Bagatellsachen Bagdad 727
Bagage bei den deutschen Armeen sehr beträchtlich, da jeder Offizier ein Zelt und Federbettmit ins Feld führte und selbst bei der Infanterie beritten war. Gegenwärtig beschränkt sichdie Bagage auf die unentbehrlichsten Bedürfnisse der Bequemlichkeit, sodaß z. B. für alleOffiziere eines Bataillons ein einziger vierspänniger Wagen zur Fortschaffung ihrer inMantelsäcke verpackten Bagage etatsmäßig gutgethan wird und kein Subalternofsizierbei der Infanterie beritten ist, wodurch der lästige Troß bei den neuern Heeren sich sehr ver-mindert hat. WaS an Bagage mit ins Feld genommen werden darf, darüber bestehen Tarife,welche mit unerbittlicher Strenge aufrecht erhalten werden. Ehemals war jedem Regi-mentskommandeur eine in Federn hängende Chaise zugcstanden, angeblich zur Fortschaffungschwer verwundeter Offiziere; allein auch diese Chaisen sind abgeschafft. Auf dem Marschmuß die Bagage stets zusammen bleiben, und erhält eigene Wege und Aufbruchzeiten an-gewiesen, damit sie den Marsch der Armee in keiner Art hindern kann. Sie wird unter dieAufsicht eines Offiziers gestellt, und da, wo sie in Gefahr kommt, vom Feinde genommen zuwerden, wird ihr eine angemessene Bedeckung Infanterie mitgegeben.
Bagatellsachen oder g e r i n g f ü g l g e R e ch t s sa ch e n. Es liegt in der Natur der Sache,daß wemger bedeutende, einen Gegenstand von geringem Werthe betreffende Rechtshändeleine kürzere, an weniger Formalitäten gebundene Behandlung beim gerichtlichen Verfahrenwünschenswerth erscheinen lassen; denn nicht nur würden die Proceßkosten in der Regel zudem Object in keinem angemessenen Verhältnisse stehen, sondern cs würde auch die Rechts-pflegeselbst eine ungemessene Ausdehnung erhalten. DiesemBedürfnisse ist in neuererZcit inden meisten deutschen Particulargesetzgebungen entsprochen worden, während das röm.Recht nur wenige, jetzt ganz unpraktische, das kanonische Recht einige das summarischeRecht im Allgemeinen berührende, die Reichsgesetze endlich gar keine Vorschriften darü-berenthielten. Nächst einer anhalt-zerbster Verordnung vom I. 1751 ist das königlichesächs. Mandat vom 28. Nov. 1753 eine der frühesten Erscheinungen der Particulargesetz-gebung in dieser Richtung; später folgten 1787 Schwarzburg-Sondershausen, 1817Sachsen-Weimar und 1827 Sachsen-Altenburg mit besondcrn Gesetzen und andere deut-sche Staaten durch einschlagende Bestimmungen in größer» Gesetzen. Das neueste Gesetzist die preuß. Verordnung vom 1. Jan. 1833. In Sachsen unterscheidet man noch von dengeringfügigen Rechtssachen (causae minutae) die ganz geringfügigen Rechtssachen(csusae minimae), bei welchen ein noch kürzeres proceffualisches Verfahren durch das Gesetzvom 16. Mai 1839 eingeführt ist. Das Quantum, wornach die Geringfügigkeit zu beur-theilen ist, ist in Preußen und Sachsen auf 50 Thlr. festgesetzt, in einigen andern Ländern,namentlich wo man nach Gulden rechnet, beträgt es weniger; in Frankreich ist es durch denLo«le rle proceäure auf 1000 Francs festgesetzt.
Bagdad, die Hauptstadt des türk.Paschaliks gleiches Namens, im südlichen Theile derProvinz Jrak-Arabi, liegt größtentheils an der Ostseite des Tigris, überden eine 620 F. langeSchiffbrücke geht, während das alte B., die Residenz der Khalifen und einst die größte Stadtder Mohammedaner, an der Westseite des Flusses lag. Es ist mit einer Mauer von Ziegel-steinen, ungefähr eine deutsche Meile im Umfange, und mit einem sehr tiefen Graben umge-ben, in den der Tigris geleitet werden kann. Die Häuser, meist aus Ziegelsteinen gebaut, sindmitwenigen Ausnahmen nur ein Stockwerk hoch, die Straßen unreinlich, ungepflastert undsehr eng. Das ausgezeichnetste Gebäude ist der Palast des Statthalters. Die öffentlichenBäder und Kaffeehäuser, welche viel besucht werden, sind in schlechtem Zustande. ImSommer istdieHiße so bedeutend, daß die Bewohner in unterirdischen Gemächern Kühlungsuchen müssen; dagegen wird es im Winter so kalt, daß man der Heizung bedarf. Die Zahlder Bewohner, mit Einschluß von 20000 Arabern, Hindostanern, Afghanen und Ägypter»,die sich hier des Handels wegen aufzuhalten pflegen, mag sich,jetzt auf 80000 belaufen; biszum I. 1831, wo die Pest im Vereine mit verheerenden Überschwemmungen fürchterlickwüthete, war sie über 100000 angestiegen. Außerdem halten sich hier auf Perser, Judenund in geringer Zahl armenische Christen. .Die Perser treiben unter dem Schuhe der Ne-gierung einen ausgebreiteten Handel und stehen ihrer Aufrichtigkeit und Rechtlichkeit wegenin gutem Rufe Die Juden sind auf einen abgesonderten Stadtbezirk beschränkt und leben inäußerst gedrückten Verhältnissen. Die höhcrn Volksclaffen sind in D. gegen Fremde höflicher