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den Bleichen empor zu bringen. So erließ der Churfürst Fried-rich Wilhelm im Jahre 1688 folgendes Rescript:
„Wir Friederich Wilhelm von Gottes Gnaden Marggrafzu Brandenburg rc. geben hiermit jedermäuniglich zu vernehmen:Nachdem eine zeithero von unfern Städten Herford und Biele-feld über das allzusehr anmachseude und zunehmende (lommsr-eium auf dem platten Lande in unser Grafschafft Ravensberg,wie auch wegen allerhand Manufacturen und Handwerker, welchehin und wieder eingeführet worden, vielfältige Klagen geführetund die gäntzliche Abstellung desselben, nach Inhalt ihrer des-halb producirten Privilegien und weilen die Städte fürnemlichauf Oominoroisii, Manufacturen und Haudwercker Innckirotwären, unterthänigst gesuchet; hingegen aber von Seiten desLandes demonstriret worden, daß die Situation und Beschaffen-heit gedachter Unserer Grafschaft, wie auch die Eigenschaftenderer auf dem Lande üblichen Handelungen nicht zulassen wal-ten, daß alles Gewerbe gänhlich und ohne einige Lxaoptioueingestellt werde, so haben mir die Sache in reifliche und wohl-bedächtliche Ooimickorntioii gezogen und in gnädigster Erwägung,daß Uns an Eolmorvation des Landes und der Städte gleichgelegen, eines auch mit, neben und von andern mUmmtiror undaoimöi'vii'öt werden muß, aus Landesväterlicher Fürsorge derNothdurfft zu feyn erachtet, dieses Merck einmahl aus demGrunde abzuthun und dergestalt einzurichten, daß dadurch UnsereStädte Aufnehmen befördert, dabep auch die Ooimoi'vatioir Un-serer Unterthanen auf dem platten Lande beobachtet, hinfüroauch aller unnöthiger und schädlicher Streit und Zanck verhütetwerden möge. Solchemnach ordnen, setzen und wollen Wir
1. ) daß alle Vorkäuffe, wodurch das grobe Linnen undLöwend ungelegget aus dein Lande gebracht wird, gantzlich ein-gestellt und diejenigen, so dawider handeln werden, nicht alleinmit Confiskation des Linnens, sondern auch nach Befinden undBeschaffenheit der Umstände härter gestrafft werden sollen; undwie es im Uebrigen mit denen von Uns gnädigst verordnet«.'»Legge-Oertern, nemlich: Herford, Blotho, Borgholtzhausen undOldendorf allerdings im bisherigen Stande bleiben muß, so istUnser ernstlicher Wille, daß denen dabei) gemachten Reglemen-ten aufs genaueste nachgelcbet und im Fall, daß der Verkäufermit des Leggemeisters Taxe nicht zufrieden wäre, ein solchesder Obrigkeit des Orts vijuckicatnr mit Zuziehung unparthep-licher Leute heimgestellet werde.
2. ) Was die Handlung mit feiner Leinwand betrifft,lassen wir es zuvorderst bep Unser» vornhin ergangenen Ver-