Druckschrift 
Zusatz Einiger Ordnungen, und Befelchern, Edicten und Recessen Welche auf gnädigsten Befelch des Durchlauchtigsten Großmächtigsten Churfürsten und Herrn Herrr Johann Wilhelms, Pfalzgrafen bey Rhein ... der Gülich- und Bergischen Rechts-, Policey- und Reformations-Ordnung beyzusetzen gnädigst verordnet : Neben einem Register der Ordnungen, Befelchen, und Edicten &c
Seite
26
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

(26)serlicher Majestät Unserm allergnädigsten Herren, Uns dahin bewerben, damit hierüber der Kayserliche Ratification und Confirmation al-lergnädigst ertheilt, und solche zu Unserm so wohl als oberwehnter Un-serer Landständen Behueff ausgefertiget werden mögen.Zu Urkund dessen, haben Wir Philipp Wilhelm, Pfaltzgraff beyRhein rc. als Hertzog zu Gülich und Berg rc. diesen Declaration- undErläuterungs=Recess eigenhändig unterschrieben, und Unser Fürst-lich geheimber Cantzley-Secret vordrucken lassen. So geben und geschehen Düsseldorff den 27. Julii Anno 1675.L. S.Caes.DAß gegenwärtige Abschrifft mit dem von der Rö-mischer Kayserlicher Majestät ꝛc. in obberührterStreit=Sachen allergnädigst ratificirt= und confirmirten Declarations-Recess getreulich collationirt, und inallem gleichlautend befunden worden, bezeugt nebens vor-hergedruckten Kayserlichen Secret-Insiegel dieß meinHand- und Unterschrifft. Geschehen Lintz den 7. Januariideß 1677. Jahrs.Johann Ambros Högel