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Die Union, Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, zu Paris
Entstehung
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heben. Da im Falle seines Absterbens seine Gläubigeralle ihre Rechte verlören, so liegt es in ihrem Inter-esse, eine Versicherung auf sein Leben zu unterzeichnen,oder zu verlangen, daß er selbst ihnen diese Garantieleiste.

Ein Fabrikant wünschte ein Kapital auf einigeJahre zu erheben, und bietet seine Moralität undseine Talente als Sicherheit; da aber im Ablebens-Fall seine Industrie mit ihm verloren ginge, so wäredas Darlehen nicht mehr verbürgt. Der Gläubigermuß also einen Vertrag verlangen, der ihm die Rück-zahlung seiner Vorschüsse sichert, wenn der Schuldnerdas Leben verlieren sollte.

Einem 40jährigen Manne wird ein Kapital von

20.000 Fr. unter der Bedingung auf fünf Jahre vor-gestreckt, daß er es durch einen Versicherungs-Contractgarantire; die jährliche Prämie beträgt dann 398 Fr.

Vorschüsse auf Der Einnehmer (reeevear), welcher Kapitale aufyensioncn. ^nc Rente oder eine Pension vorstreckt, darf es nichtversäumen, seine Auslagen auf das Leben des Rentiersoder Pensionairs zu versichern, denn da bei dem Todedesselben die Leibrente aufhört, so würde er den Thcilseiner Vorschüsse, den er noch nicht zurückerstattet be-kommen hätte,--verlieren.

Gelder-Placi. Vermittelst der Lebens-Versicherungen kann mankung-u auf Leib- Gelder eben so sicher auf lebenslängliche, als auf im-"E». nierwährende Renten placiren; denn läßt man denBetrag der Rente versichern, so tritt man bei Abster-ben des Rentiers wieder in den Besitz seines Kapitals,und man erhält bei seinen Lebzeiten, als Zinsen, denganzen Ueberschuß der erworbenen Rente, welchernach Zahlung der jährlichen Prämie übrig bleibt.Wenn wir also annehmen, man könne vermittelst

12.000 Fr. eine Leibrente von 1200 Fr., die auf demKopfe eines 46jährigen Mannes ruhet, ankaufen, soläßt man dieses Kapital durch eine jährliche Prämievon 480 Fr. auf sein Leben versichern, und genießt