein dreimal höheres Wehrgeld. Im Übrigen standen fränkische und nicht-fränkische Freie einander gleich hinsichtlich des Gerichtsstandes, den sie mit allen Großenihrer Grafschaft gemein hatten, sowie der Rechte, nur von ihres Gleichen, nach Gesetzen undvor ihrem ordentlichen Richter gerichtet zu werden, Zcugniß gegen einen Hähern ablegcn zukönnen, an die kaiserliche Pfalz zu appelliren, an der Nationalgcsctzgebung und überhauptan öffentlichen Versammlungen Theil zu nehmen; fernerhinsichtlich der Hausfreiheit, derGesetze über Misheirath mit Personen knechtischer Art, und daherigc Standesvcränderung,des Gehorsams gegen die allgemeinen Staatsverordnungen, und was sonst noch für Eigen-schaften und Vorrechte des Standes der Freien waren. Durch das Wiedererstehen der Na-tionalhcrzoge unter den letzten Karolingern wurde die Stellung der Freien, als der unmittel-bar unter dem Schutze des Königs Lebenden, gefährdet, noch mehr aber durch die Vermeh-rung der Zahl und des Ansehens der Vasallen gegenüber den freien Wehren, sowie durch dievon den Königen verschenkten Grafschaften und den Kirchen verliehene Gerichtsbarkeit übersrandesfreie Menschen, wovon die Folge war, daß man jetzt mittelbare und unmittelbareNeichsuuterthanen unterschied. Zwar ging durch diese Veränderung der Stellung nicht so-gleich die persönliche und dingliche Freiheit verloren, allein auch dies konnte nicht lange aus-blciben, und wenn wir die bei der Ohnmacht der letzten fränkischen Kaiser allerdings sehrhäufigen Plackereien der Großen und den bei strenger Strafe gebotenen, oft sehr drückendenHeerbann, wodurch die Freien genöthigt wurden, in ein Schutzverhältniß zu treten, abrcch-nen, so verschuldeten sie selbst den Verlust ihrer staatsbürgerlichen Freiheit. Denn nicht nurdrängte sie die Eitelkeit, zum Hofe eines benachbarten Magnaten zu gehören, sondern cSlockte auch die Sucht nach größerm Landeigcnthum, ihr freies Allodium einem Herrn auf-zutragcn, um es vermehrt in Gestalt eines Lehens zurückzuempfangen; theils endlich war csauch eine misverstandenc Religiosität, die sie antrieb, sich sammt ihrer Habe unter den sanf-tem Druck des schützenden Krummstabs zu begeben. So waren denn bald nur noch wenigevon den kleinern Landwirthcn übrig, welche weder durch Ministerialität noch durch Colonat-wesen noch durch Precarienverhälknissc sich erniedrigt hatten. Aber die Freiheit hatte sichin die Städte geflüchtet, um dort in neuer Form sich herrlich zu entfalten. Demgemäß habenwir seit Ausgang des >2. Jahrh. die Nachkömmlinge jener Freien theils im Bürger- oderdem sehr zusammengcschmolzenen freien Bauernstände, theils in dem nieder« Adel, wozu sieans dem Abwege der Ministerialität gelangt waren, hauptsächlich aber unter den: zahllosenHansen der Unfreien, dem nach erfolgter Zersetzung der ursprünglichen VolksclementC zu-rückgebliebenen Niederschlage der Nation, zu suchen. Vgl. Montag, „Geschichte der deut-schen staatsbürgerlichen Freiheit" (2Bde., Bamb. und Würzb. 1812 —l 4) und Hüllmann,»Geschichte des Ursprungs der Stände in Deutschland" (2. Ausl., Berl. 1830).

Freie Künste (artos liberales, ü>ß;ei»ikee oder boiiss) nannten die Alten diejenigenKenntnisse und Fertigkeiten, die zu dem Unterrichte des Freien gehörten und die man einesfreien Mannes würdig erachtete, im Gegensätze der Beschäftigungen der Sklaven, der artesilliberales, worunter man meist mechanische Arbeiten verstand. Gewöhnlich zählt man sie-ben freie Künste, nämlich Grammatik, Arithmetik und Geometrie, Musik, Astronomie,Dialektik und Rhetorik, von denen, nach der gewöhnlichen Annahme die erstem drei in denSchulen des Mittelalters das Trivium, die letztem vier das Quadrivium genannt wurden,während Andere die Grammatik, Dialektik und Rhetorik zum Trivium, die andern Künstezum Quadrivium rechnen. (S. Kunst und Magister.)

Freienwalde, eine Stadt in der preuß. Provinz Brandenburg an der Oder, ist be-sonders wegen des nahe dabei in einem freundlichen, von waldigen Höhen umgebenen Thaleliegenden Bades bekannt. Die Quellen, unter denen der Königliche Gesundbrunnen und die