7-tv Baiern (Geschichte)
dem pfälzischen Geschlechts zu. Nach dem Erlöschen der niederbair. Linie verband KaiserLudwig nach dem Willen der Stände ganz Nicderbaiern mit Oberbaiern. Die Ansprücheder Pfalzgrafen am Rhein und der Herzoge von Ostreich wurden dabei nicht beachtet; sieerhielten blos 1348 eine Abfindung. Kaiser Ludwig, groß als Kaiser Deutschlands undgroß als Regent von B., erwarb sich um sein Stammland unendliche Verdienste, indem erein neues Gesetzbuch für Oberbaiern, eine Gerichtsordnung für Nicderbaiern einführte,München das Stadtrecht ertheilte und die innere Verwaltung ordnete. Unleugbar legte eraber durch seine Zurücksetzung der Pfälzer Linie den Grund zu dem Familienzwiste dieser undder bair. Linie. Kaiser Ludwig IV. starb am II. Oct. 1347. Er hinterließ sechs Söhneund ein reiches Erbe, das nicht nur aus B. bestand, sondern mit dem auch Brandenburg, dieHolland, und seeländ. Provinzen, Tirol u. s. w. verbunden waren. Doch diese Provinzengingen durch Theilungen und den Zwist der Linien bald verloren. Die meisten der von densechs Brüdern gegründeten Linien starben schnell aus; die Linie München vereinigte daszerrissene Erbe zum Theil wieder. In der letzten Hälfte des 14. Jahrh. veranlaßten diewachsenden Bedürfnisse der Regenten die allmälige Ausbildung einer Art landständischerVerfassung. Die Stände bestanden aus den Prälaten, unter welchen die Landesuniversitätden ersten Platz hatte und wozu viele Stifter und ein Großpriorat des Johanniterordens ge-hörten, aus der Ritterschaft und aus den Vertretern ansehnlicher Städte und Märkte. Ohneihre Zustimmung durfte keine Steuer erhoben werden; sollte dies dennoch geschehen, so wa-ten die Stände im 14. und 15. Jahrh. nicht selten in Vereine zusammen, um sich der Fode-rung der Regenten mit bewaffneter Hand entgegenzusctzen. Dieser als ein gutes Recht be-trachteten Selbsthülfe wurde seit dem allgemeinen Landfrieden (1495) ein Ende gemacht.Vorher und nachher wußten aber die Stände die Verlegenheiten der Fürsten zu benutzen,um sich weitere Vorrechte zu verschaffen und alle Last auf die nicht vertretene Masse desVolks zu wälzen. Von 1542 an kamen zu den Grundsteuern noch die ständischen Bewil-ligungen indirecter Abgaben. Im I. 1506 hatten sich die oberbair. und niederbair. Land-stände zu einer Landstandschaft vereinigt und Herzog Albert IV. von der münchener Linie,von den Nachtheilen der bisherigen öfter» Theilungen überzeugt, errichtete mit Einwilligungseines Bruders Wolfgang und der Landstände eine pragmatische Sanction, worin die Pri-mogenitur eingeführt und die jährliche Abfindung der nachgcborenen Söhne bestimmt wurde.Albert starb 1508. Von seinen drei Söhnen, Wilhelm IV., Ludwig und Ernst, sollte Wil-helm die alleinige Negierung erhalten > doch nach manchen Streitigkeiten kam es zu einergemeinschaftlichen Regierung Wilhelm's IV. und Ludwig's von 1515 bis zu Ludwig'sTode im I. 1534. Beide Fürsten leisteten der Reformation, die auch in B. zahlreiche An-hänger fand, den kräftigsten Widerstand. Luther's ergrimmtester Widersacher, Johann Eckzu Ingolstadt, lebte unter ihrem Schutze und schon 1541 wurde den Jesuiten freundlicheAusnahme zu Theil. Wilhelm starb 1550. Sein Sohn Albert V., der Großmüthige, be-günstigte gleichfalls die Jesuiten, war aber auch freigebiger Beförderer der Wissenschaftenund Künste. Auf der trienter Kirchenversammlung ermächtigte er seinen Gesandten, denGenuß des Abendmahls unter beiderlei Gestalt vorzuschlagen. Von seinen drei Söhnenfolgte ihm 1579 Wilhelm V., genannt der Fromme, der schon 1596 seinem ältesten Sohne,Maximilian!., die Regierung überließ und sich in die klösterliche Einsamkeit zurückzog. Mitseiner Genehmigung hatte sich sein Bruder Ferdinand mit Maria Peterbeck, der Tochter ei-nes Nentschreibers in München, verheirathet, deren Kinder vom Kaiser zu Grafen vonWartenberg ernannt wurden. Maximilian I., mit seltenen Gaben ausgestattet, war di-Seele der gegen die Union der Protestanten sich bildenden Ligue. Während des Dreißigjäh-rigen Kriegs wurde er vom Kaiser Ferdinand II. 1623 mit der pfälz. Kurwürde und demErbtruchseßamte belehnt und Beides 1628 auf die ganze Wilhelm'fche Linie ausgedehnt.
Der westfälische Friede sicherte Maximilian (s.d.) die fünfte Kurwürde und den Be-sitz der Oberpfalz, gegen Verzicht auf das wegen 13 Mill. liquidirter Kriegskosten verpfändeteOberöstreich, wogegen eine achte Kur für die pfälz. Linie errichtet und deren Nachfolge in Wür-den und Ländern, nach dem Erlöschen der Wilhelm'schen Linie, festgesetzt ward. Maximilianstarb am 27. Sept. 1651 nach 55jähriger Regierung. Unter seinem friedlichen und spar-