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Geschichte der Stadt Bielefeld und der Graffschaft Ravensberg
Entstehung
Seite
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ordnungen, daß nichts davon gebleichet oder verkauffet werdensolle, es sey denn in den Städten vorher bey den Leggen ge-stempelt, und weil ans dieser Handlung der gemeine Wohlstandder Grafschaft guten theils beruhet, selbiger aber dadurch nichtbefördert wird, daß einige aus dem Lande, bevorab unweit derStadt Bielefeld sich aufhaltcnde Heuerlinge und andere gering^Kötter, welche zu denen gemeinen Ouarilms gar wenig beitra-gen, grieß Leinewand zusammenkaufen und bleichen, auch aus-wärtige Hanslente unter dem Vorwand, daß sie es von ihnenum geringem Preis als in den Städten bekommen könnten,an sich ziehen; so wollen Wir ein solches hiuführo gäntzlich ein-gestellet wissen und verordnen hiemit, daß innerhalb eine Meileum die Stadt niemanden verstattet werden solle, weiß oderungebleichtes Linnen aufzukaufen und damit zu truücMi'sn, nochauch sein eigen Linnen weiß an Auswärtige zu verkaufen, son-dern es soll ein jeder auf dem platten Lande wohnende Weber,Unfern vorhin ausgelassenen Verordnungen gemäß, das Linnen,so er selbst mit seinem Gesinde ans zwei) Weberstühlen inn-oder außerhalb seines Hauses, denn niemand soll mehr Weber-Stühle zu haben befugt sepn, gewircket, nacher Herford oderBielefeld zur Legge zu bringen und daselbst verkaufen; würdeihme aber die Billigkeit für seine Waare geweigert, alsdannbleibt ihm unbenommen sein bestes damit zu thun und seineLeinewand an Ort und Stelle zu verkaufen, wo er am meistendafür bekommen kann; unter dieser Verordnung werden jedochdiejenige, so schmal und sechs Viertheil Linnen im KirchspielSteinhagen, Brockhagen und anderswo verfertigen und bleichennicht mit inbegriffen.

Damit auch allen Unterschleiff und Datrauclatioiian undImWiUon vorgebauet werde, so sollen sich sowohl die Bürgerals Bauren hiuführo der außerhalb Landes gelegenen Bleich-Plätze gäntzlich enthalten und die dawider handelnde die Con-fiskation ihres Linnens gewärtigen.

Weil auch verschiedene Klagen und Beschwerden geführetwerden, daß die Bielefeldsche Bleichers öfters das Linnen ver-derben sollen, dadurch zum Shell der Abgang dieses Ooiumkroiimit verursachet wird: als wollen Wir, daß Unser Magistratzu Bielefeld die Versetzung thue und sträflich gleich als zu Wa-rendorf, Rheda und Lippstadt gebleichet und denen, welche durchVersehen oder Verschulden der Bleicher einigen Schaden leiden,solcherhalb Erstattung verschaffet werden möge; wie denn auchgedachter Unser Magistrat dahin zu sehen, daß einige Bleich-Plütze aptirt werden, da Linnen in der Warendarfer Länge ge-