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len kan, angenommen werden müssen, und aus Anzahlenvon vollen Lagen bestehen, die dem astronomischen Jah-re so nahe, als möglich, kommen. Aus dem vorigenerhellet, daß eö hiebey am natürlichsten und richtigsten ist,das bürgerliche Sonnenjahr zu z6z Tagen anzunehmen.Ein solches heißt ein gemeines Jahr (snnus communis).Weil es aber, nach dem vorigen, um 5 St. 4L Min.4Zr Sec., oder fast um 6 Stunden, zu kurz ist, und die-ser Fehler in vier Jahren fast einen ganzen Tag auSmachk,so seht unser Kalender aller 4 Jahre einen Tag hinzu,»voraus ein Jahr von 366 Tagen, ein Schaltjahr (sn-«ur biil-xkilii ) entsteht. Dieser Schalttag ( ciis^ imer.csl-n-i; ) wird zwischen den azsten und 24sten Februar ein-geschoben ; und weil hiebey im römischen Kalender der ozsteFebruar ( sextus Xslenciss Warnas) zwcymal gezählt wird,so ist daher die lateinische Benennung (bissexrilis, a bisnumersto sexto) entsprungen.
Die von verschiedenen Völkern angenommenen bürger-liehen Jahre sind entweder Sonnen - oder Mondenjahre.Sie sehen sammtlich eine aufBeobachtung beruhende Größedes astronomischen Jahres voraus, enthalten eine Anzahlvoller Tage, welche dieser Größe nahe kömmt, und lassenalsdann entweder die Jahrszeiten durch alle Tage des Jah-res durchrücken (anni vsch), oder halten dieselben durchEinschaltungen an gewisse Tage fest (rmni 6xi).
Zu den bürgerlichen Sonnenjahren, in welchen dieJahrszeiten durch alle Tage des Jahres rücken, gehört dasalte egyprische Jahr von z6; Tagen, welches mit demnabonastsarischeir Jahre der Chaldäer und dem yezde-gerdischen Jahre der Perser einerley ist. In 1461 sol-chen Jahren rückt die Nachkgleiche nach und nach durch alleTage des Jahrs hindurch.
Das julianlsche Jahr sollte zwar der Absicht nach«in festes Jahr seyn. Weil aber die vorausgesetzte Dauerdes astronomischen Jahres von z6; T. 6 St., um ri Min.*4,; Sec. zu groß ist, welches in 400 Jahren z Tage be-tragt , so müssen dennoch die Nachtgleichen aller 400 Jah-re z Tage früher fallen, und es war daher die Frühlings-