214
und christliches Verfahren brauchbarer und gemein?nütziger zu machen.
Wenn einmal eine solche Societät errichtet wer?den sollte, so wird man sehr bedachtsam in der An-nahme der Mitglieder zu Werke gehen müssen, undnoch bedachtsamer in der Wahl des engem Aus-schusses. Eine Societät dieser Art würde wegenihrer Gemeinnützigkeit bald die wohlthätigsie, ge-ehrtestc und bey dem ganzen Volke beliebteste So-cietät werden. Ans mehrere hundert Schulen undviele taissend Kinder würde sic mit einem Kosten-anfwande, der wahrscheinlich die Summe von i5ooPfund Sterling jährlich nicht übersteigen würde,ihre segensreichen Wirkungen verbreiten, wenn siesich nur hütet, den schwachen und beschränkten Gei-stern Anstoß zu geben.
Es kann nach meinem Dafürhalten keiner Ge-sellschaft zur Empfehlung gereichen, wenn sie dieRechte irgend eines Menschen kränkt. Und deswe-gen würde es auch für die hier gemcynte Societätsich nicht geziemen, Lehrern, welche von freyenStücken und auf ihre eigene Hand Schule halten,gesetzmäßig vorschreiben zu wollen, was und wiesie lehren sollen. Ein jeder Lehrer, von dessen Ge-schicklichkeit und moralischem Charakter man Ge-winn für die Erziehung der Jugend erwarten kann,werde von der Societät begünstigt, er bekenne sich.