7i44 Baiern (Geschichte)
Einrichtung der Gcmeindevcrfassung, begründet für das öffentliche Leben B.s einen neuenAbschnitt. Sie umfaßt, wenn man noch das Concordat von 1817 damit verbindet, alleTheile des öffentlichen Rechts. In der Frische des constitutionellcn Lebens offenbarte sich aufdem ersten Landtage, vom 4.Febr.—25.Juli 1819, bei den Abgeordneten zur zweiten Kam-mer eine beachtcnswcrthc Freimüthigkeit, varlamentarische Gewandtheit und Sicherheit, so-daß manches Heilsame wenigstens in Anregung gebracht wurde. Allein gegenüber der Volks-kammer sprachen die Reichsräthe in ihrer Antwort auf die Eröffnungsrede von einem widerden Thron anwogenden Volke, wogegen sie diesen zu schützen hätten, und schienen sich dadurchin eine Stellung zu versetzen, die sogleich auf Seite der Abgeordneten lebhaften Widersprucherregte. Derselbe Neichsrath verwarf die Einführung der Kreislandräthe; auch über dasBudget und ein Deficit von 2 Mill. Fl. bei einer Einnahme von 28 Mill. erhoben sich harteKämpfe. Bis zur Wiederversammlung der Stände, vom Jan. — 2. Juni 1822, war in-zwischen im Staatshaushalt größere Ökonomie eingeführt und die Einnahme,bis auf 34 Mill.gesteigert worden, sodaß sich statt des Deficits ein nicht unbeträchtlicher Überschuß zeigte.Dagegen fanden die Abgeordneten zum dritten Landtage, im 1.1825, Veranlassung genug,der Regierung die Kostspieligkeit ihrer Verwaltung und als Folge davon die seit 1820 unver-mindert fortdauernde bedeutende Staatsschuldenlast zum Vorwurfe zu machen. Auch dieVernachlässigung der Bodencultur und des Justizwesens wurde vielfach getadelt, und leb-hafter kam der Wunsch für die Öffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens zum Vorschein.
Bald nach dem Schluffe dieses Landtags, am 13. Öct. 1825, starb Maximilian Jo-seph, und B. trat jetzt in eine neue Periode glänzender Hoffnungen im Anfänge der Regie-rung seines Sohnes und Nachfolgers Ludwig 's I. (s. d.). Mit großem Eifer wurden als-bald unter dem neuen Regenten wichtige Reformen und Reduktionen in der Civilverwal-tung und im Militairwesen vorgenommen und die im Mlitairetät gemachten Ersparnissevon 1 Mill. Fl. dem Schuldentilgungsfond zugewiesen. Auf der andern Seite zeigte sichdie Kunstliebe des neuen Monarchen im wachsenden Aufwande für Prachtbauten allerArt, hauptsächlich zur Verschönerung der schnell in die Höhe getriebenen Residenz. Auchdie Beförderung der Wissenschaften und eines freien geistigen Verkehrs schien sich Ludwig I.zur angelegentlichsten Sorge zu machen; die Censur für alle nichtpolitische Blätter wurdeaufgehoben und die Universität Landshut reichlicher ausgestattet im J. 1827 nach Mün-chen verlegt. In demselben Jahre kam am 12. Apr. der Handelsvercin mit Würtem-berg und Hohenzollern zu Stande. Aber gleichzeitig begann auch auf den Grund concordat-mäßiger Stipulationen die Herstellung mehrer geistlichen Orden und Klöster. Dem erstenLandtage unter der RegierungLudwig's I., von 1827—28, verdankt B. die Einführung desInstituts der Kreisstände oder Landräthe, sowie die Aufhebung der Militairgerichtsbarkeitin bürgerlichen Rechtssachen.
Die Julirevolution hatte nirgend in B. eine Störung der äußerlichen Ruhe voneiniger Bedeutung, wol aber eine allgemeinere geistige Aufregung zur Folge. Im Ge-dränge widersprechender Wünsche und Foderungen kam die Regierung in eine schwan-kende Haltung. Öhne directen Einfluß auf die Wahlen zum neuen Landtage von 1831auszuüben, machte sie doch von ihrem Recht der Urlaubsverwcigerung gegen Abgeordneteaus der Claffe der öffentlichen Diener in sehr weitem Umfange Gebrauch, und die Mißstim-mung steigerte sich, als am Vorabend der Ständeversammlung mit Überschreitung der Be-fugnisse der vollziehenden Gewalt eine die Preßfreiheit beschränkende Ordonnanz erlassenwurde. In diesen Schritten entdeckte man die deutlichen Spuren des Einflusses einer Ca-marilla, wogegen sich die Mehrheit der zweiten Kammer mit Nachdruck erhob. Endlich ent-schloß sich die Negierung zur Zurücknahme der anstößigen Preßordonnanz, zur Entfernungihres Urhebers, des Ministers des Innern, von seinem Posten und zur Vorlage eines neuenPreßgesetzes. Letzteres war von der Art, daß man sich dasselbe in minder bewegter Zeit alsAbschlagszahlung auf die gerechte Foderung der unverkümmerten Preßfreiheit wol gernbätte gefallen lassen; jetzt aber kam das Gesetz bei fortdauerndem Zwiespalt der Abgeord-neten mit der ersten Kammer und mit der Regierung nicht zu Stande. Gleiches Schicksalhatte ein Gesctzesentwurf zur Beschränkung der Befugniß der Regierung, den Abgeordnete»aus dem Beamtenstande den Eintritt in die Kammer verweigern zu dürfen. Weitere Dis-