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Die Union, Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, zu Paris
Entstehung
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kann. Um durch eine jährliche Zurücklage von 249 Fr.sich eine ähnliche Summe zu verschaffen, würde erdazu, selbst Zinsen von Zinsen gerechnet, 24 Jahrebedürfen, wogegen er hier den ganzen Betrag für dieSeinigen, auch wenn er in der Zwischenzeit, selbstschon wenige Tage nach geschlossenem Vertrage stirbt,erhält, und daher vielleicht für eine einzige Einlags-Zahlung seiner Familie ein Kapital von 10,000 Fr.sichert.

Bei Versicherungen dieser Art bewilligt die Gesell-schaft ihren Versicherten einen Antheil an ihrem Nu-tzen. Durch diese Verfügung vermehrt sich entwederdie versicherte Summe mit der Zeit, oder aber esvermindert sich nach und nach die jährlich zu zahlendeEinlags-Prämie. Diesem nach kann derjenige, dernur 10,000 Fr. versichert hat, wenn die Dauer seinesLebens sich genugsam verlängert, eine Kapitals-Ver-mehrung von 25 oder 50 provent zurücklassen, oderauch nur noch oder der primitiven Prämien zuzahlen haben. Dieser Satz wird weiter unten ent-wickelt werden.

Will man den Vertrag nicht auf die Dauer desganzen Lebens machen, so kann solcher auch auf 5 oder10 Jahre beschränkt werden.. In einem Alter von 30Jahren wird dann eine auf 10 Jahre abgeschlosseneVersicherung von 10,000 Fr. nur 168 Fr. jährlich ko-sten. Stirbt der Versicherte in der Zwischen-Zeit, soist der Erfolg derselbe, als wenn die Versicherung aufLebensdauer gemacht worden wäre. Ueberlebt er dieseZeit, so kann er sich auf neue 10 Jahre versichernlassen und bezahlt dann die für ein Alter von 40 Jah-ren festgesetzte Prämie, oder er kann ganz austreten,wenn der Stand seines Vermögens oder die Versor-gung seiner Kinder diese Vorsicht überflüssig machen.

Bestimmung Um sich nach den verschiedenen gesellschaftlichen Ver-""rcr Mmien? hältnissen zu richten, hat die Gesellschaft Versicherungs-Prämien auf 1, 5, 10 Jahre oder auch auf das ganzeLeben errichtet. Bei einem bestimmten Alter ist die