August (Kurfürst von Sachsen) 633
August, Kurfürst von Sachsen, 1553—86, der Sohn Herzog Heinrich des Frommenmit seiner Gemahlin, Katharina von Mecklenburg, wurde am 31. Juli 1526 zu Freiberggeboren, wo sein Vater, bis ihm 1536 die Negierung des Albertinischen Stammlandes zufiel,seinen Hof hielt. Er besuchte die Schule seines Geburtsorts unter dem gelehrten Johann Ni-vius, hielt sich dann einige Zeit am Hofe König Ferdinand's zu Prag auf, wo er mit deffcn SohnMaximilian, dem nachherigen Kaiser, eine innige Freundschaft schloß, und bezog hierauf unterder Leitung desRivius die Universität zu Leipzig. Zugleich mit seinem Bruder Moritz (s.d.),nachdem dieser die Regierung der väterlichen Erblande übernommen hatte, empfing er 1531 dieHuldigung. Seitdem lebte er, wenn er nichtin Anwesenheit des Bruders denRegierungsangele-genheiten sich unterziehen mußte, zumeist in Weißenfels. Im 1.1538 vermählte er sich mitAnna, der Tochter Christian's II l. von Dänemark, die sich durch strenge Anhänglichkeit anLuthers Lehre und sorgsamewirthschaftlichc Thätigkeit die allgemeinste Liebe erwarb. Nachseines Bruders Tode >553 zur Regierung und zur Kurwürdc berufen, hatte er die politi-schen Verwickelungen zu lösen, die aus den Wirren der deutschen Zustände, aus des BrudersFehden und aus dem Zwiespalt mit den Ernestinischcn Vettern, welche, der ihrem Stamm-hauptwiderfahrenen Unbill eingedenk, auf Vergeltung und Wiedererwerbung des Verlorenensannen, hervorgegangen waren, und zugleich die Wunden zu heilen, welche der Krieg demLande geschlagen. Hatte Moritz sein Erbe mit dem Schwerte vergrößert, so wußte A. durchkluge Benutzung der Ereignisse, durch schlaue Unterhandlung und durch Anspruch auf deSKaisers Gunst seine landeshohcitlichen Rechte auszudehnen und Gebietserwerbungen zumachen; doch gerade in diesen Bemühungen zog er sich Vorwürfe zu, gegen welche die Ge-schichte ihn nicht ganz zu rechtfertigen vermag. Daß die drei geistlichen Stifter, Merseburg,Naumburg und Meißen, in eine entschiedcnereAbhängigkeitvonder landesfürstlichen Gewaltkamen, war eine nothwcndige Folge der Reformation. Nicht ganz in der Ordnung aber warder Gebietszuwachs, den er 1567 durch die Achtsvollziehung gegen den von dem meuterischenWilhelm von Grum b ach (fi d.) verleiteten Herzog Johann Friedrich von Gotha gewann,der zeitlebens im Gefängniß zubringen mußte. Auch läßt er sich kaum gegen den Vorwurf ver-theidigen, daß er, die zudringlich übernommene Vormundschaft über seine Vettern, die SöhneJohann Wilhelm's von Weimar, benutzend, zum Nachtheil seiner Mündel durch diplomatischeKünste die Hälfte der hennebergischen Erbschaft sich zugeeignet. Ein Hauptereigniß seiner Re-gierung war die Wendung, welche die Angelegenheiten der protestantischen Kirche durchseineMitwirkung nahmen. Durchseine Hofthcologen für die calvinistische Ansicht in der Abend-mahlslehre gewonnen, mußten die Geistlichen nicht nur im eigenen Lande, sondern auch imGebiete seiner weimarischen Vettern diese Ansicht lehren, wenn sie nicht ihrer Stellen verlustig,vertrieben werden wollten, bis A., 1573 aus der Täuschung gezogen, vor dem heimlichenCalvinismus erschrak, und nun diesen mit viel größerer Strenge verfolgte, als früher die zumstrenglutherischen Dogma sich Bekennenden. Dieses gegen künftige Gefahren zu schützen,brachte er nach langen Unterhandlungen 1580 die Concordienformel zu Stande, welchedie protestantische Lehre, ganz gegen den Geist ihres Urhebers, in eine starre Form bannte.
Könnte die Geschichte nur aus den angedeuteten Ereignissen die Züge zu der Charakter-schilderung A.'s nehmen, so würde sie mehr Schatten als Lichter hineinlegen müssen, und derselbekeineswegs als einer der ausgezeichnetsten Fürsten Deutschlands im 16. Jahrh. dastehen. Alleines ist nicht zu übersehen, daß er als Gesetzgeber, alssorgsamerPflcgerjederCulturanstalt, alsgewissenhafter und sparsamer Ordner des Staatshaushalts sein Land auf eine Stufe hob,die damals keines in Deutschland erstiegen. Von klugen Rächen unterstützt, mit seinen Land-ständen oft sich berathend, legte er einen guten Grund der Staatsverwaltung, der nur durchdie Misgriffe und die Sorglosigkeit einer langen Reihe ihm unähnlicher Nachfolger unddurch äußere Stürme erschüttert werden konnte. Der Staatsorganismus erhielt durch ihneine Einrichtung, welche für jene Zeit die passendste zur Vereinfachung des Geschäftsgangeswar. In der Finanzverwaltung wurden die Steuern von den Kammereinkünsten geschiedenund jene der ständischen Verwaltung überlassen. Die Rechtspflege wurde durch eine ver-besserte Einrichtung der Gerichtsbehörden und durch neue Gesetze geordnet, welche unter demNamen der Constitutionen ein gleichförmiges, die alten deutschen Rechtsgewohnheitcn durchröm. Nonnen verdrängendes Landrccht einsührten. Die glänzendste Seite seiner RcgierungS-