Druckschrift 
1 (1845) A bis Balbuena
Entstehung
Seite
717
Einzelbild herunterladen
 

Baden (Geschichte) 717

Pfalz, Friedrich V., zu Felde zog. Auf Friedrich V., der die hohengeroldscckischen Freigütererbte, aber nicht behielt, folgte 1659 Friedrich VI., dessen Sohn, Friedrich Magnus, 1677die Regierung übernahm. Wegen des Einfalls der Franzosen mußte sich dieser bis 1697zu Basel aufhalten. Nach dem ryswicker Frieden suchte er den Wohlstand des Landes her-zustellen und starb 1709. Ihm folgte sein Sohn Karl III., der 1715 die neue ResidenzKarlsruhe erbaute und zum Andenken daran den Orden der Treue stiftete. Sein einzigerSohn Friedrich starb vor ihm, hinterließ aber zwei Prinzen, von denen der-älleste, KarlFriedrich (s. d.), geb. 1728, im I. 17-10 die Regierung antrat. Unter diesem muster-haften Regenten, dem die trefflichen Minister von Hahn und von Edelsheim zur Seite stan-den, gewann B. bedeutend an Größe. Bis zum luneviller Frieden im I. 1801 umfaßtendie bad. Länder 77 OM. mit 210000 E. In diesem Frieden wurden zwar 8 OM. mit25000 E. abgetreten, allein dafür 60 OM. mit 2-15000 E. erworben, worauf der Mark-graf im Mai 1803 die Kurwürde annahm. Durch den prcsburger Frieden im I. 1805kam auch der Breisgau, das alte Stammland der Herzoge von Zähringen, an B. DemBeitritte zum Rheinbünde verdankt es den großherzoglichen Titel, die Souverainetät überden größten Theil der fürstenbergischen Lande, die Landgrafschaft Klettgau, das Fürsten-lhum Lciningen u. s. w. Der Läuderaustausch mit Würtemberg verschaffte ihm einen Zu-wachs von fast 30000 E. Vgl. Drais,Geschichtliche Darstellung der Regierung KarlFriedrich's u. s. w." (2 Bde., Karlsr. 181619). Der Großherzog Karl Friedrich starbam 10. Juni 1811, und da sein ältester Sohn auf einer Reise in Schweden durch einenSturz mit dem Wagen am 15. Dec. 1801 ums Leben gekommen war, so fiel die Regie-rung an seinen Enkel Karl Ludwig Friedrich, geb. 1786, der sich 1806 mit StephanieLuise Adrienne Napoleone, einer Adoptivtochter Napaleon's, vermählte. Er trat nach derSchlacht bei Leipzig vom Rheinbunde ab und 1815 dem Deutschen Bunde bei, in dessenengerer Versammlung B. die siebente Stimme einnimmt.

Schonfrüh hatte die Markgrafschast B. Landstände. Sie waren aus Abgeordnetender Städte, Ämter und Abteien gebildet, ohne Theilnahme des Adels, der sich von der Lan-dcsherrlichkeit so weit frei erhalten hatte, daß es nur wenige landsässige adelige Güter gab.Seit Mitte des 17. Jahrh. war aber die ständische Verfassung in Verfall gerathen und auchin den neuen bad. Landestheilen, wie in der Nheinpfalz, im Bisthum Konstanz und demJohannitermeisterthum, gab es keine Landstände. Anders wares im Breisgau, wo sie ansden drei Bänken der Prälaten, der Ritter und der Städte und Ämter bestanden. Unter denerstern erschienen der Reichsstand und Johannitermeister, der Fürstabt von St.-Blasicn u. A.Durch die Erklärung des Kurfürsten Karl Friedrich zum unumschränkten Souverain am5? Mai 1806 erlosch auch die ständische Verfassung des Breisgau und auf dem wienerCongresse gehörte B. zu den Negierungen, die sich gegen eine allgemeine Verpflichtung zurEinführung des Repräsentativsystems erklärten. Allein die Bewohner verlangten staats-rechtliche Garantien und gleichzeitig erhob Baiern, auf den rieder Vertrag und eine alte spon-heimische Erbeinsehung gestützt, theils unbedingte, theils eventuelle Ansprüche auf einen gro-ßen Theil des bad. Landes. Der Großherzog Karl wies diese entschieden zurück, octroyirteaber kurz vor seinem Tode am 8. Dec. 1818 als neues Band der Vereinigung für alle Be-wohner die Constitution vom 22. Aug. 1818, worin auch der Grundsatz der Unthcilbarkeitdes Landes ausgesprochen wurde. Karl starb ohne männliche Nachkommen und hatte seinesVaters Bruder, Markgraf Ludwig Wilhelm August, geb. 9. Febr. 1763, zum Nachfol-ger. Unter diesem ward in Folge des Recesses der Commission zu Frankfurt vom 10. Juli181S die seit 1814 von Ostreich sequestrirte Grafschaft Hohengcroldseck am Schwarzwaldemit B. vereinigt, wogegen letzteres einen verhältnißmäßigen Theil des Amts Wertheim anOstreich überließ. Derselbe Receß stellte die Integrität B.s unter den Schutz Rußlands,Ostreichs, ^Englands und Preußens, auch erkannte es das Erbfolgerecht der Halbbrüderdes Großherzogs, der Markgrafen vonHochberg, an, was jedoch Baiern nicht hin-derte, am 3. Juli 1827 seinen Entschädigungsanspruch für den von B. an Frankreich ab-getretenen Theil der Grafschaft Sponheim zu erneuern. Vgl.Über die Änsprüche derKrone Baiern an Landestheile des Großherzogthums B."(Manh. 1828). Die Ständekamen zum ersten Male im Apr. 1819 zusammen, wurde» aber wegen bald eingetretener