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5 (1845) Entführung bis Gebläse
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194 Fallschirm Falsen

Fallschirm (pamcliute) nennt man den einem Regenschirme ähnlichen taffetnenSchirm von etwa 2" F. im Durchmesser, dessen sich die Luftschiffcr zum langsamen Herab-lassen auf die Erde bedienen, weil er ausgebreitet durck den Widerstand der Luft die Be-schleunigung des Falls aushebt. Die erste Idee davon hatte Montgolfier, den ersten glück-lichen Versuch damit machte Blanchard 1795 in London.

Falopia (Gabriel), einer der größten Anatomen seiner Zeit, geb. l 523 in Modena,studirte in Padua unter Vesalius (s. d.) und bekam dann ein Kanonikat in Modena. Ermachte große Reisen nach Frankreich und Griechenland und bekleidete nacheinander die Professur der Anatomie zu Ferrara, Pisa und Padua, wo er auch die Aufsicht über den bota-nischen Garten hatte. Er starb 1562. Die Anatomie bereicherte er mit vielen Entdeckun-gen, und einige Theile des menschlichen Körpers wurden nach ihm benannt. Auch zeichneteer sich durch gründliche Kenntnisse und seine Leistungen in der Chirurgie aus. Seine Werkeerschienen zu Venedig 1583 und zu Frankfurt 1606 (Fol.).

Falsch ist im Allgemeinen Das, was Etwas scheint oder als Etwas dargestcllt wird,das es nicht ist, und durch seinen Schein trügt. Im moralischen Sinne steht das Falschedem Wahren entgegen, und ist die Falschheit, d. h. die Fertigkeit, Andere über seine Ge-sinnungen zu täuschen, insofern eine unsittliche Handlung, als der Tugendhafte nie zu jenerTäuschung Ursache hat; denn nur das Arge haßt das Licht. Öfter wird das Wort falschauch nur für gleichbedeutend mit unrichtig, d. h. einer bestimmten Regel widersprechend, ge-braucht, z. B. im Ästhetischen und Logischen; daher spricht man von falscher Zeichnung,falschem Witz, falschem Urtheile u. s. w. In der Musik bezeichnet man mit falsch, wennrin Ton nicht rein angegeben wird, wenn die Fortschreitung der Intervallen fehlerhaft ist,und die kleine oder verminderte Quinte, d. h. diejenige, die aus zwei kleinen Terzien besteht. Falsches Licht (taiixjour) hat ein Gemälde, wenn es so gestellt ist, daß das Licht voneiner andern Seite darauf fällt als von der, von welcher der Maler die Beleuchtung ausge-hen ließ, oder wenn vom Standpunkte des Beschauers aus ein blendender Glanz darübererscheint, der das deutliche Unterscheiden der Gegenstände verhindert.

Fälschung (talsum) kann von dem Betrug (s. d.) im engem Sinne als diejenigerechtswidrige und absichtliche Entstellung der Wahrheit unterschieden werden, welche zumSchaden eines Andern an einer äußern Sache verübt wird. Während der Betrug oft mehrblos die Form ist, unter welcher ein anderes Verbreche« verübt wird, hat die Fälschung ihrebesondere verbrecherische Existenz. Die Arten der Fälschung sind ebenso verschieden, als dieAbstufungen ihrer Wichtigkeit. Obenan steht die Fälschung öffentlicher und Privaturkun-den. Sie kann, wie auch manche andere Art der Fälschung, entweder dadurch geschehen,daß eine echte, richtige Urkunde geändert, z. B. eine höhere Summe in eine Schuldver-schreibung, ein anderer Name als der des Erben oder Legatars in ein Testament einge-setzt wird (Verfälschung), oder dadurch, daß völlig falsche Urkunden gemacht und für echteausgegeben werden (Fälschung im strengem Wortsinne). Außerdem kommt die Fälschungz. B. in Bezug aus Siegel und Stempel, auf Grenzsteine u. s. w. vor. Die Münzsäl-schung (s- d.) gehört zwar auch unter den Gattungsbegriff der Fälschung, wird aber gewöhn-lich als besonderes Verbrechen, wegen ihrer Beziehung auf die Hoheitsrechte des Staats, be-handelt. Die Ansichten darüber, in welchem Zeitpunkte, oder mit welcher Handlung dasVerbrechen der Fälschung als vollbracht angesehen werden könne, sodaß cs die volle gesetzlicheStrafe nach sich zieht, sind verschieden; es fragt sich, ob dazu schon die bloße Verfertigungeiner Urkunde hinreicht, oder es ersoderlich ist, daß ein Gebrauch davon gemacht worden sei,oder ob dieser Gebrauch auch einen für Andere nachtheiligen Erfolg gehabt habe, z. B. obJemand wirklich damit hintergangen worden sei. Die zweite Ansicht scheint im Allgemei-nen das Meiste für sich zu haben; doch weichen die Gesetzgebungen hierin sehr voneinanderab. Bei der großen Anzahl von Fällen, welche die Fälschung in sich begreift, ist die Strafe,die in Deutschland gegenwärtig blos Freiheitsstrafe ist, während in England z. B. auf demAusgeben falscher Banknoten die Todesstrafe steht, gleichfalls sehr verschieden.

Falsen (Christian Magnus), norweg. Staatsmann und Geschichtschreiber, geb. am17. Sept. 1782 zu Opslo bei Christiania, der Sohn des als Dichter rühmlich bekanntenEnevoldvonF. (geb. 1755), erhielt seine Schul- und akademische Bildung in Kopenha»