25 (27) 5017. Zu Kirchherten. 18. Zu Kaldenkirchen.19. Zu Jüchen.20. Zu Hunßhofen.21. Zu Otzenraht. 22. Zu Lövenich.23. Zu Bracht.24. Zu Keltzenberg.25. Zu Huckelhofen. 26. Zu Rheide in der Pfarrkirchen /worzu derselben Renthen und Gefälle gehörig.Auff den Adelichen Häuseren.Auf Ade-27. Zu Flammersheim. 28. Zu Bulles oder GrossenlichenBullesheim / dergestalt daß wann schon hernegst diese Häuser an Häusern.Römisch-Catholische/ es seye auf was Art und Weise es immerwolle / kommen / oder transseriret werden / oder der Besitzer zusolchem öffentlichen Gottesdienst sein Hauß länger nit dazuverstatten könte oder wolte/ auf solche Fälle nichts desto wenigerdas Exercitium publicum continuiret / und in den DörffernGroß-Bullesheim und Flammersheim Kirchen und Schulengebauet/ und alle annexa Exercitii publici geübet werden.§. 3. So viel aber die übrige Evangelische ReformirteAdeliche Häuser in specie Lürcken / Vercken / Merotgen / Se-vernich / Berg vor Floßdorff / Luidendorff / Bolheim und Dur-weis/ꝛc. angehet/ darauf solle gleich wie biß anhero der Gottesdienst/ doch mit Zulassung der benachbarten Reformirten Reli-gion Familien ohne Parochialibus geübet werden. Gleich wieauch denen Adelichen Römisch-Catholischen in dem Hertzog-thum Cleve auf ihren Häuseren eben dergleichen Gottesdienstverstattet / ob sie gleich weder publicum noch privatum Exerci-tium bißhero darauff gehabt hätten.Den Reformirten§. 4. Restituiret aber und gestattet soll ihnen den Resorſoll dasmirten werden das publicum Religionis Exercitium cum om-che Exer-nibus annexis, und sie hiemit und Krafft dieses Macht haben einum inund benenten.D ij
Druckschrift
Religions-Vergleich Welcher zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg, deß Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein, in Bäyern, zu Gülich, Cleve und Berg, Hertzogen ... über Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumen Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravenßberg respective am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Iulii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
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