23 (6) 50ster-Eyffel / Linnich / Hamme / Xanthen / Mörß und Duißburgerfahren / und gesehen / daß durch alle diese negotiationes der Ne-ben-Recels zu keiner Execution zu bringen/ und daß sich dabeyviel und mancherley Difficultäten und Schwärigkeiten ereignenwollen / beyden vor höchstged. Jhrer Churfürstl. Durchl. undFürstl. Durchl. aber so wol/ als beyderseits Dero Vnterthanenzum höchsten daran gelegen / daß auch diese Religions- und an-dere geistliche Sachen nicht weniger als der Haupt- und Erb-Receſs zum Stande und ſeiner guter Richtigkeit dermahln einegebracht/ und also dieses Puncts halber vorgemeldte Landen undVnterthanen ohne Vnterscheid der Religion in guter Ruhe.Friede und Sicherheit gesetzet / auch das hochnöthige Freund-Vetterliche Vertrauen zwischen beyderseits Herrschafften jemehr und mehr befestiget werde. So haben so wol höchstged-Jhre Churfürstl. Durchl. als auch Ihre Fürstl. Durchl. zu sol-chem Ende Dero respectivè geheime und andere Räthe mitgnugsamer Instruction und Vollmacht nacher Bielefeld abge-schickt / welche dann endlich nach vorhergangener vielfältigerExamination und beschwerlicher langwieriger Handlung sichwegen der Religion und geistlichen Sachen/ und wie es damitforthin zu immerwehrenden Zeiten in vorher genandten Gü-lich-Clevisch-Berg-Marck- und Ravenßbergischen Landen zuhalten / biß auf erfelgende gnädigste Ratification in dem Pausch /und durch den Bogen mehrentheils verglichen; Das übrige istanhöchstged. Ihrer Churfürstl. Durchl. Hoff zu Cöllen an derSpree mit deß Herren Pfaltzgraffen Fürstl. Durchl. Gevell-mächtigten geheimen Rath Dieterich Althet HeinrichenStratman völliglich abgethan/ und die gantzeSache folgender Gestalt geschlossen.ARTI-
Druckschrift
Religions-Vergleich Welcher zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg, deß Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein, in Bäyern, zu Gülich, Cleve und Berg, Hertzogen ... über Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumen Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravenßberg respective am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Iulii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
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