Vorrede
zur zweiten Auflage.
Weder an dem Plan des Ganzen, noch in derAnordnung der Materialien ist in dieser zwei-ten Austage etwas Wesentliches geändert wor-den.
Desto sorgsamer ist der Verfasser bemühtgewesen, durch Verbesserung und Berichtigungder Darstellung im Einzelnen, durch Ergänzungdes Fehlenden, und durch genauere Bestimmun-gen bey manchen Rechtslehren, dieser AuflageVorzüge vor der ersten zu verschaffen. Meh-rere einzelne Theile des Buchs haben dadurcheine ganz neue Gestalt erhalten, und ohne einebeträchtliche Anzahl von Verbesserungen ist kei-ner geblieben. Zur Erleichterung der Ueber-sicht ist eine Jnhaltsanzeige vorgesezt worden,beym Schluß des lezten Bandes soll auch einRegister beigefügt werden.