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Franz's I. Tode erhielt Diana von Portiers das Herzogthnm, das aber vonKarlIX. 1562anZean de Dresse zurückgegeben wurde, mit dessen Tode cs 1565 wieder an die Krone fiel. ImI. 1508 schenkte Heinrich IV. E. an seine Geliebte Gabriclle d'Estre'cs, durch die es an derenSohn, den Herzog Cesar von Vendömc, kam, dessen Nachkommen cs bis 1712 besaßen, woes wieder der Krone anheimfiel. In E. wurden im l I. und 12. Jahrh. mehre Concilien ge-halten, es bestanden daselbst zwei Domcapitel, auch eine Commende des Malteserordens.
Etape (ftan;.), verwandt mit dem deutschen Worte Stapel, heißt eigentlich ein Ver-pflegungsort für die ans dem Marsche oder im Felde befindlichen Truppen, dann die Ver-pflegung der Truppen durch tägliche Lieferungen an im voraus bestimmten, einen Tage-marsch voneinander liegenden Orten. Die Aufsicht über die Etapen führt der Etapcn-commandant, meist ein Offizier; ihm zur Seite steht der Etapencommissar, inder Regel ein Civilist. Die Etape nconventioncn, wclche Preußen seit 1816 mit mehrendeutschen Staaten geschlossen hat, betreffen den Durchzug seiner Truppen nach den durchanderer Staaten Gebiet abgetrenntcn Provinzen, deren Verpflegung und die dafür zu ge-währende Vergütung.
Etat (franz.) heißt überhaupt der Zustand oder die Beschaffenheit, dann ein Über-schlag der Einnahmen und Ausgaben, der durch Vergleichung des unumgänglich Nothwen-digen mit dem Möglichen, d. h. mit dem Vorhandenen, sich ergibt. In der Staatshaushal-tungslchre ist Etat gleichbedeutend mitBudgetss. d.); beim Militair versteht man dar-unter den Entwurf über den Bestand der Truppen, das beim Heere nöthige Personale, dieWirthschaftsausgaben u. s. w. Etatsmäßig heißt demnach Das, was mit den angenom-menen Festsetzungen übcrcinstimmt, und beim Militair, was zum eigentlichen Bestände ge-hört und in den Listen aufgesührt ist.
IütrÜ8 geiiernM, d. i. Generalstaatcn, hießen seit Anfang des > V Jahrh. in Frank-reich die aus den Abgeordneten des Adels, der Geistlichkeit und der städtischen Korporationenzusammengesetzten Landständc. Als Philipp IV. oder der Schöne, 1285 — 1 . 11 4, vom PapstBomfazVIII. in den Bann gethan und mit Absetzung bedroht, überdies durch Kriege mitden Flamländern in Geldnoth begriffen, die Stütze seiner Macht im Volk suchen mußte,schuf er neben den Parlamenten, die nur Adel und Geistlichkeit in sich faßten, eine erweiterteVolksrepräsentatiön, kn welcher auch zum ersten Mal der an Zahl, Geldbesitz und Bildungüberlegene dritte Stand, das Bürgerthum der Städte, vertreten war. Am 28. März l 303wurden diese sogenannten Ltats gönersnx in der Kirche Nötre-Dame zu Paris eröffnet. DieKönige ließen die Versammlung in dieser Weise nun oft, wenn auch nicht regelmäßig, zu-sammentrcten; selten aber handelte cs sich um das Wohl des Volks, gewöhnlich blos umHülfsgelder und außerordentliche Auflagen. Nur zuweilen scheinen die Generalstaatcn eini-gen politischen Einfluß geübt zu haben. So ward von ihnen unter Ludwig X. das Gesetz be-wirkt, daß allein auf ihr Befragen Steuern und Hülfsgelder erhoben werden durften. UnterPhilipp V. wie unter Philipp voN Valois sprachen sie die Gültigkeit des SalischenGesetzes (s. d.) aus. Besonder» Aufschwung nahmen sie während der MinderjährigkeitKarl's VIII.; sie hoben die Ordonnanzen des vorhergehenden Königs auf, trafen Verbesse-rung im Rechtswesen und erließen Handelsgesetze. Die zu Orleans 1560 unter Karl XI.versammelten Stände veranlaßken die sogenannte Ordonnanz von Orleans, die die Grund-lage des franz. Civilrechts bis zur Revolution bildete. Von 1614 an, wo die Generalstaatcnunter Ludwig XIII. versammelt waren, wurden sie 175 Jahre lang nicht wieder berufen.Erst als das öffentliche Wesen durch den Despotismus in einen Abgrund versunken, als dieKapitalisten die Anleihen, die gemishandelten, aber erwachten Parlamente die Beistimmungzu neuen Lasten nnd die Versammlung der aus Adel und Geistlichkeit bestehenden Notablenunter Calonne die ihnen angesonnenen freiwilligen Geldopfer verweigert hatten, beschloßLudwig XVI., die Generalstaatcn wieder zu versammeln. Weder der Hof, noch der Adel nnddie Geistlichkeit täuschten sich über das Gefährliche dieses Schritts. Ihre Privilegien und diedadurch versunkene Staatsverwaltung standen mit den gerechten nnd aufgeklärten Foderun-gen des Bürgerstandes, mit der Masse der Nation im unversöhnlichsten Widerspruche; cswar vvrauSzusehcn, daß sich der mit Füßen getretene dritte Stand, einmal zur Berathungüber die Skaatslage gezogen, nicht mit der Übernahme neuer Lasten begnügen, sondern zu