Erbstände Erbtochter 43
Zuckererbsen. Abarten davon sind die Zwergzuckererbse, die große englische Schwertzucker«erbst, die grüne Erbse, die Büschelerbse, die große holländische Erbse, die Klunkererbse und diefrühe Läufererbst. Von den Zuckererbsen braucht man sowol Samen als Schoten, vonden Läuftrerbscn nur die Samen zur Speise. Das Vaterland der Erbse ist wahrscheinlichdas südliche Europa. Bei den Alten war sie nicht bekannt.
Erbstände nennt man diejenigen Mitglieder ständischer oder parlamentarischer Kor-porationen, welche vermöge eines erblichen Rechts, nicht vermöge eines Amts oder persön-licher Ernennung, oder durch die Wahl ihrer Mitbürger, in denselben erscheinen. Das erb-liche Recht ist wieder von mehrfacher Art, je nachdem es rein persönlich, ohne durch irgendeine Art von Besitz bedingt zu sein, oder dinglich, d. h. von dem Besitz gewisser Güter ab-hängig, oder beides zugleich ist. Von der ersten Art ist die Standschaft der Prinzen des re-gierenden Hauses und der Mehrzahl der Pairs (s. d.) in England sowie früher in Frank-reich, bevor daselbst l83l die Erblichkeit der Pairie aufgehoben wurde. Im DeutschenReiche war die Erbstandschaft mehr persönlich, doch wurde seit der Mitte des 17. Jahrh. diedingliche Bedingung neben der persönlichen, d. h. der Ebenbürtigkeit, unerläßlich. Gegen-wärtig gibt cs in den deutschen Staaten außer den Prinzen souverainerHäustr keine persönli-chen Erbstände Mehr, und was die Stan desherren (s. d.) anlangt, gleichviel ob sie zu derZahl der seit I8V6 Mediatisirten gehören oder nicht, so sind sie nur insofern der erblichenStandschaft theilhaftig, als sie im Besitz von Gütern sich befinden, auf welchen dieselbe haftet.
Erbsünde heißt in dem Glaubenssystem der Kirche die durch Adam's Fall entstan-dene und in die menschliche Natur gekommene und durch die Zeugung in gleichem Grade aufalle Menschen ohne Ausnahme fortgepflanzte gänzliche Zerrüttung der Vernunft und desWillens, wodurch die Menschen von Natur, d. h. wie sie bei der Geburt zur Welt kommen,nicht nur gänzlich untüchtig seien, Gott und das Gute zu erkennen und' zu lieben, sondern»uch allein geneigt zur Verachtung Gottes und begierig zu allem Bösen, wofür sie der ZornGottes theils mit dem leiblichen Tode bestraft, theils zum ewigen Tode, das istzurVerdamm-niß in der Hölle, bestimmt habe. Man gründete dieses Dogma auf die Erzählung I Mos.3, die aber den Zweck hat, zu zeigen, daß der Mensch- da er die Weisheit bekommen habe,nicht auch die Freiheit vom Tode ansprechen könne, um nicht dadurch den Göttern gleich zuwerden. Andere Schriftsteller, die man dafür angeführt hat, enthalten dieses Dogma nicht,noch andere widersprechen demselben bestimmt. Die erste Kirche hatte daher auch diesesDogma noch nicht, sondern die Kirchenväter, z. B. Justin der Märtyrer, Clemens von Ale-xandrien, Jerenäus u. A., schreiben dem Menschen von Natur das Vermögen, Gott zu er-kennen und daS Gute zu wählen, zu. Nur erst Augustinus im 5. Jahrh. bildete diesesDogma aus, das aber in seiner ganzen Strenge von der lat. Kirche niemals angenommenworden ist. Luther und Calvin, beide Zöglinge und Bewunderer der Schriften des Augustinus,machten dessen Theorie von der Erbsünde zu einem Hauptdogmr der evangelischen Kirche,das auch in den Symbolischen Schriften derselben ausführlich dargestellt ist. Das Dogmastreitet aber nicht nur wider bestimmte Schriftstcllcn sondern auch wider die Natur des Men-schen, die Erfahrung und wider die Weisheit und Güte Gottes. Auf die Frage, wie nurimmer Adam's Handlung jene Zerrüttung der menschlichen Natur habe Hervorbringen kön-nen, gab cs in der Theologie die Antwort, bald daß Gott 'sie dem Menschen zur Strafe auf-gelegt habe, bald daß sie eine natürliche Folge der ersten Sünde, bald daß sic eine schädlicheWirkung der Frucht des verbotenen Baums gewesen sei. Die neuere Theologie ließ daherdieses schon von den Socinianern, Arminianern und Mennoniten aufgegebenc Dogma fal-len, die Altlutheraner und die sogenannten Frommen halten es aber als eine Grundlehrefest, und die Hegelianer verstehen darunter den Abfall des Menschen vom Absoluten, d. h.daß der menschliche Geist ein von Gott verschiedenes Ich sein will, was die Hegelianer dieSelbstsucht nennen und darin die Hauptsünde finden.
Erbtochter heißt die nächste Verwandte eines Guts- oder Landbesitzers, welche nachAbgang des Mannsstamms oder doch in Ermangelung näher berechtigter männlicher Er-ben zur Nachfolge kommt und dann das Recht auf ihre Nachkommen überträgt. Ein beson-deres Recht haben die Töchter der Lehnsbesitzcr in Mecklenburg, wenn letztere ohne Söhneversterben; sie werden Erbjungfcrn genannt und bleiben lebenslänglich in Besitz des Guts.