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1 (1845) A bis Balbuena
Entstehung
Seite
661
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Aussetzung 061

Vorurtheilen liegen. Unter den Völkern des Alterthums sind cs nur die Juden, die Ägyp-ter, die Thebancr und die Germanen, bei welchen das Aussehen der Kinder verboten odernicht Sitte war; dagegen findet sich solche seit den ältesten Zeiten bei den Chinesen, Ja-panern, Hindus, Griechen, Römern und andern Völkern. Die hohe Bildung und der sonstmilde Sinn der Griechen schützte nicht vor der barbarischen Sitte des Aussehens. Bei denSpartanern, welche den Menschen nur um des Staats willen achteten, wurden die Neuge-borenen von obrigkeitlichen Personen untersucht und nur die als lebenskräftig anerkanntenin die Liste der Bürger eingetragen; die schwächlichen und krüppclhaften dagegen mußten ineinen Abgrund bei dem Berge Taygctos geworfen werden, was indcß bei der naturgemäßenErziehung und den über Verheiratung bestehenden Gesetzen wol nicht oft vorgekommen seinmag. Bei den Söhnen der Könige scheinen überdies Ausnahmen gemacht worden zu sein.Gleiche Sitte, wie in Sparta, fand sich auch bei den Doriern aufKreta. In Athen wurde dievor Solon fast unbeschränkte väterliche Gewalt später in engere Grenzen eingeschlossen, unddas Aussehen neugeborener Kinder scheint nur in wenigen Fällen erlaubt gewesen zu sein; inden Zeiten des Sittenverfallsund der Üppigkeit wurde cs aber durch Mißbrauch der väterlichenGewalt häufiger. Jndeß wurden die Kinder nicht inuner in der Absicht ausgesetzt, daß sicumkommen sollten, sondern man legte sie häufig an besuchte Orte und gab ihnen auch wolirgend eine Sache von Werth mit, theils um dadurch Andere zur Aufnahme desto leichterzu bewegen, theils um sie daran später vielleicht wiedcrzuerkennen. Auch bei den ital.Äölkern scheint das Aussehen gewöhnlich gewesen zu sein, wie sich schon aus der Geschichtedes Nomulus und Nemus ergibt; bei den Römern war es durch dasZwölftafelgcsctznur in gewissen Fällen erlaubt, wurde aber durch die später cinreißende Üppigkeit immerhäufiger. Wie bei den Athenern, so wurde auch bei den Römern das neugeborene Kind vordem Vater niedergelegt. Nahm dieser es auf, so erkannte er es dadurch als sei» Kind anund verpflichtete sich zur Erziehung desselben; nahm er cs aber nicht auf, so wurde es aus-l gesetzt, entweder an unbesuchten oder besuchten Orten, im letztem Falle häufig auf dem Ge-müsemarktc in der elften Region der Stadt, auch wol vor der Thüre kinderloser Leute. Be-kanntlich spielen bei Griechen und Römern ausgcsctzte Kinder nicht nur in Dramen, sondernauch in der Hcroengeschichte eine wichtige Nolle, und selbst Philosophen wie Platon und Ari-stoteles halten die Aussetzung für erlaubt. Auch bei den alten Kelten, Skandinaviern, denslawischen Völkerschaften bis zur Annahme des Christcnthums war das Aussehen »erstattet,und ebenso findet cs sich nach den Berichten glaubwürdiger Reisenden seit den ältesten Zeitenund bis auf den heutigen Tag bei vielen heidnischen Völkern. In China werden jährlichTausende von Kindern getödtct oder ausgesetzt, ebenso in Ostindien und Japan. Auf Ma-dagaskar sollen alle an einem Dienstage, Donnerstage oder Sonnabende, im April oderwenn ein »»glückbringender Planet herrscht, geborene Kinder ausgesetzt werden. DenMohammedanern verbietet zwar ihre Religion das Aussetzen der Kinder; dagegen hat aberdie Vielweiberei und Verweichlichung Kindermvrd häufig in ihrem Gefolge. Erst das Chri-stenthum, welches die persönliche Würde des Menschen anerkennt, dem weiblichen Ge-schleckte dieselben Menschenrechte wie dem männlichen einräumt und die Ehe für eine sitt-liche Gemeinschaft erklärt, trat der barbarischen Sitte des Aussehens kräftig entgegen. Diej Kirchenväter eifern nachdrücklich dagegen und sehen das Aussehen für ebenso strafbar ani als den Mord der Kinder. Da aber das Aussehen bei den Heiden nicht sogleich verhindert

l werden konnte, so wurde hier und da verordnet, die Kinder wenigstens vor den Kirchen-

gcbäuden auszusehcn, und zu diesem Zwecke war gewöhnlich vor den Kirchthürcn ein weitesBecken angebracht. Das erste ausdrückliche Verbot des Aussehens scheint in die Regierungder Kaiser Valentinian, Valens und Gratian zu fallen, obgleich schon seit Konstantin demGroßen mehre Verordnungen dem Aussehen indircct cntgcgengewirkt hatten. Justinian I.erklärte endlich auch die ausgesetzten und von Fremden aufgenommencn und erzogenenKinder für völlig frei, während dieselben bisher immer noch als Sklaven betrachtet werdenkonnten und meist ein sehr trauriges Loos hatten. Von nun an wurde die Ansicht mehr undl mehr herrschend, daß das -Aussehen der Kinder ein Verbrechen und wie durch Kirchenbuße,so auch von der weltlichen Obrigkeit zu strafen sei. Dennoch ist in manchen christlichen