Ergane Erhard (Heinr. Aug.) 59
ergab sich die Stadt auf Capitulation, die Citadcllc auf dem Pctcrsbergc aber erst im Früh-jahre 1813 an die Preußen. In Folge des wiener Kongresses kam E. nebst seinem Gebiete(I a lüM. mit etwa 15M»6 E.) und dem Eichsfcldc wieder unter prcuß. Hoheit. Vgl.Noback,„Geographisch-statistisch topographische Beschreibung des Regierungsbezirks E." (Erf. 18aI,-1.), Falckcnstcin, „Historie von E." (2 Bde., Erf. 173»—36, 3.), Beyer, „Neue Chronikvon E." nebst Nachträgen (Erf. 1821 und 1823), Erhard, „E. und seine Umgebungen,nach seiner Geschichte und seinen gegenwärtigen gesammtcn Verhältnissen dargcstcllt" (Erf.
182») und Schorn, „Über altdeutsche Skulptur, mit besonderer Rücksicht aufE." (Erf. 1839).
Ergäne war ein Beiname der Athene, als Beschützerin des häuslichen Fleißes, beson-ders der Webekunst.
Erginoö, der Sohn des Klymcnos, Königs zu Orchomenos in Böotien, rächte diesenseinen Vater, der in Theben umgckommen war, an den Thebanern dadurch, daß er ihneneinen jährlichen Tribut von I v» Rindern auferlegtc. Hercules befreite sie davon und tödteteden E- Nach Andern blieb E. am Leben, schloß mit Hercules Frieden und hcirathetc nochin hohem Alter eine junge Frau, mit der er den Trophonios und Agamedcs zeugte. Derselbeist cs, welcher bei Pindar unter den Argonauten erscheint, während dieser Argonaute nachAndern ein Sohn des Poseidon ist.
Erhaben (sublime) bezeichnet in der Ästhetik das Hervortretcn der Idee des Unend-lichen in der Erscheinung, was sich durch eine bedeutende Größe der in den Erscheinungenwirkenden Kraft ankündigt. Die Wirkung des Erhabenen vereinigt das Gefühl der Be-schränktheit unserer sinnlichen und endlichen Natur mit der dadurch gewirkten Erhebungunserer vernünftigen und übersinnlichen Natur. Das Erhabene ist übrigens dem Schönennicht entgegengesetzt, sondern eine Modifikation des letztem. (S. Schön.) Uber das Erha-bene, jedoch blos in grammatischer und stilistischer Beziehung, schrieb schon unter den AltenLonginus (s. d.); unter den neuern Werken über diesen Gegenstand sind außer den syste-matischen Schriften über das Ganze der Ästhetik (s. d.) zu erwähnen Burke's ,,In<i>iir)iut» tl>e orij-in »f o»r itlc-as c>s tlie sublime <>nü beuutitul" (deutsch, Riga 1773) undKant's „Beobachtungen über das Gefühl des Schönen und Erhabenen" (Königsb. 1763).
Erhard (Christian Dan.), ein bekannter deutscher Schriftsteller, namentlich in Be-ziehung auf Criminalrecht und Gesetzgebung, gcb. am 6. Febr. 175» zu Dresden, studirtezu Leipzig die Rechte und legte zugleich durch das Studium der Geschichte, der Philosophieund der Kunst den Grund zu einer vielseitigen Bildung. Er habilitirte sich 1782 als akade-mischer Lehrer in Leipzig und starb daselbst als Oberhofgerichtsrath und Professor des Cri-minalrechts am 17. Febr. 1813. Zn seinem „Handbuch des kursächs. peinlichen Rechts"(Bd. >, Lpz. 178»; 2. Ausl, von M. Schilling,,,! 832) brachte er dasselbe zuerst in die Formeines Systems; auch seine Anmerkungen zur Übersetzung von Pastorct's „Betrachtungenüber die Strafgesetze" (2 Bde., Lpz. 1792—96) regten wichtige Fragen der Criminalgcsctz-gebung an. Seinen Nus verdankte er namentlich auch den „Betrachtungen über Leopold's I I.Gesetzgebung in Toscana" (Dresd. 1791). Sein „Versuch über das Ansehen der Gesetze"(Dresd. 1791 und >803) gab die Veranlassung, daß der preuß. Großkanzler Carmer ihnzur „Kritik des allgemeinen Gesetzbuchs für die prcuß. Staaten" (Th. >, Dresd. 1792) auf-fodcrte, wie er denn auch ein „Handbuch des preuß.-brandcnburg. Civilrcchts, enthaltenddie Gesetze über die wichtigsten Verträge des bürgerlichen Lebens, soweit solche von dem ge-meinen deutschen Rechte abwcichen" (Lpz. 1793) schrieb. Seine Übersetzung des „<7oeloNnpoiöon" (2. Aufl.,Lpz. >811) fand allgemeine Anerkennung. Seine letzte und vielleichtwichtigste Arbeit war der „Entwurf eines Gesetzbuchs über Verbrechen und Strafen für diezum Königreich Sachsen gehörigen Staaten", der, soweit er ausgcarbcitct war, von Friede-ns (Gera 1816) herausgegeben wurde.
Erhard (Heinr. Aug.), Archivar bei dem königlichen Provinzialarchiv zu Münster,gcb. am 13. Febr. 1793 zu Erfurt, studirte daselbst und zu Göttingen Medicin und wurdein Erfurt 1812 zum Doctor promovirt. Frühzeitig hatte er sich mit Literatur und Biblio-graphie beschäftigt, sodaß er auf der Universitätsbibliothek in Erfurt schon seit 1810 bedeu-tende technische Ärbeiten selbständig übernehmen konnte. Im I. 1813 erwarb er sich die phi-losophische Doktorwürde und habilitirte sich hierauf an beiden Fakultäten zu Erfurt. Nach-