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der Eigenthumsverhältnisse bewirken würden, die rrxpropriationsrechte niemals zu ertheilen.Dem Stabilitätssysteme würde es angehören, das Expropriationsrecht zu Gunsten der Eisen-bahnen gar nicht zuzugcstehen. In England hat man sich frühzeitig von dieser Beschränktheitlosgemacht, nimmt aber die sorgfältigste Prüfung aller cinschlagenden Verhältnisse vor,sticht den Eingriff in die Rechte der Grundbesitzer auf jede Art zu mildern, »erstattet ihn nurbei der gewissesten Überzeugung des überwiegenden Vortheils, macht die Unternehmung nurnach der genauesten Verfassung möglich, gibt ihr ihre Verfassung und läßt sie dann in Frei-heit walten. Zn Frankreich ist die Rücksicht auf die Grundeigenthümcr weniger ängstlich,dagegen die Bevormundung der Unternehmer ungleich strenger, wenn auch erfolgloser. InDeutschland, wo in den neuesten Jahren viele Expropriationsgesetze erlassen worden sind,hat man ein eklektisches Verfahren befolgt, das meist nur specielle, großartige, den Negie-rungen selbst am Herzen liegende Unternehmungen ins Auge fassen. Vgl. „Neuester Expro-priations-Codex" (Nürnb. 1837 ). Es kommt natürlich dabei nicht blos auf die allgemeineErtheilung des Expropriationsrechts für gewisse Zwecke, sondern wesentlich daraus an: werim einzelnen Falle der bestimmten Unternehmung dieses Recht zuzusprechen hat; wer dieFrage zu entscheiden hat, ob die Anwendung desselben auf ein bestimmtes Object nöthig sei,oder ob nicht der Zweck sich auf andern: Wege gleich gut erreichen lasse; wer den Werth desabzutretenden Eigenthums zu schätzen und die Entschädigung zu bestimmen hat; nach wel-chen Grundsätzen letzteres zu bemessen ist, wie man auch hier überall nach dem mildesten Aus-weg zu suchen, auch wol für die Eigenthümer die Harte des Zwangs durch anderweite Be-günstigungen auszugleichen hat. Vgl. Heinrich, „Über Bodenveranschlagung zum Behufder zwangsweisen Terrainserwerbung für Eisenbahnen" (Brest. 18 -t-l). Außerdem hat manauch Solche zu bedenken, die, wie Gläubiger, Richter, Berechtigte, Grundherren u. s. w., in-direkt bei dem betreffenden Eigenthumsobjecte betheiligt sind.
Expulsion, s. Abmcierungsrecht.
Exstirpation, d. i. Ausrottung, nennt man jede chirurgische Operation, bei welcherein Theil des Körpers aus seinem organischen Zusammenhänge getrennt wird. Die Exstir-pation erfodcrt nicht ausschließlich den Gebrauch des Messers, auch durch Unterbindung,Zangen, Ätzmittel kann sie bewerkstelligt werden. Gewöhnlich ist eine Krankheit eines Theils,die dem ganzen Organismus Gefahr droht und auf andere Ärt sich nicht beseitigen läßt, wiez. B. ein Krebsschaden an der weiblichen Brust, oder die widernatürliche Erzeugung einesfremdartigen Gebildes, z. B. einer Balggcschwulst, eines Polypen, die Ürsache, welche dieseOperation nöthig macht.
Extcmporirte Komödie, im Italienischen Ovmmecki» ckell' arte, im Gegensatz zurOommsclia ermiita genannt, hieß in Deutschland diejenige Gattung von Schauspielen, dievon den Schauspielern, denen nur das Thema und Sujet gegeben waren, erst während derDarstellung dialogisch ausgeführt wurden. Obgleich die extcmporirte Komödie mehr für dieLebendigkeit südlicher Völker berechnet erscheint, so bestand doch auch in Deutschland langeZeit der Haupttheil des Repertoires aus cxtemporirten Stücken. Allein sehr leicht neigtedieselbe zur Gemeinheit und Plattheit hin, und dieser Umstand, wie die Zunahme der drama-tischen Literatur überhaupt mögen wol veranlaßt haben, daß die extcmporirte Komödie,welche besonders im l ä.Jahrh. blühte, und der Haupttummelplatz des Hanswurst war, aberschon von der Neuberin und Gottsched untergraben wurde, zwischen 1760—70 gänzlich ver-schwand und in Wien 1760 ausdrücklich verboten wurde. Nationaler und dabei systema-tischer hatte sich die extemporirtc Komödie bei den Italienern entwickelt ; aus ihr stammenvorzugsweise die Lazzi ab, und da jeder Schauspieler ein bestimmtes Fach hatte und die Rol-len sich auf den Arlecchino, Pantalon, Lelio, Floria, den Doctor und Capitain beschränkten,so war das Ensemble stets tüchtig eingeübt. Beiweitem der Mehrzahl nach waren die ex-temporirten Stücke komischen Charakters. Gegenwärtig ist selbst das Extempo rireneinzelner witziger Einfälle für den Schauspieler gefährlich, da es häufig empfindliche Stra-fen und Rügen nach sich zieht, und durch gesetzliche Bestimmungen in den meisten Staatenäuf ein sehr geringes Feld beschränkt.
Extension nennt man die natürliche Ausdehnung, die Erweiterung oder den Um-