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genden Secularjahren, welche nach dem julianischen Kalen-der allezeit Schaltjahre seyn sollten, nur ein einziges einSchaltjahr seyn zu lassen. So ist unter den vier Jahreniboo, 1700, 1800, 1902 nur das erste ein Schaltjahr ge-wesen; die übrigen drei) werden gemeine Jahre u. s. f.Durch dieses Mittel werden aus dem julianischen Kalenderaller 402 Jahre drey Schalttage hinweggelassen, welchesdas Fortrücken des Tags der Nachtgleichen verhindert. Istgleich nach den neusten Bestimmungen das Sonnenjahrnoch 27 Sec. kürzer, als mau es hiebey angenommen hat,so rückt doch dieses Fehlers wegen die Nachtgleiche erst nachZ22O Jahren um einen Tag, und man wird alsdann ein.mal vier Secutarjahre nach einander sämmtlich zu gemei.neu Jahren machen müssen.
' Um nun diese Jahresrechnung mit dem Mondlauft zuverbinden, verwarf Lili das Beyschreiben der güldnenZahlen zu den Tagen des Kalenders gänzlich, und führtedagegen den Gebrauch der Epakren ein, so wie derselbebey dem Worte: Epakren (TH.I. S.8;o u. f.) be-schrieben worden ist.. Das Jahr 7787 z. V. hat die güld-ne Zahl !I, und die Epakte Xl. Die kirchlichen Neumon-de desselben sollen daher auf diejenigen Tage, welche im ju-lianischen Kalender mir Ist im gregorianischen aber mitXIbezeichnet sind, d. i. auf d. 22Jan., izFebr., 22 Märzu. s. w. Beydes thut nun zwar gleiche Dienste, so langeder Cykel überhaupt zutrift; aber die nöthigen Verände-rungen lassen sich bey den Epakten leichter und ordentlicher,als bey den güldnen Zahlen, anbringen.
Der metomanische Mondcykel nemlich ist in zir4 Jah-ren um einen Tag zu lang; es fällt also der Neumond nachdieser Zeit um einen Tag früher, und das Alter des Mondsam ersten Jänner, d. i. die Epakte, vergrößert sich um i.Nimmt man hiebey die reguläre julianische Einschaltungan, so dienen die Epakten XI, XXII, Ul, XIV rc.Z2O Jahre lang sürdie Jahre, welche!, !!, IU. IV, V :c.zur güldnen Zahl haben; hernach muß man für eben dieseJahre l, XII. XXUI, IV, XV w., und wieder nachZoo Jahren II, XIII, XXIV, V, XVI rc. brauchen. Da