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5 (1845) Entführung bis Gebläse
Entstehung
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81
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Erzählrnist Erzämter 81

dem wird das Wort Erz, wie das griech. Wort Archi (s. d.), mehren Wörtern vorgesetzt,um das Vorzüglichste in seiner Art, sowol im guten als bösen Sinne, dadurch auszudrücken.(S. Erzämter und Erzbischof.) Erzhaus hieß ursprünglich ein jedes mit einer Erz-würde bekleidete Fürstenhaus, vorzugsweise das Haus Ostreich, dessen Prinzen seit >-15:;den Titel Er; herzoge führen. Erzpriester heißt ein Prälat Hähern Rangs, der in geist-lichen Verrichtungen die Stelle des Bischofs vertritt. Erzväter heißen die PatriarchenAbraham, Isaak und Jakob. Im bösen Sinne gebraucht das Wort z. B. Abraham a SanctaClara in seinem Buche „Judas der Erzschelm".

Erzählung nennt man die Mittheilung einer wirklichen oder erdichteten Begeben-heit. Der Gegenstand der Erzählung wird daher immer als etwas Vergangenes angesehenund unterscheidet sich dadurch von der Beschreibung (s. d.). Die Erfodernisse einer gutenErzählung sind Klarheit, Vollständigkeit und deutliche Vorstellung des inner« Zusammen-hangs der Umstände; dies gilt in noch höher», Grade von der poetischen Erzählung,als vollendeter Darstellung einer ästhetischen Idee unter der Form einer Begebenheit oderHandlung. Unter diesen Begriff gehört nicht blos die in Versen oder in Prosa abgefaßte Er-zählung von geringer,,, Umfange, welche gewöhnlich vorzugsweise poe tische Erzählunggenannt wird, sondern auch das epische Gedicht und der Roman. Dem Tone und Zweckenach gibt es nicht nur ernsthafte und komische Erzählungen, zu welchen letzter,, die humori-stische gehört und die satirische gehören kann, sondern auch idyllische und naive, romantischeund phantastische, wozu das Märchen gehört, und psychologische Erzählungen. Von demRoman unterscheidet sich aber die poetische Erzählung im engern Sinne, wenn nicht durchdie Versisication, doch gewöhnlich durch geringer,, Umfang und den Mangel an Episoden-Unter den kleinern Erzählungen der Italiener nennen wir die von Boccaccio, Tassoni, Bern!,Casti u. s. w.; unter denen der Engländer die von Chaucer, Goldsmith, Dryden, Prior,Pove, Walter Scott, Byron u.s. w.; unter denen derFranzoscn die von Marot, Lafontaine,Moncrif, Piron, Grecourt, Gresset, Florian, Dorat, Bouflers und Marmontel; unter dendeutschen Erzählungen die von Lessing, Ewald von Kleist, Geliert, Gleim, Wieland, Thüm-mel, Pfeffel, Langbein, Schilling, Schulz, Lafontaine, Huber, St. Schütz, Steigentesch,Fouquc, Contessa, Heinr. von Kleist, Nochlitz und Kind, und, wenn man die moderne Novelleund Noveklete hierher rechnet, Ticck, Brentano, Contessa, Nochlitz, Kind, Fouque, Arnim,W. Alexis, Eichendorff, Mosen, Schefer, Storch, Mügge, Willkomm, Auerbach, Rcllstab,Kvcnig, die Frauen A. Schoppe, Fanny Tarnow, Wilhine von Chezy und Friederike Loh-mann. (S. Novelle.)

Erzämter. In den deutschen Gefolgschaften entwickelte sich die auf altheidnischenPriesterdienst zurückdeutendc eigenthümliche Sitte, auch persönliche und häusliche Dienst-leistungen bei dem Führer, welche Griechen und Römer durch Sklaven oder Freigelasseneverrichten ließen, als Auszeichnungen den Angesehensten der Getreuen zu übertragen. Dar-aus entstanden die in der Folge auch an den Fürstcnhöfen nachgebildetcn großen Hof- undKronämter (s. Erbämter) des innern Hauswesens (dl-sinr ckomus, bligch-8te>vsrt, 6ume-ruriiis, Kämmerer), der Küche (Sencschall, Diipilei-, Truchseß), des Kellers (6ell»rius, Schenk,8uticu1i»r'»is, Uincerna, vutlm) unddesMarstalls (Marschall, Comes stabuli, Connetalile),alle zugleich mit einer ober« Anführerstellc im Heere verbunden. Sie treten zuerst deutlicherund schon mit einer Beimischung von byzantin. Hofceremoniel hervor bei dem KrönungsfesteKaiser Otto's 1-, doch waren sic damals noch nicht erblich, nicht an bestimmte Fürstenthümergeknüpft und wurden von den Fürsten persönlich verrichtet. Unter Kaiser Otto l V. erhieltensie eine höhere Bedeutung, indem damit, wie mit den drei geistlichen Erzämtern, das Rechtder Königswahl verknüpft wurde. (S. Kurfürsten.) Es ruhten seitdem, was noch zurZeit Kaiser Friedrich's I. sehr schwankend war, diese vereinigten Kur- und Erzämter erb-lich auf bestimmten bereits erblich gewordenen Territorialfürstenthümern, und zwar das Erz-truchseßamt auf der Rheinpfalz, das Erzmarschallamt auf dem Herzogthume Sachsen, dasErzkämmereramt auf der Mark Brandenburg und das Erzschcnkcnamt auf Böhmen, sodaßalso die Volksherzvgthümer Schwaben und Franken, als im Besitze der hohenstaufischen Kai-serfamilie befindlich, Lothringen, von dem Rhcinpfalzgrafen vertreten, und Baicrn, als dem-Conv.-Ser. Neunte Aust. V. 6