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5 (1845) Entführung bis Gebläse
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Freiburg (au öer Unstrut)

See gehören zum Canton. Die wichtigsten Flüsse des meist zum Rheingebicte gehörigenLandes sind Saane, Broyc und der Chandon. Die Bewohner nähren sich meist von Alpcn-wirthschast (Käse vonGruyeres), von Getreide-, Wein-, Obst-, Taback- und Gartenbau. DieGebirge liefern Sandsteine, marmorartige Kalksteine und etwas Steinkohlen. Die StadtF., vom Herzoge Berthold IV. von Zähringen > >70 am Felsenufer der Saane gegründet,stand mit ihrer SchwesterstadtBern anderthalb Jahrhunderte in feindlichem Verhältnisse undbüßte die Anhänglichkeit an ihre Herren in fortdauernden Kämpfen gegen die Berner. Durchdas stanzer Verkommniß trat sie 1481 mit ihrem Gebiete als neunter, später als zehnter Can-kon der Eidgenossenschaft bei. Auch hier artete allmälig die Demokratie in städtische Oligar-chie und Familienherrschaft aus. Namentlich bildete sich zwischen dem gesetzgebenden Großenund vollziehenden Kleinen Rache ein die Censur der höchsten Behörden übender Rath derSechziger, über den sich später noch eine mit den ausgedehntesten Befugnissen verseheneHeimliche Kammer erhob. Die allmälig immer mehr sich befestigende Familienherrschaftdes Pakriciats wußte indeß in langem Kampfe mit der röm. Curie und mit den seit der Re-formation in F. residircnden Bischöfen von Lausanne die weltlichen Rechte zu wahren. Dochwurdeschon >581 den Jesuiten eine bleibende Ansiedelung gewährt; unter der Restaurationwurden 1818 zuerst die Liguorianer und bald darauf die Jesuiten nicht blos wiederzugclaffen,sondern ihnen auch die frühern Besitzungen zurückgegeben. Zu Ende des 18. Jahrh. entstandenGährungen gegen die herrschende Oligarchie, theils in der Landschaft, theils in der Stadt selbstunter der franz. Bevölkerung. Am 2. Mär; 1708 von den Franzosen besetzt, wurde F. ein Theilder Helvetischen Republik, sodann unter der Mediation einer der 19 Cankone und einer dersechs Vororte. Mit der Restauration stellte wieder die Aristokratie, unter etwas mildern For-! men, ihreHerrschaft her, bis endlich die Erhebung des Volks im 1.1830 die Anerkennung desPrincios der Rechtsgleichheit und die Verfassung vom Jan. 1831 durchsetzte. Diese Consti-tution garantirt, wie in den andern regenerirten Cantoncn, die Preßfreiheit, die persönlicheFreiheit u, s. w., enthält jedoch die weitere Bestimmung, daß die röm.-katholische Religion diecinrige öffentliche Religion des Cantons ist, mit Ausnahme des Bezirks Murten, wo nur deröffentliche Cultus der reformirten Konfession gestattet sein soll. Die gesetzgebende Gewalt stehteinem durch indirecte Wahlen aller Staatsbürger gebildeten und alle drei Jahre zu einem Drit-theil erneuerten Großrathe zu, die vollziehende einem aus 13 Mitgliedern bestehenden undgleichfalls periodisch zu erneuernden Staatsrathe; die richterliche einem Appellationsgerichte,den Bezirks- undFriedensrichtern. Zum Zwecke der Verwaltung ist der Canton in 13 Bezirkegetheilt, deren jedem ein Oberamtmann vorgesetzt ist. An die Stelle der älter» Handfeste und! Gewohnheitsrechte wird seit >821 ein neues allgemeines Civilgcsetz bearbeitet, wovon I T34—

' 42 das Personenrecht, ein Theil des Sachenrechts und das Erbrecht erschienen sind. Auch

! wurde 1833 eine Commission mit Bearbeitung eines neuen Criminalgesetzes an der Stellej der früher geltenden Carolina beauftragt, wovon 1840 und 1841 der „6o<le cke proco-«Iure ps'nsle" und der Entwurf des „<7o<!e ziönul" publicirt wurden. Gegenüber einer in! der neuesten Zeit wieder mehr erstarkenden liberalen Opposition, behauptet doch noch diehierarchisch-aristokratische Partei ein Übergewicht, das sich unlängst wieder in der aargauischenKlostersache geltend zu machen wußte. Vgl. Küenlin, „Der Canton F." (1834) und dessel-ben „Dictionn-nre gän^rnpliigiie, stntistigiio et bistnriguo <>„ csntnn cko kV" (2 Bde.,>832). — Freiburg im Uechtlande, Hauptstadt des Cantons, mit etwas über 0000 E.,die im ober« Theile der Stadt französisch, im untern deutsch reden, erhebt sichterrassenförmigvon beiden Felsenufern der Saane, ist von weitem Umfange, im Ganzen gut gebaut und meistmit hohen und starken Mauern umgeben. Um das Auf- und Absteigen zu ersparen, ist seit>833 und 1834 eine 818 F. lange und 137 F. über den Kluß erhabene Drahtbrücke erbaut.Unter den vier Kirchen zeichnet sich die Nikolauskirche, mit der großen Orgel von Mooser und' mit einem 365 F. hohen Thurme aus. Auf der ober« Anhöhe, gleich einer Feste, liegt das^ Jesuitencollegium mit etwa 600 Schülern.

l Freiburg an der Unstrut, ein Städtchen im preuß. Herzogthüme Sachsen, zählt etwa2000 E-, die ansehnlichen Weinbau, Woll- und Leinweberei treiben. Merkwürdig sind dienamentlich in ihrer äußern Ansicht sich herrlich präsentirende Stadtkirche im gvth. Stile

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