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stimmte Begriffe zurückzuführen und mit systematischer Vollständigkeit zu entwickeln. Soentsteht die Ethik als derjenige Thcil der Philosophie, welcher es nicht mit der Erklärung derErscheinungswelt, sondern mit der Beurtheilung Dessen zu thun hat, worin sich das bewußt-voll geistige Leben zu erkennen gibt. In diesem Sinne sagten die Alten, daß Sokrates dieEthik als zweite Person in die Philosophie eingeführt habe, und den Schülern des Sokrates,namentlich Platon, gebührt das Verdienst, nach einer strengen Scheidung der sittlichen Be-urtheilung von der Befriedigung der Begierde, des Guten von der Lust, wie er sich aus-drückte, gestrebt zu haben. Die Alten verfehlten aber dabei die einfache Bestimmung, daßdas ursprüngliche Object der sittlichen Werthbestimmung nicht irgend ein äußerer Gegen-stand sondern der Wille selbst sei; daher sie den Ausdruck für das sittliche Ideal im Be-griffe des höchsten Guts, der Glückseligkeit, zu finden glaubten und in Gefahr gcriethen, dieEthik mit einer Güterlehre zu verwechseln. Deshalb finden wir den Eudämonismus(s. d.) bei den Alten bald durch eine wahrhaft sittliche Gesinnung veredelt, so namentlich beiAristoteles und den Stoikern, bald aber auch in einer Gestalt, die den wesentlichen Charak-ter der Ethik aus dem Auge verliert, so bei Aristipp und Epikur. Dagegen ruht die antikeEthik noch aus dem wahren Gedanken, daß alle Gebiete des menschlichen Lebens, die öffent-lichen Verhältnisse, wie die des Privatlebens, als ein zusammengehöriges Ganzes zu betrach-ten sind, und ihre Ethik schließt zugleich ihre Rechts - und Staatslehre mit ein. Einen festenHaltepunkt für die Fundamente der Ethik bvt das Christenthum dar, indem es unmittelbarauf die Gesinnung, den Willen, aus die Neinigkeit und Heiligkeit des Herzens drang; gleich-wol finden sich auch auf dem Gebiete der christlichen Kirche sehr starke, eudämonistische Ver-irrungen, indem sie das sittliche Wollen und Handeln nur als ein Mittel für die Sicherungder ewigen Seligkeit darstellte und empfahl; zugleich trat der im Alterthum nur erst bei denStoikern angcdeutete Begriff der Pflicht deshalb in den Vordergrund, weil man die sittlichenFoderungen als göttliche Gebote auffaßte. Unter der Herrschaft des Pflichtbegriffs wurdeallmälig der auf das Bedürfniß der gesellschaftlichen Sicherheit und Ordnung gegründeteUnterschied zwischen solchen Foderungen, deren Erfüllung durch Zwang gesichert und somitder äußern Gesetzgebung unterworfen werden kann, und solchen, die dem Gewissen, der ei-genen sittlichen Gesinnung des Menschen überlasse» bleiben müssen, die Veranlassung zuder Unterscheidung zwischen der Rechtölehre und der Moral im engern Sinne; eine Tren-nung, die das 17. und 18. Jahrh. vielseitig vorbereitet hatten, und welche Kant und Fichtestreng durchzuführen sich zur Aufgabe machten. Abgesehen davon, erwarb sich Kant dasgroße Verdienst, deutlich und bestimmt zu zeigen, daß die Sittenlehre nicht auf eine Gütcr-lehre gegründet werden könne,, sondern daß der Begriff des sittlichen Gutes selbst erst seineBedeutung von solchen Bestimmungen erwarte, die über den Werth des Wollens und desdaraus hervorgehenden Handelns entscheiden; er selbst aber faßte diese Fundamentalbcstim-mung des sittlichen Werths unter der Form des Gesetzes, eine- kategorischen Imperativs,der unmittelbar in der Vernunft liegen sollte. (S. Kant.) Kurze Zeit darauf zeigte jedochSchleiermacher, daß die drei Begriffe der Tugend, der Pflicht und des sittlichen Gutes nichtursprüngliche, sondern abgeleitete ethische Begriffe seien, und Herbart wies nach, daß die ge-meinschaftliche Grundlage derselben die Lehre von den ethischen Ideen sei, als denjenigenMusterbegriffen, die dem allgemeinen Begriffe der sittlichen Vorzüglichkeit und Verwerflich-keit einen bestimmten Inhalt geben. Die Verschiedenheit der Beantwortung der Fragenach dem Inhalte des Begriffs vom Guten und Bösen ist übrigens Das, was man gewöhn-lich unter der Verschiedenheit der Principien der Ethik versteht, und selbst abgesehen vondem allgemeinen Gegensätze der Ethik und des Eudämonismus und den verschiedenen Ver-suchen, sie untereinander auszugleichen oder ihren Unterschied zu verwischen, bietet die Ge-schichte der Philosophie hier große Verschiedenheiten dar, die sich aber zu einem guten Theilauf Mißverständnisse oder Einseitigkeiten zurückführen lassen. Vgl. Schleiermacher, „Ver-such einer Kritik aller bisherigen Sittenlehre" (2.Aufl., Bcrl. 183s), Stäudlin, „Geschichteder Moralphilosophie" (Hannov. 1823), L. von Henning, „Die Principien der Ethik inhistorischer Entwickelung" (Berl. 182s) und Herbart, „Analytische Betrachtungen überdas Naturrecht und die Moral" (Gött. 1834). Für den gegenwärtigen Standpunkt derEthik ist cs charakteristisch, daß sie die Trennung zwischen Moral und Rcchtslehre nicht als