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3 (1863) Khorda-Avesta : mit einem Register über das vollständige Werk
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Kborda-Avesta.

XLIX. Nikah oder lloclizeilsgebet.

Im Namen Gottes. Yalhä ahü vairyo (1). Es gebe, euchder Schöpfer Orrnasd viele Nachkommen, mit Männern als En-kel , viele Nahrung, Freunde mit herzraubendem Körper vomGesichte an, wandelnd durch ein langes Leben., bis zur Dauervon 150 Jahren.

2. Am Tage NN, im Monate NN, im Jahre 1067 seit demKönig der Könige, den Herrscher Yesdegerl aus dem StammeSusans ist in dem Umkreise der glücklichen Stadt NN eine Ver-sammlung zusammen gekommen nach dem Gesetz und Herkommendes guten masdayaQuischen. Gesetzes um einem. Hausherrn diesesMädchen zu geben: dieses Mädchen, dieses Frauenzimmer NNmit Namen, nach dem Vertrage auf 2000 nisäpvrischc Gold-dinare *).

3. Schliesst ihr mit eurer Virwandtschaft, im Eino erst Und -t/iss wegen dieser Ehe, mit ehrlichen Sinne, mit den drei fVor-ten um die eigne gute That zu fördern für den Gläubigen NNdiesen Vertrag auf Lebensseil ? 1 2 )

4. Nehmet ihr Beide den Vertrag auf Lebenszeit mit ehr-lichem Geiste an, damit euch allen beiden das Vergnügen zu-nehme ? 3 ).

1) Diese Angabe weicht von der gewöhnlichen ab, nach der nur zweitau-send Silberiuüuzen zu geben sind. Cf. Bd. II. p. XXX. Aum. 1. Die Hand-schriften fügen an dieser Stelle die Weisung liiuzu:es ist anzunehmeu, d h.das Geld muss bei dieser Stelle erlegt weiden. Nach Anquelil sind die letztenWorte dieses Paragraphen au den Mann zn richten , welcher das Mädchen heidieser Handlung vertritt. Er fügt auch noch bei: Le repondanl de lafille dit:jy consens, je le veux._ In Kinnän lautet der Schluss dieses Paragraphen an-ders, nämlich folgendermaassen nach Anquetils Uebersctzung: Fons la dünnespour la terre, et pour le eiet .... pour etre un eorps et nne ame, mailressede maison, cliej' da Ueu. Vous la donnes, eile qui es! de !a loi; qui aidwason mari, qui est bien reg/ce. Le pere repond: je la donne.

1) Nach Anquelil wird § 3 an den Verlobten gerichtet der dann antwortet:Je le promets. Es scheint mir aber, dass die Worte zunächst an die Verwandtendes Bräutigams gehen.

3) Hier hat Anquetil blos : Le mobed ajoute. Diese Worte in § 4 sebeinen-mir an die beiden Verlobten gerichtet. Nach Anquetil sind §§ 14 dreimal zuwiederholen. Ich glaube auch , dass hier die Stelle sein dürfte bei welcher dieVerlobten sich die Iläude reichen. Was nun weiter folgt sind thcils Segcus-sprüche, theils Ermahnungen.