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gelegenheiten der Presse zu betrachten seien oder auch Hausväter undStaatsbürger von Ansehn und Autorität zu dem geschworenen Ge-richte zu ziehen sein möchten, lasse ich in diesen flüchtigen Andeu-tungen unerörtert.
In Hinsicht der periodischen Presse dürften die Bürgschaftenerschwert und die Strafbestimmungen verschärft werden. Das Privi-legium einer Zeitschrift, deren Tendenz durch Urtheil und Spruchnur getadelt worden, müßte erlöschen. In Hinsicht der einzelnenArtikel würde der Nachweis der Quelle, aus welcher sie entlehntworden, oder die Namensunterschrift ihrer Verfasser die Verantwort-lichkeit der Redaktion erleichtern. Die Regierung zuerst dürfte dieMittheilungen, die sie den Regierten zu machen, die Aufklärungen,die sie ihnen zu geben beliebt, nicht verläugnen, und da sollten diebetreffenden Artikel als von den Ministerien, die sie geliefert haben,herrührend bezeichnet werden. Mit der in dieser Hinsicht herge-brachten Halbheit würde ein arger Uebelstand aufhören, und man könntenicht mehr in einem halb officiellen Blatte die Aussprüche einer neuaufsprießenden Schule, die morgen ein schwerer Bann treffen wird,mit der Meinung der Regierung verwechseln.
Die Leihbibliotheken und öffentlichen Leseinstitute müßten einerverschärften polizeilichen Aufsicht unterworfen werden, und das Ver-leihen oder Auslegen eines gerichtlich getadelten Werkes mit demVerluste des Privileg» verknüpft sein.
Da, wo zwischen Regierenden und Regierten Friede und Zu-trauen herrscht, würde, meine ich, die öffentliche Meinung die vor-geschlagenen Einrichtungen bekräftigen und unterstützen; da aber, wozwischen ihnen Krieg ist und Mißtrauen, da weiß ich nicht zurathen.
Uebrigens schweben mir die Worte des Tory Walter Scott imLeben Napoleon's allezeit vor: „Deutschland verdankt von jeher derpolitischen Zerstückelung seines Gebietes die Wohlthat der Preß-freiheit." Nun aber gilt, was er von Deutschland sagt, von dergesammten gesitteten Welt.