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1 (1845) A bis Balbuena
Entstehung
Seite
719
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Baden (Geschichte) 719

me: entgegen; der Militairetat ward um -150000 Fl. herabgesetzt, und überhaupt wurdendie öffentlichen Lasten im Vergleich zur Finanzperiode von 1825 um 747000 Fl. ver-mindert, wobei ohne neue Steuer 290000 Fl. für Gegenstände des Gemeinwohls,z. B. 30000 Fl. zur Verbesserung der Landschullchrerstellen, verwendbar blieben. Durch-gesetzt wurden ein Jnjuriengesetz, eine Militairdienstpragmatik, die Statuten derAmor-tisationskasse, ein Apanagegesetz, eine neue Civilproceßordnung mit Öffentlichkeit undMündlichkeit des Verfahrens und, nach langem Zwiespalt mit der ersten Kammer, dieGemeincdeordnung. Ungeachtet des anfänglichen Widerspruchs der ersten Kammer kam so-dann auch die Ablösung der Frohnen zu Stande und eine im Geiste der Aristokratie abgefaßteAdresse der Fürsten von Löwenstcin gegen die gesetzgebende Gewalt des Staats wurde vomMinisterium selbst mit Nachdruck zurückgewiesen. Die Ablösung der Zehnten blieb für dennächsten Landtag ausgesetzt. Mit besonderm Nachdruck und mit großer Übereinstimmunghatte die zweite Kammer, nach Welcker's Antrag, die Sache der Preßfteiheit betrieben und,gehoben von der nach den Julitagen noch steigenden Flut der öffentlichen Meinung, end-lich die wichtigsten Bedenklichkeiten der ersten Kammer, sowie der Regierung zu beseitigengewußt. Ein Gesetz, das, wenn auch ohne Schwurgericht, doch in innern Angelegenheitenvolle Preßfreiheit aussprach, kam am 24. Dec. 1831, kurz vor dem Schlüsse des Landtags,der am 31. Dec. erfolgte, zu Stande und wurde in B., wie in ganz Deutschland, mit lautemJubel begrüßt, der aber leider von kurzer Dauer war. Die Regierung, von dem seit demFalle Warschaus wieder mächtiger gewordenen Strom der Rcaction ergriffen, erklärte schonam 28. Juli 1832 das neue Gesetz für unwirksam,weil es mit der damaligen Bundesgesetz-gcbung über die Presse unvereinbar sei und daher nicht bestehen dürfe, insoweit es der Bun-descommissionsbericht als der Pceßgesetzgebung des Bundes widersprechend bezeichne".

Damit war ein abermaliger Wendepunkt im öffentlichen Leben gekommen und schon aufdem Landtag vom 20. Mai 13. Nov. 1833, obgleich mit wenigen Ausnahmen fast diesel-ben Männer wieder erschienen, zeigte sich bei der Mehrheit die auf den nächstfolgenden Ver-sammlungen noch sichtlicher werdende Ermattung des politischen Geistes. Die Stände be-schäftigten sich hauptsächlich mit der nach heftigem Kampfe beider Kammern erledigtenZehntenfrage, sowie mit einem neuen Forstgesetz und beschränkten sich übrigens auf rechts-verwahrende Klagen wegen der einseitig erfolgten Aufhebung des Preßgesetzes und wegenmuthmaßlicher Absichten des Bundestags. Diese Verwahrungen wiederholten sich erfolglosauch auf den später« Landtagen. Eine Motion Rotteck's zur Ernennung einer Commission,die den Zustand des Vaterlandes in Erwägung ziehen solle, wurde zwar vielstimmig unter-stützt, doch endlich durch die motivirte Tagesordnung beseitigt, d. h. durch eine zu Protokollgegebene wiederholte Verwahrung gegen jede für die Verfassung etwa verletzende Interpre-tation der Bundesbeschlüsse. Bei einem ähnlichen Anträge desselben Abgeordneten am fol-genden Landtage widcrsetzte sich das Ministerium sogar dem früher beschlossenen gesondertenDruck der Motion. Doch setzte die Opposition von 1833 wenigstens die Vorlage eines vonder zweiten Kammer einstimmig genehmigten Gesetzes durch, welches die in einer früher»Ordonnanz verbotenen Volksversammlungen und gesellschaftlichen Verbindungen, vorbe-haltlich der in concreten Fällen von der Policei zu erlassenden Verbote, wieder für erlaubterklärte. Vom I. Jan. 1834 an trat der Anschluß B.s an den deutschen Zollverein inWirksamkeit, Verschon von den Abgeordneten von 1831 bedingungsweise gutgehcißen warund nun auch auf dem Landtage von 1835 (28. Mai 28. Aug.) bestätigt wurde. Aufdem Landtage von 1837 erhielt die Regierung die Genehmigung der Stände zu einerwesentlichen Veränderung der in echtfreisinnigem Geiste abgefaßten Gemeindeordnnng von1831. Doch sprachen sich dieselben Abgeordneten der zweiten Kammer einstimmig für dievon Jtzstein in Anregung gebrachte Verwendung der Regierung zur Herstellung des Rechts-zustandes in Hannover aus, was zuletzt auf dem außerordentlichen Landtage von 1838 ge-schah, der das schon seit 1831 zur Sprache gekommene Project einer Eisenbahn von Heidel-berg über Manheim nach Basel genehmigte, die in der erstbezeichnetcn Strecke zu Ende des1.1840 vollendet wurde. Das Schicksal Hannovers und die allgemeine lebendigere Theil-nähme daran, die politischen Constellationen des I. 1840, sodann die veränderte Stellungdes Ministeriums zur zweiten Kammer seit dem Tode des beliebten Staatsministcrs Wim-