660 Anßenwerke Aussetzung
Stände waren und Vertrauen gewannen, gleich wie Mitglieder der Ausschüsse verfas-sungsmäßigen Anthcil an den großen Landescollegicn und Gerichtshöfen nahmen. Sicwaren die Richter und Hüter der Verfassung, und mit welcher Mannhaftigkeit und Aus-dauer namentlich der ständische Ausschuß in Würtcmbcrg diesem Berufe gelebt hat, ist be-kannt. ES soll aber auch nicht geleugnet werden, daß sie in den Zeiten politischer Trägheilund bei dem Mangel der Öffentlichkeit und des Einflusses öffentlicher Meinung entartetenund zur Ertödtung des ganzen ständischen Wesens beitrugen. Häufig ging auf sic dieHaupt-stimme der ständischen Wirksamkeit über und die Negierungen begünstigten das, weil sie denkleinern Kreis leichter zu gewinnen hofften als den größern; ihre Stellen wurden lebensläng-lich; sie machten sich zu Führern und Vormündern ihrer Kommittenten; sie traten wo! ,
auch ganz an deren Stellen, sodaß fortan nur noch die Ausschüsse versammelt wurden, wo i
es dann den Negierungen leicht ward, dem ganzen Institute den Halt zu nehmen und cs zueiner bloßen Formalität zu machen oder ganz bei Seite zu legen. In einigen neuern deut-schen Verfassungen hat man das Institut des Ausschusses, als einer in der Zwischenzeit vonLandtag zu Landtag wirrenden und für bestimmte Geschäfte, hauptsächlich aber um injedem Falle, wo es nöthig sein möchte, die Rechte der Stände zu wahren, niedcrgesetztenDeputation begründet, oder mit Modifikationen der altern Einrichtung beibehalten, z. B. inWürtemberg, Kurhcssen, den sächsischen Herzogthümern, Braunschweig und anderwärts.
In einigen bestehen die Ausschüsse noch in alter Weise, z. B. in den östr. Provinzen, inMecklenburg u. s. w.
Außenwerke heißen alle Werke einer Festung, die außerhalb des Hauptwalls dies-oder jenseit des Hauptgrabcns liegen. Sie haben den Zweck, den Angriff auf den Haupt-wall aufzuhalten, die Schüsse gegen denselben aufzufangen und ihm Seitenverthcidigungzu geben. Alle Außenwcrke müssen daher so eingerichtet sein, l) daß sie der Feind angrei-fen muß, che er zum Hauptwalle gelangt, 2) daß sie dem Hauptwall Seitenverthcidigunggeben, 3) daß sie den außerhalb des Glacis errichteten Batterien des Feindes alle Stellen fder Futtermauer des Hauptwalls vollkommen verdecken und 4) daß sie vom Hauptwall auscingesehen werden. Meist, jedoch nicht immer, sind sie einige Fuß niedriger als der Haupt-wall. Die gewöhnlichsten Außcnwerkc sind: I) Die Erabenschere (Grabentenaille), die imGraben zwischen zwei Bastionen vor der Courtine-liegt und gewöhnlich die Form eines ein-gehenden Winkels hat. 2) Das R av e l i n (s. d.). Neben ihm liegen zuweilen die 3) Lünet-ten oder Brillcn (s. d.). 4) Die Contregardcn (cvuvrelaces) liegen zur Deckung der Boll-werksfaccn zuweilen in Form eines ausgehenden Winkels vor dem Bollwerke. Jenseit desHauptgrabens, jedoch durch ihren Graben mit ihm verbunden, liegen zur Festhaltung irgendeines wichtigen Punktes 5) die Hornwerke, die aus zwei halben mit einer Courtine ver-bundenen Bastionen bestehen, die wieder durch zwei Flügel, d. h. Wälle mit Gräben, an derFestung hängen. 6) Die Kronwerke, wo statt zwei halber eine ganze und zwei halbe Ba-stionen angelegt sind. 7) Die Scheren oder Tenaillcn, bestehend aus einem eingehendenWinkel, der durch Flügel an der Festung hängt. Sind zwei eingehende Winkel vorhanden,so heißt das Werk 8) eine doppelte Schere. Sind die Flügel nicht parallel, sondern hintenenger zusammengezogcn, so heißt die Schere mit zwei vorspringenden Spitzen ll) ein Schwal-benschwanz, mit drei Spitzen aber 10) eine Bischofsmütze (bounet ü pretrs). Alle außerhalb >dcsHauptwalles befindliche Werke, sowie die Waffenplätze des Bedeckten Wegs können eines «Reduits nicht entbehren, das der Besatzung zum Rückzüge dient und vielleicht ^u Wicder-eroberung des verlorenen Werks Gelegenheit gibt; es ist von mancherlei Gestalt, allezeitsturmfrei, bisweilen bombenftci (Blockhaus oder Caponier). Schanzen, welche noch vordem Gedeckten Wege liegen, heißen vorgelegte oder Vorwerke. Man findet sie gewöhnlichals Flechen oder Lünetten am Fuße des Glacis, wol hinter einem Vorgraben oder noch weitervon der Festung entfernt, wo sie gewöhnlich die Namen detachirter Forts tragen.
Aussetzung der Kinder war und ist bei vielen Völkern durch das Gesetz oder dochdurch die Sitte gestattet. Der Grund davon ist darin zu suchen, daß der Mensch nochnicht in seiner persönlichen Würde, die Ehe noch nicht in ihrem wahren Wesen als eine >
sittliche Gemeinschaft anerkannt wird, wenn auch die nächsten Ursachen in Übervölkerung, ,
in Armnth, Geiz, Gefühllosigkeit, Furcht vor Schande oder in religiösen und politischen ^