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5 (1845) Entführung bis Gebläse
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Aalck (Niels Nik.)

Zeit, geb. 1776 zu Utrecht, erhielt seine Bildung zu Amsterdam und seit 1800 auf der Uni-versität zu Göttingen. Nach der Rückkehr in das, Vaterland prakticirte er als Advocat inAmsterdam und verwaltete dann einige städtische Ämter. Von 18026 war er Gesandt-schaftssecretair am madrider Hofe, wo er auch eine Zeit lang in Abwesenheit des Gesandtendessen Posten versah. Unter Ludwig Napoleon lehnte er anfangs jede Anstellung bei Hofeund in der Diplomatie ab; im Z. 1808 aber trat er als Generalsecretair in das Departe-ment des Seewesens und der Colonien ein. Bei den kritischen Zeitumständen im Herbste

1813 entwickelte er ebenso viel Much als Klugheit. Als Capitain einer Grenadicrcompagnieder Nationalgarde war sein Name der gefeiertstein jener Zeit. Zum Generalsecretair der pro-visorischen Regierung ernannt, welche sich bei der Entfernung der Franzosen im Haag ge-bildet hatte, wurde er nach der Ankunft des Prinzen von Oranien, und nachdem derselbe alsKönig der Niederlande proclamirt war, Staatssecretair, welchen Posten er bis 1818 beklei-dete, worauf ihm die Ministerien des öffentlichen Unterrichts, der Nationalindustrie und derColonien anvertraut wurden. Auch übernahm er mehre wichtige diplomatische Sendungen,unter andern 1819 und 1820 nach Wien. Ganz besonders aber wurde seine Thätigkeit inAnspruch genommen bei den Verhandlungen wegen der Trennung Belgiens von den Nie-derlanden. Mit dem Range eines Staatsministers trat er 1832 in den Ruhestand und starb1841. Bei seiner Aufnahme als Mitglied der dritten Clafse des nicderländ. Instituts schrieber die AbhandlungÜber den Einfluß der holländ.Civilisation auf die Völker des nördlichenEuropas", in denVerhandlungen des nicderländ. Instituts" (Bd. I, Amst. 1817).

Falck (Niels Nik.), ordentlicher Professor der Rechte an der Universität zu Kiel, geb.am 25. Nov. >784 zu Emmerlef bei Tondern im Hcrzogthume Schleswig, widmete sich zu-erst dem Studium der Theologie und Philosophie, wendete sich aber später als Hauslehrerbei dem Grafen Adam Moltke auf Nütschau dem Studium der Rechte zu. Nachdem er1809 das juristische Amtscxamcn gemacht, arbeitete er zunächst in dem Bureau der schles-wig-holsteinischen Kanzlei und zeigte hier eine solche Kenntniß des theoretischen Rechts, daßdie Regierung die Absicht hatte, ihm den Lehrstuhl des röm. und deutschen Rechts an derneu zu errichtenden Universität zu Christiania anzuvertrauen, als die Abtretung Norwegens

1814 erfolgte, wodurch der Plan vereitelt wurde. Man gab ihm nun eine ordentliche Pro-fessur des Rechts in Kiel, wo er seitdem mit Erfolg und Auszeichnung als Lehrer und Schrift-steller gewirkt hat. Seine Schriften, die theils allgemein juristischen Inhalts sind, wiedieJuristische Encyklopädie" (4.Aufl., Lpz. 1839) und die früher vom Freiherrn vonDal-wigk hcrausgegebencnEranien zum deutschen Recht", theils specicll Schleswig-Holsteinbetreffen, wie seinHandbuch des schleswig-holsteinischen Privatrechts" (4 Bde., Altona182540) und die staatsrechtliche SchriftDas Herzogthum Schleswig in seinem gegen-wärtigen Verhältnisse zu Dänemark und zu dem Herzogthum Holstein" (Kiel 1816), zeigenvon seinen vielseitigen Kenntnissen. Namentlich durch die zulehterwähnle Schrift erüffneteer sich zuerst den Weg zu seiner praktisch-politischen Thätigkeit in Schleswig-Holstein. Diesebegann damit, daß er während des ersten holsteinischen VerfassunHsstrcits 181520 eineZeit lang Consulent der nichtadeligen Gutsbesitzer war und Dahlmann's Bemühungen umWiederherstellung der schleswig-holsteinischen Verfassung treu und ausdauernd unterstützte.Da er hierauf bei dem durch Lornsen 1830 erneuerte»Versuche der Wiedergewinnung einerVerfassung weniger entschieden auftrat und für milde Maßregeln sich geneigt zeigte, sowurde er 1832 zur Begutachtung der nähern Einrichtung der schleswig-holsteinischen Pro-vinzialstände vom Könige nach Kopenhagen berufen, und dann auch 1835 und 1836 vonder Regierung zu der holsteinischen und schlesw. Ständeversammlung als Mitglied für dieUniversität Kiel deputirt, die ihn 1838 zum Präsidenten wählte. Er hielt sich im Allge-meinen auf der liberalen Seite, brachte die Emancipation der Juden in Vorschlag, sprachsich für Preßfreiheit und für Wiederherstellung des gerichtlichen Verfahrens bei Preßver-gchen aus und nützte den Ständen wesentlich durch seine genaue Landeskcnntniß. Durch einSchwanken und ängstliches Zurücktreten, sobald eS einer kräftigen Durchführung der Sachegalt, sowie in neuester Zeit dadurch, daß er sich wol für Öffentlichkeit und Mündlichkeit imGerichtsverfahren, aber gegen die Einführung von Geschworenengerichten aussprach, ist er