(26)serlicher Majestät Unserm allergnädigsten Herren, Uns dahin bewerben, damit hierüber der Kayserliche Ratification und Confirmation al-lergnädigst ertheilt, und solche zu Unserm so wohl als oberwehnter Un-serer Landständen Behueff ausgefertiget werden mögen.Zu Urkund dessen, haben Wir Philipp Wilhelm, Pfaltzgraff beyRhein rc. als Hertzog zu Gülich und Berg rc. diesen Declaration- undErläuterungs=Recess eigenhändig unterschrieben, und Unser Fürst-lich geheimber Cantzley-Secret vordrucken lassen. So geben und geschehen Düsseldorff den 27. Julii Anno 1675.L. S.Caes.DAß gegenwärtige Abschrifft mit dem von der Rö-mischer Kayserlicher Majestät ꝛc. in obberührterStreit=Sachen allergnädigst ratificirt= und confirmirten Declarations-Recess getreulich collationirt, und inallem gleichlautend befunden worden, bezeugt nebens vor-hergedruckten Kayserlichen Secret-Insiegel dieß meinHand- und Unterschrifft. Geschehen Lintz den 7. Januariideß 1677. Jahrs.Johann Ambros Högel
Druckschrift
Zusatz Einiger Ordnungen, und Befelchern, Edicten und Recessen Welche auf gnädigsten Befelch des Durchlauchtigsten Großmächtigsten Churfürsten und Herrn Herrr Johann Wilhelms, Pfalzgrafen bey Rhein ... der Gülich- und Bergischen Rechts-, Policey- und Reformations-Ordnung beyzusetzen gnädigst verordnet : Neben einem Register der Ordnungen, Befelchen, und Edicten &c
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26
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