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1 (1818)
Entstehung
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Einleitung.

§. r.

§)ie deutsche Staatsgcschichte beginnt rnrtden ältesten Nachrichten von dem gesellschaftlichenZustande der deutschen Völkerstämme;seit der Entstehung des Fränkischen Reiches wirdsie (da für ihren Zweck die Schicksale der deut-schen Völker, welche in der Folge in keine nähereVerbindung mit dem deutschen Reiche gekommensind, kein Interesse haben) die Geschichte einesStaates. Als dieser nach einem Jahrhundertinnerer Zerrüttung und äußerer Unfälle sich auf-löst, bildet sich im innern Deutschland ein Unab-hängiger Staat; von dieser Zeit an verfolgt siedie Schicksale der mit diesem in Verbindung ge-kommenen Völker, aus Welchen sich die gegen-wärtigen inneren und äußeren Verhältnisse derStaaten erklären, in welche sich das deutscheReich aufgelöst hatt Die deutsche Staatsge-schichte kann daher auch nut bis zum sechszehntenJahrhundert streng als die Geschichte eines Gan-

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