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3 (1825)
Seite
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ähnliches Gefängniß setzen, wie cs einem solchen Ge-fangenen gebührt.

Jetzt fieng Bohemund an, um die Erlösungaus dem Gefängnisse zu unterhandeln: er bot Freiheitfür Freiheit, Rupins für seine eigene; aber Leon,welcher nicht allein die Beleidigung rachen, sondernauch für seinen eigenen Vortheil sorgen wollte, schlugdas Anerbieten ans, und willigte nur unter folgendenBedingungen ein: 1) solle Bohemund seinen ältestenSohn, den Erben seiner Staaten, mit Alir, der ein-zigen Tochter Rupins, Königs von Armenien, ver-mählen; 2) solle dieser Fürst und seine Nachkommensich begnügen mit ihren väterlichen Staaten von An-tiochien und Tripoli, und allen Rechten auf die Staa-ten von Armenien entsagen. —

Man findet sich leicht in Alles, was die Nothwen-Ligkeit gebietet. Bohemund, der seine Freiheit nichtwohlfeiler erlangen konnte, trug weiter kein Bedenken,den Vertrag feierlich zu unterzeichnen. So gicngenbeide Könige aus ihren Gefängnissen; aber obgleichLeon seinem Bruder Rupin die Herrschaft wieder ver-schaffte, so betrachtete er sich doch als Fürst von Ar-menien, weil er wußte, daß nach dessen Tode, Nie-mand ihm diesen Staat streitig machen konnte. Alsnun Rupin todt war, wollte Leon den Besitz des Ar-menischen Königreichs antreten; aber Bohemund sähebald seinen Jrrthum und sein Unrecht ein, daß er durchden gezwungenen Vertrag seinen Sohn und seine Enkel