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30 Erbach Erbauung
Erbach, ein fränkisches Grafengeschlecht, welches seinen Stammbaum bis auf Ein-hard (s.d.), der Karl des Großen Tochter Emma zur Gemahlin hatte, hinaufführt. Znverschiedenen Zweigen verbreitet, vereinigte es sich in der Mitte des 17.Jahrh. in zwei Haupt-äste, Erbach-Erbachsund Erbach-Fürstenau. Der erstere Hauptast erlosch imZ.1731 mit dem Grafen Friedrich Karl; der letztere theilte sich wieder in die Linien Erbach-Fürstenau, Erbach-Erbach (früher Erbach-Reichenberg) und Erbach-Schönberg.Alle drei bekennen sich zur protestantischen Kirche und haben unter sich den Rang und dasSeniorat nach dem Alter eingeführk. In früherer Zeit bekleidete die Familie das kurpfälzischeErbschenkenamt. Ihre Besitzungen, theils dem Großhcrzogthume Hessen (mit Erbach undBroiberg), theils dem Königreiche Baiern (mit Eschau und Steinbach), theils dem König-reiche Würtcmberg (mit der Grafschaft Wartenberg Roth) angehörig, haben einen Flächcn-raum von 11 IHM. mit etwa 49999 E. Senior ist Graf Albrecht von Erbach-Für-stenau, geb. am >8. Mai 1787, der seinem Vater unter Vormundschaft >803 folgte.Der Standesherr von Erbach-Schönberg, GrafLudwig, geb. am I.Juli 1792,folgteseinem Bruder 1829, und der Standeshcrr von Erbach-Erbach, Graf Eberhard, geb.am 27. Nov. 1818, unter Vormundschaft seinem Vater l 832. Das Stammschloß der Fa-milie Erbach, wovon die Grafschaft den Namen führt, auf dem Odenwalde im Großher-zogthume Hessen, ist berühmt wegen des herrlichen Rittersaals, des Museums, welches vielegriech., röm., vorzüglich aber deutsche Alterthümer, sowie viele ausgezeichnete Gemälde undZeichnungen aus den neuern Schulen enthält, und der in ihrer Art einzigen Gewehrkammer.In der Bcgräbnißkapelle sind die Särge Einhard's und Emma's, welche aus dem Kloster zuSeligenstadt hierher gebracht wurden, aufgestellt.
Erdämter waren theils erbliche Vicariate (Reichserbämter), theils Nachbildun-gen der Erzämter (s. d.). Die letztere Gattung anlangend, so hatteschonKaiserKonrad II.im 11. Jahrh. den mit dem Neichsobcrhaupte in äußerm Glanze wetteifernden Fürsten dieErlaubniß ertheilt, Hofämter, nach Muster der damaligen vier Erzämter, errichten zu dür-fen. Diese nachmals beträchtlich vermehrten Hofstellen wurden, da sie mit Pfründen docktwaren, gleich den andernAmtern und Würden seitdem 12.Aahrh. in gewissen Familien erb-lich und standen in so hohem Ansehen, daß selbst Laienfürsten es nicht verschmähten, solche,jedoch durch erbliche Mcarien zu versehende, Erbämter bei Geistlichen anzunehmen, wie dennz.B. der Kurfürst von Sachsen Obermarschall des Stifts Bamberg und Obermundschenkder Abtei Kempten war. Da aber jene Erbbeamteten nicht immer in der Residenz anwesendwaren, so wurden mit der Zeit neben diesen, aber unabhängig von ihnen, besondere Hofbeam-tete (s. Hof) für den täglichen Dienst angestcllt. Viele Erbämter sind, da sie ihre Bedeu-tung verloren hatten, nach Absterben der damit beliehenen Familien nicht wieder erneuertworden; doch haben sie sich noch in den östr. Erblanden, wo das Habsburgische Haus früh-zeitig anfing, einen großen territorialfürstlichen Hofstaat zu bilden, in ziemlicher Vollständig-keit erhalten, und auch in Preußen scheint man neuerdings auf die Erhaltung oder Herstel-lung der in den verschiedenen Landestheilen bestandenen, wenn schon nur noch titnlaren Erb-ämter bedacht zu sein. Baiern hat vier wirkliche Erboberkronämtcr eingeführt, deren Existenzjedoch neuerdings, wo es sich um deren Dotirung handelt, in Frage gestellt worden ist.
Erbauung ist ein bildlicher Ausdruck, aus den Schriften des Apostels Paulus ge-nommen, der Erbauung von dem Wachsthum der Christen an Glaube, Liebe und Hoffnunggebraucht (z. B. Röm. 14, 19. 15, 2), wie er denn auch die Seele», welche,von der christli-chen Wahrheit erleuchtet und erwärmt sind, bildlich einen Tempel Gottes oder des heiligenGeistes nennt. Die Erbauung dieses Tempels oder das Wachsthum des Christen an reli-giösem Glauben, Lieben und Hoffen kann auf dreifachem Wege vermittelt werden, nämlichdurch Erleuchtung des Verstands zu klarer Auffassung und gläubiger Umfassung religiöserWahrheiten, durch Belebung des Willens zur Liebe zum Vollkommenen, oder zu Gott undseinem Gesetz, und durch die Erweckung religiöser Gefühle unserer Gemeinschaft mit Gottund Christus und des Werths und der Schönheit christlicher Wahrheit, Tugend und Hoff-nung. Soll die Erbauung vollkommen sein, so muß sie das Wahre, Gute und Schöne aufgleiche Weise zur innern Anschauung bringen, oder auf Erkenntniß, Willen und Gefühl zu-gleich und gemeinschaftlich wirken. Die Grundlage aller wahren Erbauung aber ist und muß